Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Milliardenmarkt Online Glücksspiel: Wie Zahlungsanbieter an Casinos verdienen

Wer in einem Online Casino Geld einzahlt, erlebt meist einen unspektakulären Vorgang. Zahlungsmethode auswählen, Betrag eingeben,...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Preiskrieg bei chinesischen Autos wird zur Milliardenfalle
21.08.2026

China verkauft immer bessere Elektroautos zu immer niedrigeren Preisen. Was Käufer freut, frisst die Margen der Hersteller, drückt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Gasspeicher unter Druck: Wann steuert Deutschland gegen?
21.08.2026

Europas Gasspeicher sind deutlich leerer als in den vergangenen Jahren. Dahinter steckt kein bloßes Versäumnis, sondern ein Gasmarkt, der...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Velico Medical: Trockenplasma für die NATO – was hinter dem Erfolg steckt
21.08.2026

Velico Medical stellt Trockenplasma in mobilen Containern her, die weltweit eingesetzt werden können. Nach einem Millionenvertrag mit dem...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Toyota RAV4 im Test: Weniger PS, mehr Argumente
21.08.2026

Der Toyota RAV4 bleibt ein äußerst vernünftiger Familien-SUV mit sparsamem Hybridantrieb, viel Platz und guter Alltagstauglichkeit. Die...

DWN
Technologie
Technologie Fußball mit KI: Roboter erzielt Tore gegen Menschen
21.08.2026

Ein humanoider Roboter aus China lernt Fußball nicht auf dem Rasen, sondern zunächst in einer Simulation. Anschließend tritt er gegen...

DWN
Politik
Politik Analyse: Das ist Russlands Raketenbedrohung für die Ukraine
21.08.2026

Russland produziert inzwischen so viel mehr ballistische Raketen, dass im Winter mehrere Großangriffe mit bis zu 200 Raketen auf einmal...

DWN
Politik
Politik Wahlumfrage Sachsen-Anhalt: Steht die AfD vor einem Wahlsieg? So blickt das Ausland auf Sachsen-Anhalt
21.08.2026

Was bedeutet ein möglicher AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt für Deutschland und Europa? Kommentatoren aus mehreren Nachbarländern sehen...

DWN
Finanzen
Finanzen Wie man ein Portfolio zusammenstellt, das jeden Monat viertausend Dollar an Dividenden einbringt
21.08.2026

Die Größe eines Portfolios, das einem Anleger jährlich 48.000 Dollar an Dividenden einbringt, hängt in erster Linie von der gewählten...