Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Spleenlab: Wie ein Thüringer Startup seine Drohnensoftware in die Ukraine brachte
08.05.2026

Garage in Ostthüringen, vier Millionen Euro Landesförderung, Software im Kriegsgebiet: Spleenlab hat in sieben Jahren den Aufstieg vom...

DWN
Politik
Politik Eskalationsspirale trotz Waffenruhe: USA und Iran liefern sich Gefechte in der Straße von Hormus
08.05.2026

Die fragile Waffenruhe zwischen Washington und Teheran steht kurz vor dem Kollaps. Nach Attacken auf US-Zerstörer reagiert das US-Militär...

DWN
Politik
Politik Regieren im Krisenmodus: Die Pannenserie der schwarz-roten Koalition reißt nicht ab
08.05.2026

Vom holprigen Start bei der Kanzlerwahl bis zum aktuellen Veto der Länderkammer: Die Bundesregierung unter Kanzler Merz kämpft mit...

DWN
Finanzen
Finanzen Strengere Regeln für "Buy Now, Pay Later": Bundesrat besiegelt Reform des Kreditrechts
08.05.2026

Verbraucherschutz im Fokus: Die Länderkammer hat schärferen Vorschriften für Kredite zugestimmt. Insbesondere für Kleinstdarlehen und...

DWN
Politik
Politik Fachkräftemangel im Gesundheitswesen: Ohne Zuwanderung droht der Kollaps in der Pflege
08.05.2026

Der deutsche Pflegesektor wächst – aber fast nur noch durch Fachkräfte aus dem Ausland. Mittlerweile besitzt jeder fünfte...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Industriestandort Deutschland unter Druck: Produktionsrückgang trotz Auftragsplus
08.05.2026

Die deutsche Industrie findet nicht aus der Krise: Entgegen der Prognosen von Experten sank die Fertigung im März erneut. Während die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Handelsstreit eskaliert: Trump droht EU mit 25-Prozent-Zöllen auf Fahrzeuge
08.05.2026

Die transatlantischen Handelsbeziehungen hängen am seidenen Faden: US-Präsident Donald Trump hat überraschend eine drastische Erhöhung...

DWN
Finanzen
Finanzen Eine Million reicht nicht für finanzielle Freiheit: Warum Millionäre nicht frei sind
08.05.2026

Viele träumen vom sorgenfreien Leben mit einem Millionenvermögen – doch das ist oft nur eine Illusion. Zwei erfahrene Investoren...