Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Digitaler Impuls versus reale Werte

Am Montag hat ein einzelner Social-Media-Beitrag von Donald Trump die Finanzmärkte um 1,7 Billionen US-Dollar bewegt – und zwar nicht...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Grüne EU-Industrie: Von der Leyen plant Milliarden-Investitionen – Streit um ETS-Zertifikate
28.03.2026

Mit einem milliardenschweren Programm will Brüssel die grüne EU-Industrie stärken und Investitionen ankurbeln. Doch Uneinigkeit über...

DWN
Panorama
Panorama Zeitumstellung: Sommerzeit verlängert den Abend – wie Sie die Extra-Stunde optimal nutzen
28.03.2026

Mit der Zeitumstellung beginnt die Sommerzeit und die Tage wirken spürbar länger. Mehr Licht am Abend klingt verlockend, doch viele...

DWN
Finanzen
Finanzen Matt Cooper: Neues Buch eines Ex-Goldman-Chefs wirft eine drängende Frage zu Trump und diesem Wall-Street-Titel auf
27.03.2026

Zwischen Selbstinszenierung und Machtanalyse: Lloyd Blankfein erzählt seine Karriere als Aufstieg aus einfachen Verhältnissen – und...

DWN
Politik
Politik Billiger Tanken vor Ostern: Polens Präsident unterzeichnet Spritpreispaket
27.03.2026

Tanken in Polen könnte schon vor Ostern deutlich günstiger werden. Die Regierung in Warschau senkt die Steuerabgaben auf Benzin und...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis unter Druck: Warum Anleger jetzt aus Goldaktien aussteigen
27.03.2026

Der Goldpreis galt lange als sicherer Hafen in unsicheren Zeiten. Doch jetzt ziehen erste Anleger Gewinne ab und warnen vor einer...

DWN
Finanzen
Finanzen Riester-Rente: Bundestag beschließt Ende der alten Riester-Rente - Sparer profitieren ab 2027
27.03.2026

Die private Altersvorsorge wird zum Jahreswechsel reformiert. In Zukunft gibt es ein Depot, das Investitionen erlaubt und vom Staat...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Krieg löst Container-Chaos aus: Jetzt müssen Spediteure Kriegsgebühr zahlen
27.03.2026

Je länger der Iran-Krieg andauert, desto größer wird der Druck auf die globalen Lieferketten. Scan Global sieht ein reales Risiko, dass...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Start-up Elea: Wie künstliche Intelligenz Ärzte im Krankenhaus-Alltag entlastet
27.03.2026

Drei Stunden täglich verbringen Ärzte im Schnitt mit Bürokratie. Zeit, die für die Versorgung der Patienten fehlt. Die KI-gestützte...