Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen MSCI World ETF-Vergleich: Die besten ETF Fonds auf den MSCI World-Index im Test
21.07.2026

Mit einem MSCI World-ETF investieren Anleger in die weltweit wichtigsten Unternehmen der Industriestaaten. Wer vor 10 Jahren MSCI...

DWN
Politik
Politik Grönland gegen Kopenhagen: Jetzt soll die Macht neu verteilt werden
21.07.2026

Der Druck der USA auf Grönland verändert die Machtverhältnisse im hohen Norden. Plötzlich zeigt sich Dänemark offen für Forderungen,...

DWN
Finanzen
Finanzen Vermögenssteuer: Als die Mittelschicht noch Häuser kaufte und die Reichen höhere Steuern zahlten
21.07.2026

Deutschland erlebt die größte Vermögensanhäufung seiner Geschichte – und gleichzeitig wird Eigentum für viele Menschen immer...

DWN
Technologie
Technologie Mistral und Microsoft schließen Milliarden-Deal
21.07.2026

Europa will bei Künstlicher Intelligenz unabhängiger werden – und Microsoft investiert dafür Milliarden in eine Allianz mit dem...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Handwerkspräsident warnt vor Folgen der Reformpolitik
21.07.2026

Die Bundesregierung verspricht Reformen, doch im Handwerk kommt davon bislang wenig an. Handwerkspräsident Jörg Dittrich fordert deshalb...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Minenjagd: Einsatz gegen eine unsichtbare Gefahr
21.07.2026

Seeminen gehören zu den effektivsten Mitteln, um internationale Handelswege lahmzulegen. Das Aufspüren, Räumen – und gegebenenfalls...

DWN
Panorama
Panorama Deutsche Bahn plant Alkoholverbot an allen Bahnhöfen 
21.07.2026

Die Deutsche Bahn will Alkohol aus ihren 5.400 Bahnhöfen verbannen – und setzt damit auf mehr Sicherheit für Reisende und...

DWN
Technologie
Technologie Bericht: Engpässe im Stromnetz bremsen Chinas grüne Energie
21.07.2026

China ist Weltmeister beim Ausbau von Solar- und Windparks. Doch immer häufiger geht die dort gewonnene Energie verloren. Einer Analyse...