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Polens Höchstgericht: EU-Recht hat sich der polnischen Verfassung unterzuordnen

Lesezeit: 1 min
08.10.2021 13:13  Aktualisiert: 08.10.2021 13:13
Das polnische Verfassungsgericht hat am Donnerstag ein Grundsatzurteil mit weitreichenden Folgen gefällt. In Brüssel reagiert man empört.
Polens Höchstgericht: EU-Recht hat sich der polnischen Verfassung unterzuordnen
Andrzej Duda, Präsident von Polen. (Foto: dpa)
Foto: Alik Keplicz

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Das polnische Verfassungsgericht hat am Donnerstag geurteilt, dass der EU-Vertrag im polnischen Rechtssystem der Verfassung untergeordnet sei. Es unterstrich zudem, dass es nicht nur das Recht habe, die Verfassungsmäßigkeit des EU-Rechts zu überprüfen, sondern auch die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Die Regierungspartei PiS sah sich dadurch in ihrem Streit mit der EU-Kommission bestätigt, dass EU-Recht nicht über dem Recht der einzelnen Mitgliedstaaten stehe.

Die EU-Kommission reagierte verschnupft auf das Urteil und pocht auf die Priorität des EU-Rechts. Sie wolle dies mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzen. "EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich der Verfassungsbestimmungen", sagte Kommissionschefin Ursula von der Leyen am Freitag in Brüssel. Auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seien für alle EU-Länder verbindlich. "Dazu haben sich alle EU-Mitgliedstaaten als Mitglieder der Europäischen Union verpflichtet. Wir werden alle Befugnisse nutzen, die uns nach den Verträgen zustehen, um dies zu gewährleisten." EU-Bürger und Unternehmen in Polen benötigten Rechtssicherheit, dass die EU-Regeln gelten. Nach einer Analyse des Urteils werde über die nächsten Schritte entschieden.

Die Bundesregierung sieht die EU-Kommission bei der Prüfung des polnischen Urteils am Zug. "Die EU-Kommission ist die Hüterin der Verträge", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Danach müsse sie Vorschläge zu möglichen Konsequenzen machen. Sie habe dabei "volles Vertrauen" in die EU-Kommission. Auch ein Sprecher des Auswärtigen Amts betonte, dass EU-Recht in allen Mitgliedstaaten gelte und eine einheitliche Anwendung dieses Rechts in der Union unverzichtbar sei.


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