Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ausweg aus russischen Rohstoffen? „Eine Alternative gibt es, aber sie könnte uns nicht gefallen“
17.10.2026

Wie Deutschland und viele weitere EU-Staaten will auch Estland seine Abhängigkeit von russischen Rohstoffen reduzieren oder sogar beenden....

DWN
Technologie
Technologie Datenleck nach Cyberangriff bei Autohaus-Software: Betrugsversuche befürchtet
17.10.2026

Autokäufer könnten sich nun Betrugsversuchen gegenübersehen, die besonders schwierig zu erkennen sind. Vor allem Häuser mit Marken...

DWN
Finanzen
Finanzen Bundesbank-Vorstand warnt: Risiko einer Schuldenkrise in Europa deutlich gestiegen
17.10.2026

Michael Theurer, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank, sieht in der jüngsten Verkaufswelle an den europäischen Anleihemärkten...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Konflikte im Büro: So gehen Sie mit schwierigen Kollegen um
17.10.2026

Den schwierigen Kollegen wird man selten vollständig los. Doch man kann lernen, besser mit ihm umzugehen und sich selbst viel Ärger zu...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft BYD Dolphin G DM-i im Test: Ist das der Kleinwagen der Zukunft?
17.10.2026

100 Kilometer elektrisch, mehr als 1.000 Kilometer Gesamtreichweite und 212 PS: Der BYD Dolphin G DM-i bringt Werte in die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ölmarktbericht : IEA warnt vor anhaltender Diesel-Knappheit
17.10.2026

Die Dieselversorgung bleibt laut der Energieagentur bis weit ins Jahr 2027 angespannt. In Europa könnten die Preise schon in den kommenden...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Vinted greift den Einzelhandel an: Wird Neuware zum Auslaufmodell?
17.10.2026

Gebraucht statt neu: Vinted wächst rasant und könnte dem klassischen Einzelhandel zunehmend gefährlich werden. Schon heute ersetzen drei...

DWN
Politik
Politik BND-Skandale: Spionagefälle, Abhöraktionen und geheime Pannen
17.10.2026

Verrat aus den eigenen Reihen, umstrittene Überwachungsaktionen und verschwundene Geheimdokumente: Der Bundesnachrichtendienst (BND)...