Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 06: Die wichtigsten Analysen der Woche
06.02.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 06 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Debatte über Teilzeit: Gewerkschaften warnen vor Abbau sozialer Leistungen
06.02.2026

In Deutschland wächst die Diskussion über Einschnitte im Sozialstaat. Besonders geplante Änderungen im Bereich Teilzeitarbeit stoßen...

DWN
Finanzen
Finanzen Aktien Europa stabil: Bauwerte stark, Autowerte und Banken unter Druck
06.02.2026

Europas Börsen haben am Freitag leichte Gewinne verzeichnet, getragen von beruhigten Edelmetall- und Kryptomärkten sowie positiven...

DWN
Politik
Politik USA und Iran am Verhandlungstisch: Chancen und Risiken der neuen Gespräche
06.02.2026

Noch vor wenigen Wochen forderte US-Präsident Donald Trump einen Machtwechsel im Iran – jetzt verhandeln Washington und Teheran erneut...

DWN
Immobilien
Immobilien Absage bei der Wohnungssuche: Wann ist eine Wohnungsabsage rechtswidrig?
06.02.2026

Die Wohnungssuche kann frustrierend sein, selbst wenn Einkommen und Bonität stimmen. Manchmal steckt hinter Absagen mehr als nur Zufall....

DWN
Finanzen
Finanzen DIW-Studie: Vermögensteuer könnte 147 Milliarden Euro bringen – Unter Bedingungen
06.02.2026

Die Wiedereinführung einer Vermögensteuer könnte dem Staat nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bis...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Industrieproduktion in Deutschland bricht überraschend ein: Autoindustrie belastet deutlich
06.02.2026

Nach drei Monaten mit Zuwächsen kommt für die deutsche Industrie ein unerwarteter Dämpfer: Im Dezember fällt die Produktion deutlich...

DWN
Politik
Politik US-Finanzminister Bessents Wandel unter Trump: Vom Stabilitätsfaktor zur politischen Figur
06.02.2026

In Donald Trumps zweiter Amtszeit gerät die Rolle des US-Finanzministers zunehmend unter politischen Druck. Wie zeigt sich dieser Wandel...