Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 04: Die wichtigsten Analysen der Woche
25.01.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 04 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Finanzen
Finanzen Tesla-Aktie im Fokus: Roboter von Elon Musk verschlingen Millionen Tonnen Kupfer
25.01.2026

Tesla wird an der Börse nicht für heutige Verkaufszahlen bezahlt, sondern für eine Zukunft aus Robotaxis und humanoiden Robotern. Doch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft BDI besorgt: Wirtschaftsstandort Deutschland im freien Fall – droht der große Kollaps?
25.01.2026

Die industrielle Basis Deutschlands erodiert – langsam, aber unübersehbar. Der BDI warnt in ungewöhnlich scharfen Worten vor einem...

DWN
Politik
Politik Cybersicherheit in Europa: EU baut mit GCVE eigene Sicherheitsdatenbank auf
25.01.2026

Die Europäische Union baut mit GCVE ihre digitale Sicherheitsarchitektur gezielt aus und setzt verstärkt auf eigene technische...

DWN
Finanzen
Finanzen Bürotemperatur: Wie kalt darf es bei der Arbeit sein?
25.01.2026

Kalte Hände, steife Schultern und die Konzentration sinkt: Wenn die Bürotemperatur zu niedrig ist, wird Arbeit schnell zur Belastung....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Stromnetzausbau unter Druck: Netzengpässe gefährden die Energiewende
25.01.2026

Europas Energiewende stößt zunehmend auf infrastrukturelle und regulatorische Grenzen. Entwickelt sich daraus ein Engpass, der...

DWN
Technologie
Technologie Elon Musk: KI nächstes Jahr smarter als Menschen – Strommangel größtes Problem
25.01.2026

Künstliche Intelligenz könnte bereits in diesem Jahr intelligenter sein als der Mensch. Das sagt Tesla-Chef Elon Musk. Gleichzeitig warnt...

DWN
Panorama
Panorama Warren Buffet plant den Nachlass: Warum er 99 Prozent seines Vermögens nicht vererbt
25.01.2026

Warren Buffett setzt bei seinem Nachlass bewusst auf Verantwortung statt Vermögenssicherung. Was sagt dieses Verständnis von Reichtum...