Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Politik
Politik Sondergipfel in Katar: Forderung nach internationalem Waffenembargo gegen Israel
15.09.2025

Der Sondergipfel in Katar hat mit scharfer Kritik auf das israelische Vorgehen reagiert. Mehrere Staaten der Region erklärten ihre...

DWN
Politik
Politik UN-Kritik: Israel zielt auf Journalisten um eigene Gräueltaten zu vertuschen
15.09.2025

252 Reporter sind in gut zweieinhalb Jahren im Gazastreifen getötet worden. Diese Zahl sei kein Zufall, meinen Menschenrechtsexperten und...

DWN
Politik
Politik Elektroautos: Autofahrer revoltieren gegen Brüsseler Kurs
15.09.2025

Subventionen statt Innovation: Während China den Markt dominiert, setzt die EU auf Elektroautos um jeden Preis. Für Autofahrer und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Apothekennetz schrumpft - Branche verlangt Reform
15.09.2025

In Deutschland schließen immer mehr Apotheken: Allein im ersten Halbjahr sank die Zahl der Standorte um 238 auf 16.803. Damit hat in den...

DWN
Technologie
Technologie Klage gegen Google: Streit um KI-Zusammenfassungen
15.09.2025

Der US-Medienkonzern Penske Media, zu dem Titel wie Rolling Stone und Hollywood Reporter gehören, hat Google wegen seiner neuen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Streit um Handel und Öl: China droht nach Trumps Vorstoß
15.09.2025

Nach den jüngsten Forderungen von Ex-US-Präsident Donald Trump an die Nato-Partner, hohe Zölle auf chinesische Waren zu erheben und den...

DWN
Finanzen
Finanzen Wall Street: Zeit für Gewinnmitnahmen und ein Dämpfer für Bitcoin
15.09.2025

Rekorde an der Wall Street, Warnungen vor Rezession und ein Rückschlag für Bitcoin: Anleger fragen sich, ob jetzt die Zeit für...

DWN
Politik
Politik Hybrider Krieg: Moskau intensiviert Angriffe auf Europa
15.09.2025

Russische Drohnen über Polen, Drohungen gegen die NATO: Moskau intensiviert seinen hybriden Krieg. Für Deutschland wächst der Druck,...