Deutschland

Bundestagswahl 2021: Um die Corona-Rechnung zu bezahlen, wird der Staat nach dem Vermögen der Bürger greifen

Lesezeit: 8 min
22.09.2021 09:00
Corona-Hilfen, riesige Defizite und wackelige Sozialsysteme: In der Staatskasse klafft ein gigantisches Loch. Um dieses zu stopfen, hat die Regierung jetzt das Vermögen der Bürger im Visier. Direkt nach der Wahl ist ein idealer Zeitpunkt für finanzrepressive Maßnahmen - für die Deutschen wäre es nicht das erste Mal.
Bundestagswahl 2021: Um die Corona-Rechnung zu bezahlen, wird der Staat nach dem Vermögen der Bürger greifen
Kanzlerin Angela Merkel mit Bundesfinanzminister und Vize-Kanzler Olaf Scholz. (Foto: dpa)

Es ist noch nicht lange her, als Prognosen laut wurden, dass die zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts die Dekade der „Finanzrepression“ werden könnten. Diese Vorhersagen wurden noch vor der Corona-Krise gemacht. Nun scheint es, als ob sie sich bewahrheiten würden - allerdings in viel größerem Umfang als gedacht.

Fakt ist: Der deutsche Staat droht regelrecht in Schulden zu versinken. Ein Blick auf die ausgewiesene Staatsverschuldung von derzeit 2,2 Billionen Euro (beziehungsweise rund 70 Prozent des BIP) erzählt dabei nicht einmal die Hälfte der Geschichte. Weil Staaten anders als Unternehmen keine doppelte Buchführung machen, müssen absehbare zukünftige (nicht vollständig durch Beitragszahlungen gedeckte) Verbindlichkeiten wie Beamten-Pensionen und Verpflichtungen aus dem Gesundheits- und Sozialsystem nicht bilanziert werden.

Berücksichtigt man diese sogenannte „implizite“ Staatsverschuldung, dann summieren sich die Schulden auf astronomische 14,7 Billionen Euro (439 Prozent des BIP). So weist es die aktuelle Neuberechnung der „Generationenbilanz“ aus, welche die "Stiftung Marktwirtschaft" regelmäßig unter der Leitung des Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen erstellt. „Im Vergleich zur Situation vor der Corona-Pandemie hat sich die Nachhaltigkeitslücke fast verdoppelt“, heißt es in dem Bericht. Die Corona-Krise habe dabei nicht nur ein unmittelbares Loch in den Staatshaushalt gerissen, sondern belaste über diverse Unterstützungsmaßnahmen, Garantien und Hilfsprogramme die öffentlichen Kassen noch über Jahre hinaus.

Schulden und Vermögen sind zwei Seiten derselben Medaille

Aber zurück zum größeren Thema Finanzrepression, das eng mit der Staatsverschuldung verknüpft ist. Was ist das eigentlich: Finanzrepression? Nun, der Begriff beschreibt die schleichende Vernichtung von Spareinlagen und Vermögenswerten normaler Bürger zugunsten einer Reduzierung der Staatsschulden.

Bekanntermaßen sind Schulden und Vermögen zwei Seiten derselben Medaille. Einen Schritt weitergedacht ist das Vermögen der Bürger das logische Gegenstück zu den Schulden des Staates. Es ist also - vermeintlich - naheliegend, genau an diesem Punkt ansetzen zu wollen, um die Staatsverschuldung auf ein erträgliches Niveau zu reduzieren. Keynesianische Ökonomen, die gerne Schulden und Vermögen aufsaldieren, sehen übermäßige Sparanstrengungen von Unternehmen und Privatsektor sogar als Hauptursache für übermäßige Staatsverschuldung. Aber: Schulden und Vermögen können nicht einfach aufsaldiert werden, denn dahinter stehen ja individuelle Vertragsbeziehungen. Im Klartext: Um die Staatsschulden auf diesem Weg zu verringern, muss der Staat (traditionell der größte Schuldner eines Landes) seine Bürger enteignen.

Brauchen Staaten die Inflation?

Die werden sowie schon in nicht geringem Maße um ihre Ersparnisse gebracht. Die Dauer-Nullzinspolitik und die Geldschwemmen der EZB entlasten die Euro-Staaten, die sich durch die niedrigeren Zinsen günstiger verschulden und somit die Zinslast reduzieren können. Gleichzeitig mindert die Inflation den realen Wert der Schulden des Staates. Bankguthaben der Bürger dagegen schmelzen wegen der negativen Realzinsen. Zuletzt stieg die offizielle Inflationsrate (die den echten Kaufkraftverlust meist unterschätzt) in Deutschland auf 3,9 Prozent – der höchste Wert seit fast 30 Jahren. Der Regierung dürfte das aber nichts ausmachen. Die Weg-Inflationierung von Staatsschulden: Auch sie ist eine Form der Finanzrepression.

