Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Wie Verbraucher mit Risiko umgehen – zwischen Finanzentscheidungen und digitaler Unterhaltung

Risiko ist ein Begleiter fast jeder wirtschaftlichen Entscheidung. Mal ist es größer, mal kleiner. Mal offensichtlich, mal schwer...

DWN
Technologie
Technologie Telekom testet Quantentechnologie: Glasfasernetz in Berlin im Praxiseinsatz
25.04.2026

Ein Berliner Experiment bringt Quanten-Teleportation erstmals über ein Telekom-Glasfasernetz in eine reale Infrastruktur und markiert...

DWN
Politik
Politik Energieanalyst Demostenes Flores: Europa wird beim Iran-Krieg den Preis zahlen
25.04.2026

„Wir befinden uns in einer Art drittem Weltkrieg in Etappen“, warnt der Energieanalyst Demostenes Floros über den aktuellen Konflikt...

DWN
Politik
Politik EU plant Reform der DSGVO: Weniger Bürokratie für Unternehmen
25.04.2026

Die EU will zentrale Digitalregeln wie DSGVO und Cookie-Vorgaben vereinfachen und stärker aufeinander abstimmen. Führt der geplante Umbau...

DWN
Politik
Politik Großzügig, teuer, umstritten: Wie tragfähig ist unser Sozialstaat noch?
25.04.2026

Arbeit soll sich lohnen. So lautet das Versprechen. Doch zwischen Grundsicherung, Arbeitsanreizen und Fachkräftemangel werden die Zweifel...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Neues E-Auto von Volkswagen: Cupra Raval im Test
25.04.2026

Der Cupra Raval rückt als günstiges Elektroauto in den Fokus der europäischen Herstellerstrategie. Kann das Modell eine neue...

DWN
Panorama
Panorama 40 Jahre nach Tschernobyl: Die langfristigen Folgen für Deutschland
25.04.2026

Die Nuklearkatastrophe von 1986 wirkt bis heute nach – auch in Deutschland. Doch wie stark ist die Strahlenbelastung 40 Jahre nach...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Open-XDR gegen Cyberangriffe: Wie Unternehmen den Überblick behalten
25.04.2026

Unternehmen stehen angesichts wachsender Cyberangriffe und komplexer IT-Strukturen vor der Herausforderung, Sicherheitsrisiken schneller...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Wettbewerbsfähigkeit: Draghi-Bericht setzt neue Maßstäbe in der EU-Politik
25.04.2026

Draghis Bericht zu Europas Wettbewerbsfähigkeit gewinnt in Brüssel spürbar an Einfluss und prägt zentrale wirtschaftspolitische...