Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Verpackungsverordnung macht EU-Versand für kleine Händler zum Verlustgeschäft
23.08.2026

Europa verspricht kleinen Unternehmen einen grenzenlosen Binnenmarkt, doch neue Verpackungsregeln bewirken zunehmend das Gegenteil....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Herbert Wertheim macht aus Geduld Milliarden und aus 35 Millionen Euro einen Ferrari
23.08.2026

35 Millionen Euro für einen elektrischen Ferrari wirken selbst unter Milliardären außergewöhnlich. Für Herbert Wertheim folgt der...

DWN
Technologie
Technologie Roboter rücken in den Supermarkt vor: Beginnt der Wandel am Arbeitsmarkt?
23.08.2026

In Dänemark sollen humanoide Roboter nachts Supermarktregale auffüllen. Gesteuert werden sie zunächst von Menschen mit VR-Headset, doch...

DWN
Technologie
Technologie KI-Sicherheitsrisiken außer Kontrolle? Wenn Maschinen selbstständig angreifen
23.08.2026

KI-Systeme finden selbstständig Sicherheitslücken, führen Cyberangriffe aus und können sogar neue Viren entwerfen. Die technologische...

DWN
Finanzen
Finanzen ETF-Risiken: Die gefährliche Macht der großen Indexfonds
23.08.2026

ETF gelten als günstig, bequem und vergleichsweise sicher. Doch je mehr Kapital automatisch in dieselben Aktien fließt, desto stärker...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft China-Handel: Deutschland wird zum größten Warnsignal für Europa
23.08.2026

Chinas Exportoffensive trifft Europas Industrie immer härter, besonders Deutschland gerät unter Druck. Brüssel sucht nach...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Echt oder Kopie? Billige Labordiamanten erobern den Markt
22.08.2026

Labordiamanten kosten nur einen Bruchteil natürlicher Steine und erobern den wichtigsten Diamantenmarkt der Welt. Für Juweliere,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Deutsche Bahn: Vandalismusschäden in Höhe von 34 Millionen Euro
22.08.2026

Graffitis an Bahnhofswänden, Kabeldiebstahl, zerkratzte Scheiben in Zügen - die Deutsche Bahn ist ständig mit Vandalismus konfrontiert....