In einem bahnbrechenden Urteil hat das polnische Verfassungsgericht den Vorrang der Verfassung des Landes vor den EU-Verträgen erklärt. Nach Ansicht mancher könnte diese Entscheidung den Beginn des „Countdowns zum Polexit“ markieren. Das bericht das europäische Portal "euractiv".
Der Vorrang des EU-Rechts ist in Polen nicht mehr bedingungslos und streng auf die an die EU delegierten Kompetenzen beschränkt. Während die Regierung die Entscheidung feiert, meint die Opposition, dass man sich damit „in ein Minenfeld“ begebe.
Das Verfassungsgericht hat sich seit dem Frühjahr auf Antrag von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki in vier Sitzungen mit der Frage des Vorrangs des EU-Rechts befasst. Die endgültige Entscheidung hat sich immer wieder verzögert.
In seinem Urteil erklärte das oberste Warschauer Gericht, dass mehrere Artikel des Vertrags als verfassungswidrig angesehen werden und dass mehrere Urteile des EuGH gegen polnisches Recht verstoßen.
Der Vorrang des EU-Rechts gilt in Polen nicht mehr uneingeschränkt und ist streng auf die der EU übertragenen Zuständigkeiten beschränkt. Gleichzeitig stellte das polnische Gericht den Grundsatz der loyalen und aufrichtigen Zusammenarbeit in Frage.
Es erwog eine Struktur, in der das gesamte EU-Rechtssystem, die Entscheidungen, Richtlinien und Verordnungen der verfassungsrechtlichen Kontrolle durch das polnische Verfassungsgericht unterworfen werden könnten.
„Im Geiste der loyalen Zusammenarbeit, des Dialogs, des gegenseitigen Respekts und der Unterstützung verzichtet das Gericht auf die Ausübung dieser verfassungsrechtlichen Befugnisse“, heißt es in dem Urteil.
„Sollte die Praxis des progressiven Aktivismus des EuGH jedoch nicht aufhören, schließt das Gericht die Möglichkeit nicht aus, die genannten Kompetenzen zu nutzen“, so das Gericht.
Von „progressivem Aktivismus“ ist die Rede, wenn die „Zuständigkeit des Luxemburger Gerichtshofs für die Überprüfung der Übereinstimmung der EuGH-Urteile mit der polnischen Verfassung – einschließlich der Möglichkeit, die Urteile aus der polnischen Rechtsordnung zu streichen -, in die ausschließliche Zuständigkeit der polnischen Staatsorgane fällt; den Vorrang der Verfassung als höchsten Rechtsakt der polnischen Rechtsordnung untergräbt; die Allgemeingültigkeit und Endgültigkeit der Urteile des Gerichts in Frage stellt; schließlich, wenn es den Status der Richter des Gerichts in Frage stellt“.
Das höchste Warschauer Gericht entschied auch, dass einige der Auslegungen der Verträge durch den EuGH falsch seien, da „unter den von Polen an die EU übertragenen Zuständigkeiten keine Zuständigkeit für die Schaffung, die Organisation oder das System der Justiz zu finden ist“.
Daher, so das Warschauer Gericht, habe das oberste EU-Gericht kein Mitspracherecht bei der Organisation der polnischen Justiz.
Die erste Reaktion der Kommission war die Feststellung, dass „EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen, hat“.
In der offiziellen Erklärung heißt es weiter, dass „alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für alle Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der nationalen Gerichte, verbindlich sind“.
Nach Ansicht des Justizministers und Vorsitzenden der Solidarnosc Polen, Zbigniew Ziobro, „hat das Verfassungsgericht der Anarchisierung der Justiz und des gesamten Staates eine Grenze gesetzt“.
„Es hat den Vorrang der polnischen Verfassung vor dem EU-Recht und den politischen Urteilen des EuGH bestätigt“, sagte er und fügte hinzu, dass es „die verfassungsrechtlichen Grenzen der europäischen Integration und der zulässigen Einmischung der EU in polnische Fälle“ festgelegt habe.
Nach Ansicht der Opposition ist der Schritt ein „Countdown zum Polexit“ und das „Betreten eines Minenfeldes“.
Der polnische Oppositionsführer und ehemalige Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, rief „alle, die das europäische Polen verteidigen wollen“, zu einer Massendemonstration am kommenden Sonntag in Warschau auf.
Die stellvertretende Sejm-Sprecherin Małgorzata Kidawa-Błońska (PO, EVP) sagte, der Traum des PiS-Parteichefs Jarosław Kaczyński von einem Polen außerhalb der Europäischen Union werde wahr.
Nach Ansicht des Vorsitzenden der Polnischen Volkspartei (PSL, EVP), Władysław Kosiniak-Kamysz, „ist die Verfassung das wichtigste Gesetz in Polen, was aber keinen Widerspruch zwischen ihrer Anwendung und der Einhaltung des Völkerrechts darstellt“.
„Wir haben alle Verträge im Einklang mit der Verfassung angenommen. Die Regierung soll sich an das Gesetz halten und es nicht untergraben“, sagte er.
Adam Bodnar, ein ehemaliger Sprecher für Menschenrechte und eine führende juristische Stimme in Verfassungsfragen, kommentierte in einem Gespräch mit EURACTIV: „Dies ist ein Beispiel für die extreme Politisierung des Verfassungsgerichts; seine Entscheidung ist ideal, um die politischen Ziele der Regierungspartei zu erreichen.“
Michał Wawrynkiewicz, ein bekannter Anwalt, der sich gegen die Regierung stellt, argumentiert, dass „Polen ohne die Achtung dieser beiden Werte kein vollwertiges Mitglied der Europäischen Union bleiben kann“.
„Es ist schwer, den polnischen Behörden und der PiS-Partei zu glauben, wenn sie behaupten, dass sie Polens Mitgliedschaft in der EU nicht beenden wollen. Ihre Handlungen gehen in die entgegengesetzte Richtung“, twitterte der Europaparlamentarier Jeroen Lenaers, im Namen der Europäischen Volkspartei (EVP), die christlich-demokratische und bürgerliche Parteien umfasst. Eine Erklärung der EVP trägt den Titel: „PiS drängt Polen auf den Weg zum Polexit“.