„Mit dem Negativzins wird der Sparer enteignet, obwohl der Staat prinzipiell nicht auf Privateigentum zugreifen darf. Das ist verfassungswidrig und widerspricht auch dem Europarecht“, sagte der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof der Zeitung „Die Welt“. Die EZB-Chefin Christine Lagarde verletzte die im Grundgesetz garantierten Eigentümerfreiheit. „Und dieses Grundrecht wird dem Sparer durch die Zinspolitik der EZB genommen“, so Kirchhof, der zu diesem Missstand ein Rechtsgutachten veröffentlicht hatte. „Das Sparen darf nicht als Anlageform für die Bevölkerung mit kleinem Vermögen gegenüber der Aktie und der Immobilie als Anlageform für Personen mit höherem Geldeigentum benachteiligt werden“, zitiert „die bank“, Zeitschrift für Bankpolitik und Praxis, den Juristen.
Daten des Vergleichsportals Verivox zufolge verlangt inzwischen etwa jedes dritte von etwa 1.300 ausgewerteten Kreditinstituten Negativzinsen ab bestimmten Summen. „Negativzinsen sind zu einem Massenphänomen geworden und haben längst auch den Durchschnittssparer erreicht“, sagte Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. Demnach erheben mindestens 423 Banken und Sparkassen von Privatkunden ein sogenanntes Verwahrentgelt auf Tagesgeld-, Giro- oder Verrechnungskonten (Stand: 29. Dezember 2021). Das sind 245 mehr als noch vor einem Jahr.
Nach Daten des Verbraucherportals Biallo von Mitte Dezember verlangen sogar knapp 550 Geldhäuser Negativzinsen auf private Guthaben. Im Jahr 2021 führten diesen Angaben zufolge fast 300 Institute ein Verwahrentgelt für Guthaben auf dem Tagesgeld- oder Girokonto ein.