Urteil: Arbeitnehmer müssen Krankheit im Zweifel nachweisen
Lesezeit: 1 min
08.09.2021 17:36
War die für die Zeit ihrer Kündigungsfrist krank gemeldete Kollegin wirklich krank? Ein Unternehmen in Niedersachsen sieht das nicht so – und zahlt das Entgelt trotz Krankenscheins nicht aus. Das Bundesarbeitsgericht sagt nun: Das kann rechtens sein.
Ist die Krankheit nur vorgetäuscht? Im Zweifelsfall muss der Arbeitnehmer Beweise liefern. (Foto: iStock.com/kieferpix)
Foto: kieferpix
Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Auslauf der Kündigungsfrist fernbleiben, können demnach nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und dann noch am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht.
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