Der Bochumer Anwalt Michael Schwarz kämpft seit Jahren gegen die Regelung, dass Fingerabdrücke für Reisepässe genommen werden. Am Donnerstag scheiterte er. Der Europäische Gerichtshof entschied für die Abnahme der Fingerabdrücke:
„Zwar stellt die Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken im Reisepass einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar, doch sind diese Maßnahmen gerechtfertigt, um die betrügerische Verwendung von Reisepässen zu verhindern.“
Michael Schwarz ist mit der Entscheidung des EuGH nicht einverstanden. „Ich sehe darin einen Eingriff in mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, sagte Schwarz den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Es werde zwar gesagt, dass durch diese Fingerabdrücke verhindert werde, dass illegale Migranten einen Reisepass von EU-Bürgern missbrauchen. „Faktisch findet illegale Einwanderung aber ganz anders statt. Man sieht das ja an den Flüchtlingen in Lampedusa.“ Daher könne er auch das Urteil nicht nachvollziehen, so Schwarz:
„Darüber hinaus glaube ich nicht, dass der Datenschutz gewährleistet ist. Wenn ich nach Kuwait einreise, werden die wohl einen Zugriff darauf haben und wer versichert mir dann, dass sie die Fingerabdrücke nicht speichern. Und, dass Fingerabdrücke auch hierzulande gespeichert werden, ist nur eine Frage der Zeit.“
Als er die Klage im November 2007 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht hatte, dachte Schwarz nach eigener Aussage aber nicht nur an seine Rechte als Bürger. „Es hat mich schon motiviert, zu wissen, dass die Sache nicht nur mich allein betrifft, sondern jeden EU-Bürger.“ Es sei einfach eine grundsätzliche Sache, so Schwarz.
Vier Jahre lang unternahm das Verwaltungsgericht jedoch nichts. Deswegen legte Schwarz Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer ein. Diese Beschwerde lehnte das Bundesverfassungsgericht aber ohne Begründung ab, so Schwarz. Aber immerhin habe sich danach das Verwaltungsgericht insoweit damit beschäftigt, dass es den Fall dem EuGH vorlegte.
Schwarz ist mit der Verfahrensweise des EuGH aber nicht zufrieden. Als deutscher Jurist sei man gewöhnt, dass in solchen Fällen eine dreistufige Güterabwägung vorgenommen werde. „Aber der EuGH prüft die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nur in zwei Stufen“, so Schwarz. So werde erstens geprüft, ob die Maßnahme geeignet ist, die Zielsetzung der Regierung durchzuführen. Und zweitens werde geschaut, ob die Maßnahme zum Erreichen des Ziels erforderlich ist und nicht ein milderes Mittel auch genügen würde. Im Fall des Reisepasses könnte auch die Iris zur Identifikation genutzt werden, sagt Schwarz. Diese kann wenigstens nicht wie Fingerabdrücke einfach von der Türklinke genommen werden.
Aber die Frage nach der Angemessenheit der Maßnahme klammere der EuGH im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht aus, sagt Schwarz. „Das ist ein Armutszeugnis für die Geltung der Menschenrechte in der EU. Da kann einem angst und bange werden.“ Die Datenschutzkonvention von 1981 existiere nicht mehr, sie stehe nur noch auf dem Papier.
Wie er nun nach dem Urteil des EuGH weiter vorgehen will, weiß Schwarz noch nicht. Zunächst einmal werde nun der Fall an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückgehen und dieses werde seine Klage ablehnen, so Schwarz. Er wolle dann prüfen, ob es für ihn weitere rechtliche Möglichkeiten gibt – vielleicht beim Bundesverfassungsgericht oder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
In jedem Fall wolle er sich aber „dem Grenzregime nicht unterwerfen“. Wenn „ich keinen Reisepass ohne meine Fingerabdrücke kriege, dann verzichte ich auf den Reisepass.“ Schließlich tue er dies ja bereits seit 2007.