Experten der "Bank für internationalen Zahlungsausgleich" (BIZ) warnten bereits vor über einem Jahr im „Annual Economic Report 2020“ vor steigenden Inflationsraten und vor Finanzrepression. Zitat: „Infolgedessen könnten Regierungen in Versuchung geraten, die Fremdkapitalkosten künstlich niedrig zu halten, um die realen Staatsschulden zu entwerten, möglicherweise in Kombination mit einer zunehmenden finanziellen Repression.“

Vermögensabgaben gab es schon mal in der deutschen Geschichte

Finanzrepression bedeutet aber noch mehr: Nämlich höhere Steuern und Sonderabgaben. Die Anlageklasse, die hiervon am stärksten betroffen sein wird, ist die der Immobilien. Immobilien machen eben immobil - und können deshalb besonders einfach mit Zusatzabgaben belegt werden. Und die ständige Erhöhung der Grund(erwerbs)steuer ist man als Hauseigentümer ja schon gewöhnt.

Groben Schätzungen zufolge verfügen deutsche Privathaushalte über ein Immobilien-Vermögen (inklusive Land) von acht Billionen Euro. Da könnte der Staat also eine hübsche Summe abgreifen. Auch das Geldvermögen dürfte zum Objekt der Begierde werden. Bankkonten, Sparbücher, Versicherungs-Ansprüche (vor allem aus Lebensversicherungen) und Pensionen ergeben zusammengenommen etwa vier Billionen Euro. Aktien und andere Wertpapiere im Wert von mehreren Billionen Euro kommen da noch obendrauf.

Eine Blaupause für Sonderabgaben findet man noch gar nicht so weit zurückliegend in der deutschen Geschichte. Im Nachgang des Zweiten Weltkriegs und der 1948 durchgeführten Währungsreform kam es 1952 im Rahmen des Lastenausgleichgesetzes zu einer Vermögensabgabe in Höhe von 50 Prozent auf die Substanz. Fast alle Vermögenswerte waren betroffen: Aktien, Anleihen, Immobilien, Geldwerte, sogar Kunstgegenstände. Seinerzeit gab es Grundfreibeträge (umgerechnet circa 20.000 Euro), und bei den Zwangshypotheken auf Immobilien wurden zumindest etwaige Schulden vom Bemessungswert abgezogen. Außerdem konnte die Lastenausgleichsabgabe über 30 Jahre abgestottert werden.

Die Pandemie könnte einen ähnlichen Corona-Lastenausgleich zur Folge haben. Nach Artikel 14, Absatz 3 des Grundgesetzes darf der Staat die Bürger „zum Wohle der Allgemeinheit“ enteignen, sofern ein außergewöhnlicher Sonderfall vorliegt. Die Corona-Krise würde sich hervorragend als Vorwand für Sonderabgaben eignen.

Schon vor knapp zehn Jahren hatte die Bundesregierung von der Unternehmensberatung "Boston Consulting Group" ein Szenario durchrechnen lassen, bei dem Vermögen deutscher Bürger oberhalb 100.000 Euro mit einer 25-prozentigen Sonderabgabe belegt werden. Derzeit betont die SPD-Spitze, dass Reiche in der Coronakrise verstärkt zur Kasse gebeten werden sollten, weil – Zitat Saskia Esken – „wir eine faire Lastenverteilung brauchen“. Und während alle Welt mit Covid-19 beschäftigt ist, kursiert im Finanzministerium ein Papier zu einer einmaligen Vermögensabgabe zur Finanzierung der Corona-Schulden. Wobei sich der wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums in einem Gutachten gegen das Konzept stellt (immerhin). Schon der Lastenausgleich von 1952 sei ein „steueradministratives Monster“ gewesen, und eine Vermögensabgabe würde „erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, weil sie das Vertrauen von Sparern und Investoren erschüttert“. Bürger und Unternehmen würden weniger sparen „und Vermögen in andere Länder abwandern“. Übersetzt: Will die Regierung wirklich eine Vermögensabgabe durchsetzen, muss das mit einer aggressiven Bürokratie und Kapitalkontrollen einhergehen.

Die zahlreichen Instrumente der Finanzrepression

Abgesehen von einer Vermögensabgabe (im Prinzip eine einmalige Substanzsteuer) stehen dem Staat noch zahlreiche weitere Vehikel zur Verfügung, um das Vermögen der Bürger zu kontrollieren und gegebenenfalls abzuschöpfen.

