Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Nach der Genehmigung eines XRP-ETFs durch Trump:Standard Chartered sieht XRP als potenziell renditestärkste Kryptowährung im Jahr 2026

Vor dem Hintergrund der Genehmigung eines XRP-ETFs durch Donald Trump und einer deutlich verbesserten regulatorischen Lage in den USA...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nach 25 Jahren Verhandlungen: EU macht Weg für Mercosur-Abkommen frei
09.01.2026

Nach jahrzehntelangen Verhandlungen ist der Weg für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und südamerikanischen Staaten frei. Während...

DWN
Politik
Politik Atommülltransporte durch NRW: Gericht stärkt Genehmigung – Proteste gehen weiter
09.01.2026

Seit Monaten ist der Transport von Atommüll durch Nordrhein-Westfalen genehmigt. Nun hat ein Gericht den Widerstand des Umweltverbands...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Cybergefahr für Bankkunden: Sicherheitsamt warnt vor Betrugswelle
09.01.2026

Phishing-Mails, gefälschte Webseiten und Anrufe unter falschem Namen nehmen zu – Betrüger versuchen gezielt, an das Geld von Bankkunden...

DWN
Panorama
Panorama Berliner Blackout: Wegner startet Analyse des Krisenmanagements
09.01.2026

Nach dem öffentlichen Wirbel um sein Tennismatch während des Stromausfalls will Berlins Regierungschef Wegner verlorenes Vertrauen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Zwischen Pflichtgefühl und Selbstfürsorge: So entscheiden sich Beschäftigte bei Krankheit
09.01.2026

Viele Arbeitnehmer stehen täglich vor der Frage, ob sie trotz Beschwerden zur Arbeit gehen oder eine Pause einlegen. Diese Entscheidung...

DWN
Unternehmen
Unternehmen EU-Regulierung für digitale Dienste: Strafverfolgung verlagert Verantwortung auf Firmen – Ihre Rechte
09.01.2026

Eine unscheinbare EU-Verordnung verändert das Machtgefüge zwischen Staat und Unternehmen. Digitale Dienste geraten stärker in die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mittelstand vor Umbruch: Viele Firmen stehen ohne Nachfolger da
09.01.2026

Der deutsche Mittelstand steht vor einem grundlegenden Wandel: Zahlreiche Unternehmen sehen sich mit einer Herausforderung konfrontiert,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kälte zehrt an den Reserven: Wie sicher ist die Gasversorgung im Winter?
09.01.2026

Anhaltende Minusgrade lassen den Gasverbrauch in Deutschland deutlich steigen, die Speicher leeren sich schneller als in den vergangenen...