Politik

EU will mit Verkauf von CO2-Zertifikaten ihren Haushalt aufstocken

Lesezeit: 1 min
17.12.2021 17:35
Bisher hat die EU nur beschränkte Möglichkeiten, Geld für ihren Haushalt einzutreiben. Der Verkauf von CO2-Zertifikaten im großen Stil soll nun Abhilfe schaffen.
EU will mit Verkauf von CO2-Zertifikaten ihren Haushalt aufstocken
Wer CO2 produziert, soll künftig dafür Geld an die EU zahlen. (Foto: dpa)

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Der EU-Haushalt könnte bald durch Geld aus dem Handel mit CO2-Emissionen aufgestockt werden. Das geht aus einem Entwurf für einen Vorschlag der EU-Kommission hervor. Die Brüsseler Behörde will demnach die Haushaltsregeln so ändern, dass die Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem (ETS) teilweise in ihr Budget.

Im ETS muss etwa die Industrie für den Ausstoß von CO2-Emissionen Zertifikate kaufen. Das System soll künftig auf Gebäude und den Verkehr ausgeweitet werden.

Die EU-Kommission will bis 2023 zusätzliche eigene Einnahmequellen für die EU schaffen. Bisher wird der Haushalt vor allem aus Außenzöllen, Beiträgen der Staaten und der Teilhabe an nationalen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer bestritten.

Als weitere Geldquelle neben dem ETS schlägt die Kommission Erlöse aus dem geplanten "Carbon Border Adjustment Mechanism" (CBAM) vor - auf Deutsch etwa CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Dabei müssen Hersteller außerhalb der EU dafür bezahlen, wenn sie Waren in die Union verkaufen wollen, bei denen CO2 in der Produktion ausgestoßen wurde.

Ein drittes Standbein könnte laut dem Vorschlag die globale Mindeststeuer für Unternehmen werden, auf die sich die EU mit mehr als 130 Ländern geeinigt hat. Große, international tätige Firmen sollen spätestens 2023 unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Die Erlöse in der EU daraus könnten dann teilweise dem Unionshaushalt zugute kommen.

Wie hoch die Anteile aus den drei Quellen sein werden, geht aus dem Entwurf noch nicht hervor. Offiziell wird der Vorschlag voraussichtlich nächste Woche den Mitgliedstaaten zur Diskussion vorgelegt. Die Mitteilung ist zunächst nicht bindend und könnte in ein späteres Gesetz einfließen.


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