Deutschland

Hat die Bundesregierung das Verfassungsgericht an die EU verraten?

Die EU hat das gegen Deutschland eingeleitete Verfahren wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingestellt. Doch offenbar hat die Bundesregierung im Gegenzug massive Zugeständnisse gemacht.
04.12.2021 15:18
Aktualisiert: 04.12.2021 15:18
Lesezeit: 1 min
Hat die Bundesregierung das Verfassungsgericht an die EU verraten?
Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, am 5. Mai 2020 nach der Urteilsverkündung zu den Staatsanleihenkäufen der EZB. (Foto: dpa) Foto: Sebastian Gollnow

Nach der Einstellung eines EU-Verfahrens, bei dem es um ein umstrittenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts ging, hat Bayerns Justizminister Georg Eisenreich Aufklärung vom Bund gefordert.

Der CSU-Politiker sagte dem Münchner Merkur, er erwarte, "dass die Bundesregierung ihre Stellungnahme, die sie gegenüber der Kommission abgegeben hat, veröffentlicht". Er befürchte, dass die Bundesregierung Brüssel Zusagen gemacht habe, um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwenden. Im Ergebnis sei die Einstellung des Verfahrens zwar zu begrüßen. Die Erklärung der EU-Kommission werfe aber wichtige Fragen auf.

Die EU-Kommission hatte am Donnerstag das gegen Deutschland eingeleitete Verfahren wegen eines Urteils des Verfassungsgerichts zur Europäischen Zentralbank (EZB) eingestellt. Die Bundesrepublik habe förmlich erklärt, den Vorrang und die Autonomie des Unionsrechts anzuerkennen, erklärte die für die Überwachung der Einhaltung von EU-Recht zuständige Behörde.

Zudem habe Deutschland zugesagt, die Autorität des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzuerkennen, dessen Urteile endgültig und verbindlich seien. Auch habe sich die deutsche Regierung verpflichtet, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden, die die Kompetenzen der EU-Organe infrage stellten.

Hintergrund ist ein Streit um Anleihekäufe der EZB. Das Bundesverfassungsgericht hatte der EU im Mai 2020 attestiert, damit ihre Kompetenzen überschritten zu haben. Brüssel wiederum sah in dem Karlsruher Urteil einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vorrangs von EU-Recht.

Im Mai dieses Jahres gab das Bundesverfassungsgericht der EZB schließlich doch noch Recht, da die Notenbank die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen nachgewiesen habe. Mit dem Urteil stellte sich Karlsruhe klar auf die Seite der EZB. Doch die EU-Kommission hat dem Bundesverfassungsgericht das Urteil vom Mai 2020 offenbar nicht vergessen.

Bayern Justizminister Eisenreich zeigt sich alarmiert. "Deutschland ist ein Rechtsstaat mit unabhängigen Gerichten. Dieses Grundprinzip unserer Verfassungsordnung darf nicht angetastet werden", sagte er der Zeitung. Der Bund könne keine solchen Zusagen gegenüber der EU-Kommission machen, weil jede Einflussnahme der Regierung auf die grundgesetzlich geschützte richterliche Unabhängigkeit ausgeschlossen sei. Um Klarheit zu schaffen, forderte Eisenreich Transparenz.

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