Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: SpaceX-Aktien legen deutlich zu, während sich Tech-Werte erholen
29.06.2026

Erfahren Sie, welche entscheidenden Faktoren die Märkte jetzt bewegen und warum Anleger wieder optimistischer in die Zukunft blicken.

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis-Prognose: Deutsche Bank senkt Erwartungen deutlich
29.06.2026

Eine weitere Großbank hat ihre Goldpreis-Prognose nach unten korrigiert. Die Experten der Deutschen Bank haben ihre Erwartungen für den...

DWN
Finanzen
Finanzen Die schwankende Adobe-Aktie wird immer attraktiver
29.06.2026

Die Adobe-Aktie ist stark gefallen und wirkt im Vergleich zu vielen Tech-Werten günstig bewertet. Doch Anleger fragen sich, ob Adobe seine...

DWN
Panorama
Panorama Sechs Tote in Stade nach Schießerei – Was bisher über die Tat bekannt ist
29.06.2026

In einer Jugendeinrichtung im niedersächsischen Stade sind Schüsse gefallen. Es gibt mehrere Tote und Schwerverletzte und die Politik...

DWN
Finanzen
Finanzen Airbus bekommt Rekordsumme: EU-Förderbank zahlt drei Milliarden 
29.06.2026

Die Europäische Investitionsbank soll Prioritäten der EU finanzieren helfen - etwa bei Sicherheit und Verteidigung. Die Förderbank...

DWN
Politik
Politik Spitzel, Quellen und Agenten: Maaßen kritisiert Verfassungsschutz
29.06.2026

Der frühere Chef des Inlandsnachrichtendienstes Hans-Georg Maaßen kritisiert beim 1. Demokratiekongress der AfD seine ehemaligen...

DWN
Politik
Politik Europäische Fonds: Wo EU-Geld am häufigsten durch Betrug verschwindet
29.06.2026

Während Italien und Rumänien in absoluten Zahlen an der Spitze der Länder stehen, ist der geschätzte Schaden pro Einwohner durch Betrug...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Insolvenzverfahren: Deko-Kette Depot schließt 66 Filialen in Deutschland
29.06.2026

Depot betrieb vor einigen Jahren noch rund 400 Geschäfte. Jetzt macht der Einzelhändler erneut eine große Zahl an Geschäften dicht....