  • Da gibt es zum einen die sogenannte Wegzugsbesteuerung. Diese kommt dann zum Tragen, wenn eine Privatperson eine Beteiligung (mindestens 1 Prozent) an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft hält, seit mindestens zehn Jahren in Deutschland steuerpflichtig war und seinen Wohn- beziehungsweise Unternehmenssitz ins Ausland verlagert. Das Finanzamt geht von dem hypothetischen Fall des Verkaufs der Anteile aus und besteuert dann den hypothetischen Gewinn (Differenz von Markt- und Buchwert der Beteiligung). Die fiktiven Gewinne werden größtenteils mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belastet, was in vielen Fällen eine Steuer zwischen 30 und 40 Prozent ergibt. Dadurch will man eine Kapitalflucht aus Deutschland unattraktiv machen. Ab 2022 wird die Wegzugbesteuerung verschärft und Unternehmern insbesondere das Auswandern innerhalb Europas erschwert.

  • Mit Paragraf 314 Abs. 2 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) ist die Enteignung der Kunden von Lebensversicherungen im Falle einer Schieflage des Versicherungs-Konzerns bereits gesetzlich legitimiert. In einer Notlage können Leistungen verringert, ausgesetzt oder gar gestrichen werden. Die Beitragspflicht des Versicherungsnehmers ist davon freilich unberührt.

  • Seit Jahren wird über eine Vermögenssteuer diskutiert. Im Gegensatz zur Vermögensabgabe handelt es sich hier um eine deutlich geringere, aber dafür jährlich zu entrichtende Steuer. SPD, Grüne und Linke sind jedenfalls dafür. Eine Vermögenssteuer gab es hierzulande schon mal in den 90er-Jahren mit Sätzen von 0,5 Prozent pro Jahr – diese wurde dann aber als verfassungswidrig gekippt.

  • Auch Börsengeschäfte sind seit jeher ein beliebtes Zielobjekt der finanzpolitisch nach links tendierenden Parteien. Die Abgeltungssteuer (25 Prozent) könnte wegfallen und Kapitalerträge stattdessen wie normale Einkommen besteuert werden, was in vielen Fällen eine deutliche Mehrbelastung zur Folge hätte. Nahezu sicher kommen wird eine Finanztransaktionssteuer, die sich wohl irgendwo im Bereich zwischen 0,1 und 0,5 Prozent bewegen wird. Ein absoluter Wahnsinn ist die schon einführte Begrenzung der Verlustverrechnungen für Termingeschäfte. Trader können Verluste nur noch bis 10.000 Euro pro Termingeschäft geltend machen, müssen darüber hinausgehende "Gewinne" aber vollständig versteuern.

  • Die Bargeldabschaffung schreitet stetig voran, was theoretisch eine umfassende Überwachbarkeit von Transaktionen ermöglicht. Auch das geplante digitale Zentralbankgeld würde immens bei der Überwachung von Geldflüssen helfen. Unter Umständen werden private Kryptowährungen nach Einführung des EZB-Coins verboten, auch wenn Kryptos über nicht allzu schwierige Umwege trotz Verbot gehandelt werden können.

  • Seit 2020 ist der anonyme Kauf von Gold (Tafelgeschäft) nur noch bis zu einer Obergrenze von 2.000 Euro möglich. Banken dürfen seit kurzem Gold ab einem Wert von 2.500 Euro nur noch gegen Vorlage eines Herkunftsnachweises ankaufen. Diese Obergrenzen werden weiter sinken, bis der Staat letzten Endes über die vollständigen Goldbestände der Bevölkerung informiert sein wird. Das könnte nicht nur der Vorbeugung von Geldwäsche dienen, sondern das Edelmetall-Vermögen überhaupt erst besteuerbar machen. Ein Goldbesitzverbot wie zur Zeit der Nazi-Herrschaft ist dagegen eher unwahrscheinlich, zumal Goldverbote in der Historie (siehe auch USA von 1934 bis 1971) immer von einem Großteil der Bürger nicht befolgt wurden.

Die EU plant ein umfassendes Vermögensregister

Es ist ein erstaunlicher Zufall, dass ausgerechnet im momentanen Krisenumfeld von einem EU-Vermögensregister die Rede ist. Die EU-Kommission prüft in einer Machbarkeitsstudie „die Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters, das anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen kann“. Wer mit dem Brüsseler Politgeschäft vertraut ist, weiß, dass die Einführung dieses Registers höchstwahrscheinlich längst beschlossene Sache ist.

Aus dem Ausschreibungstext: „Im Rahmen dieses Projekts sollen verschiedene Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters geprüft werden, das anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen kann. Es soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (zum Beispiel Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden. Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.“

Demnach könnten auch Kunstgegenstände, Edelmetalle und Kryptowährungen von einer Vermögensbesteuerung betroffen sein. Angesichts der scheinbar geplanten Überwachungs-Inventur kann einem nur mulmig zumute werden. Offenbar wollen die verantwortlichen Stellen wirklich sämtliche Vermögens-Gegenstände erfassen - und das kann im Zweifelsfall nur mit Hausdurchsuchungen umgesetzt werden. Auf jedem Fall ist das EU-Vermögensregister als Vorbereitung für finanzrepressive Maßnahmen zu verstehen - nicht mehr und nicht weniger.

