Politik

Bereitet die Ampel-Koalition insgeheim einen Corona-Soli vor?

Die finanziellen Lasten werden aufgrund der Pandemie und der weltweit verfehlten Geldpolitik der Zentralbanken weiter zunehmen. Auf die Bürger kommen nach der CO2-Steuer und der Kosten, die sich aus der Inflation ergeben, weitere finanzielle Belastungen zu. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Ampel-Koalition bis 2023 einen Corona-Soli einführt.
30.11.2021 14:13
Aktualisiert: 30.11.2021 14:13
Lesezeit: 3 min

Der größte Befürworter des Corona-Solis ist Olaf Scholz.

Als Scholz noch Finanzminister war, berichtete die „BR“ am 15. Mai 2021: „Ab 2026 müsse der Staat von den in der Corona-Pandemie aufgenommenen Krediten rund 18 Milliarden Euro zurückzahlen. ,Das können nicht diejenigen zahlen, die wenig Geld verdienen‘, sagte der SPD-Politiker. Dies müssten diejenigen tragen, die beispielsweise heute den Soli noch zahlen. Nur so werde der Abbau des Schuldenbergs gelingen.“ Schon bald könnte die Ampel-Koalition auf die Idee kommen, den Menschen den Corona-Soli durch eine Neiddebatte gegen „die Reichen“ schmackhaft zu machen. Am Ende würde die Einführung eines Corona-Solis sehr wahrscheinlich den wirtschaftlich produktivsten Teil der Bundesbürger treffen, die die Ausgaben des Bundes und der Länder durch ihre Abgaben finanzieren.

Eine Übersicht zur Diskussion um den Corona-Soli:

Die Sparkasse führt aus, dass die Einführung des Corona-Soli ernsthaft im Gespräch sei. „Der Staat klotzt mit Milliarden, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Allein 180 Milliarden Euro beträgt die geplante Neuverschuldung für das Jahr 2021, im Vorjahr waren es bereits 130,5 Milliarden Euro. Nun wird diskutiert, in welcher Form die Wirtschaftshilfen mit einem Corona-Soli finanziert werden sollen“, so die Bank.

Als Überblick bietet die Sparkasse einige Zahlen zur aktuellen Situation:

  • 180 Milliarden Euro beträgt die Neuverschuldung im Haushalt 2021.
  • 2020 waren es bereits 130,5 Milliarden Euro.
  • Für 2021 sind rund 39,5 Milliarden Euro allein für Corona-Unternehmenshilfen geplant.
  • Rund 15 Milliarden Euro betragen nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums die Kosten für die Novemberhilfen.
  • Mit rund 4,5 Milliarden Euro pro Woche schlugen die Hilfen im Dezember zu Buche.
  • Dennoch bleibt die Neuverschuldung deutlich unter dem Kreditrahmen von bis zu 218 Milliarden Euro, den der Bundestag 2020 bewilligte.
  • Zum Vergleich: Der bisherige Rekordwert lag bei 44 Milliarden Euro im Jahr 2010.

Völlig unabhängig davon, ob der Corona-Soli eingeführt wird oder nicht, stellt sich bereits heute die Frage nach der Gestaltung dieses Vorhabens. Dr. Sebastian Korts führt auf anwalt.de wörtlich aus: „Der Corona-Soli könnte sich so gestalten wie der jetzige Solidaritätszuschlag, der (...) nur noch von den oberen zehn Prozent der Einkommenspyramide zu entrichten ist und etwas mehr als neun Milliarden Euro im Jahr einbringen wird. Ausgerichtet nur auf diese oberen 10 Prozent der Zahler würde zusätzlich zum bestehenden Soli noch einen etwas höheren Corona-Soli von 7,5 Prozent Aufschlag auf die Einkommensteuer zahlen, was rund 12,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen brächte. z. Der große Teil der Einkommensempfänger würde unterhalb der Freigrenze bleiben.“

Noerr.de berichtet dazu: „Der sogenannte Corona-Soli, soll im Wesentlichen dem jetzigen Solidaritätszuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer entsprechen:

  • auf die festgesetzte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer würde ein weiterer Aufschlag in Höhe von 7,5 Prozent erhoben werden (zusammen mit dem bestehenden Solidaritätszuschlag würde sich dieser im Ergebnis auf insgesamt 13 Prozent der festgesetzten Steuer belaufen);
  • der Corona-Soli soll lediglich von den oberen 10 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen gezahlt werden. Das DIW konkretisiert die steuerliche Umsetzung dieses Ziels nicht. Denkbar wäre hier die Einführung einer entsprechend hohen Freigrenze der festgesetzten Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer für die Anwendung des Corona-Soli.“

Der „Deutsche Anwaltverein – Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht“ wörtlich: „Zur Finanzierung der enormen Lasten, die durch die Corona-Pandemie hervorgerufen werden, spielen derzeit zwei Punkte eine Hauptrolle. Zum einen geht es um die Vermögensabgabe im Rahmen eines gesetzlichen Lastenausgleichs, außerdem wird in den aktuellen Fall-Konstellationen des Wirtschaftsministeriums auch ein mögliche Solidarbeitrag auf die Einkommensteuer diskutiert. Reiche sollen für die Corona-Schäden aufkommen. Juristisch hat Deutschland Erfahrung damit: Ein Lastenverteilungsgesetz gab in der Nachkriegszeit die Möglichkeiten vor, besonders vermögende Bundesbürger an der Finanzierung der Nachkriegsaktivitäten verpflichtend zu beteiligen.“

Am 14. August 1952 hatte der Bundestag ein hochkomplexes Lastenausgleichsgesetz verabschiedet. Dem Gesetz zufolge sollte eine Substanzbesteuerung des vorhandenen Vermögens nach dem Stand 1949 vorgenommen werden. Die Eigentümer sollten die Hälfte ihres Vermögens in Tranchen abtreten.

Insgesamt sollten die Eigentümer die Hälfte ihres Vermögens abtreten – allerdings nicht auf einmal, sondern gestreckt auf bis zu 120 vierteljährliche Tranchen von jeweils 0,4166 Prozent. Doch wie steht dieser Ansatz in einer Beziehung zu den aktuellen Vorschlägen einer Vermögensabgabe zur Finanzierung der Corona-Einbußen? „Haus & Grund“ berichtet: „Die Vermögensabgabe ist eine Steuer, zu der Eigentümer größerer Vermögen verpflichtet werden können, um eine finanzielle Notlage des Staates zu überbrücken. Im Unterschied zur jährlichen Vermögensteuer wird sie nur einmalig auf den aktuellen Vermögensbestand erhoben und auf mehrere Jahre verteilt. Die älteren unter unseren Mitgliedern werden sich daran erinnern, dass ein solches Instrument bereits einmal nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Lastenausgleichsgesetz aus dem Jahre 1952 eingeführt wurde, um Schäden, die durch den Zweiten Weltkrieg entstanden waren, auszugleichen.“

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