Deutschland

Geringverdiener und Azubis dürfen sich auf das kommende Jahr freuen

Lesezeit: 1 min
23.12.2021 10:35  Aktualisiert: 23.12.2021 10:35
Im kommenden Jahr werden einige Gruppen mehr Geld in der Tasche haben.
Geringverdiener und Azubis dürfen sich auf das kommende Jahr freuen
Ein Mädchen steckt einen 20-Euro-Schein in ein Sparschwein. (Foto: dpa)
Foto: Patrick Pleul

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Geringverdiener werden 2021 davon profitieren, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar angehoben wird - von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde erhöht werden. Zusammen bedeutet das ein Plus von fast 9 Prozent. Möglicherweise könnte es auch noch mehr werden. Denn die Ampel-Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde verabredet. Wann dies allerdings umgesetzt werden soll, ist noch ungewiss.

Auch Auszubildende dürfen sich über mehr Geld freuen. Die gesetzliche Mindestsausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr steigt von 550 Euro monatlich im Ausbildungsjahrgang 2021 auf 585 Euro im Ausbildungsjahrgang 2022. Entsprechend erhöhen sich die Vergütungen in den folgenden Ausbildungsjahren.

Auch die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können ab Juli mit mehr Geld rechnen. Die Frage ist nur: Mit wie viel mehr? Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagte Ende November, er erwarte, „dass die Renten in Deutschland ab Juli 2022 um 4,4 Prozent steigen.“ Das klingt viel, ist aber weniger als noch im vergangenen Sommer prognostiziert - als von Rentenerhöhungen von 5,2 Prozent im Westen und 5,9 Prozent im Osten die Rede war.

Der Hintergrund: Die Ampelparteien haben im Koalitionsvertrag die Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors vereinbart, der die Rentensteigerung dämpft. Mit Ihm soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Renten 2021 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die allgemeine Lohnentwicklung eigentlich hätten gekürzt werden müssen, was jedoch gesetzlich ausgeschlossen ist.

Ab Januar 2022 erhalten aber auch alle, die auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungen angewiesen sind - ein bisschen - mehr Geld. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene steigt um drei Euro auf 449 Euro im Monat. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.


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