Wer zahlt die Corona-Rechnung?

Die Bevölkerung scheint mehrheitlich einer zunehmenden Finanzrepression nicht abgeneigt. Laut aktuellen Umfragen sind rund 70 Prozent der Deutschen dafür, dass die Reichen mehr zur Kasse gebeten werden sollten. Diese können sich jedoch dem Zugriff entziehen. Die allermeisten Superreichen und großen Konzerne haben den Großteil ihres Vermögens längst in Körperschaften (zum Beispiel Stifungen) geparkt und ihren Sitz in ausländischen Steueroasen genommen.

Treffen wird es also erfolgreiche kleinere und mittelgroße (Familien-)Unternehmen, den bürgerlichen Mittelstand und vor allem Immobilien-Eigentümer. Ein Großteil der Deutschen scheint dem naiven Trugschluss zu erliegen, der Staat könne die Superreichen effektiv belasten, während man selbst nicht betroffen ist. Falsch.

In einem solchen Meinungsklima ließe sich eine de facto Enteignung der Bürger relativ leicht umsetzen. Ohnehin wäre jetzt im Anschluss an die Bundestagswahl das perfekte Timing, denn um eine angestrebte Wiederwahl müssten sich die Regierungsträger ja erst in ein paar Jahren kümmern. Irgendwann muss man die Corona-Defizite und die löchrigen Staatsskassen sowieso stopfen. Und wann ist das Timing perfekter als direkt nach der Wahl in einer (angeblichen) epidemiologischen Notlage, welche die Bevölkerung auf Trab hält?

Trotz der eher düsteren Zukunftsaussichten gilt es zu beachten, dass nicht jeder Hauseigentümer oder Aktienbesitzer direkt von der Finanzrepression betroffen wäre. Die Bevölkerung würde gegen eine unbeschränkte Vermögensbelastung Sturm laufen, zumal diejenigen ohne ausreichendes Einkommen gar nicht in der Lage wären, solche Abgaben zu bezahlen, ohne ihre (in Zeiten allgemeiner Asset-Blasen sehr hoch bepreisten) Vermögenswerte zu verkaufen.

Die Freibeträge bei Zwangshypotheken dürften vermutlich mit 500.000 Euro oder sogar noch etwas tiefer angesetzt werden. Bei Geld- und sonstigen Vermögenswerten dürfte die Summe deutlich niedriger liegen, wahrscheinlich um die 100.000 Euro – das ist der Betrag, bis zu dem Bankguthaben im Rahmen der Einlagenversicherung geschützt sind.

Trotz wahrscheinlicher Freibeträge würde man sich mit solchen Maßnahmen bei den Nettosteuerzahlern der Gesellschaft nicht gerade beliebt machen. Eine Vermögenssteuer oder -abgabe würde die finanzielle Substanz von Firmen direkt angreifen. Infolgedesse dürften sich der ohnehin schon bestehende Auswanderungstrend der Leistungsträger fortsetzen. Und sollte es wirklich zu Zwangsabgaben auf Immobilien-Vermögen kommen, ist mit einigen Turbulenzen auf dem Häusermarkt zu rechnen.

Finanzrepression und Great Reset

Fazit: Eine zunehmende Finanzrepression nach der Bundestagswahl ist äußerst wahrscheinlich – in welcher Form auch immer. Es ist eigentlich keine Frage, ob, sondern wie und wann Corona-Sonderabgaben, Zwangshypotheken, Vermögenssteuern und weitere finanzrepressive Konzepte umgesetzt werden.

Unsere Leser sollten deshalb alarmiert sein und sich im Hinblick auf eine potentiell kreative Namensgebung (mit Schlagworten wie „Solidarität“ oder „Fairness“) nicht verwirren lassen.

Und lassen Sie sich nicht täuschen: Das Ganze kann durchaus Teil eines größeren Plans sein. Deutschland ist ein Vorreiterland des Great Reset und die „große Umgestaltung“ der Gesellschaft strebt in letzter Konsequenz eine Ausdünnung des unternehmerischen und bürgerlichen Mittelstandes zugunsten großer Konzerne und Superreicher an. Bereits Ende 2019, also vor der Pandemie, hatte EZB-Präsidentin Christine Lagarde gesagt: “Wir sollten glücklicher sein, einen Job zu haben, als dass unsere Ersparnisse geschützt sind.” Noch Fragen?

                                                                            ***

Jakob Schmidt ist studierter Volkswirt und schreibt vor allem über Wirtschaft, Finanzen, Geldanlage und Edelmetalle.

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