Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ifo-Geschäftsklima steigt: Elektroindustrie wird zur Konjunkturlokomotive – mit möglichen Engpässen
01.10.2026

Während viele Industriebranchen mit schwacher Nachfrage kämpfen, blickt die deutsche Elektroindustrie zuversichtlicher nach vorn – und...

DWN
Finanzen
Finanzen Raumfahrt-Aktien: Vom Höhenflug zur harten Landung
01.10.2026

Nach dem SpaceX-Hype im Frühjahr sind mehrere Raumfahrt-Aktien stark eingebrochen. Investoren sehen nach wie vor langfristiges Potenzial,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Varta-Insolvenz: Batteriehersteller setzt auf schnelle Investorenlösung
01.10.2026

Beim insolventen Batteriehersteller Varta wächst die Hoffnung auf eine Investorenlösung. Doch zwischen Interesse am Unternehmen und einer...

DWN
Politik
Politik Grönland-Abkommen: Das sind die wichtigsten Details
01.10.2026

Das neue Abkommen zwischen den USA, Dänemark und Grönland klingt weitreichend, verändert die militärischen Möglichkeiten der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Globale Schifffahrt vor dem Bruch: Die Regeln des Welthandels zerfallen
01.10.2026

Die Weltwirtschaft verlässt sich darauf, dass Handelsschiffe frei fahren können und auf den Weltmeeren gemeinsame Regeln gelten. Doch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nvidia-Aktie: Wie gefährlich ist Nvidias Finanzmaschine?
01.10.2026

Nvidia verdient Milliarden mit dem KI-Boom und steckt immer größere Summen zurück in genau jenes System, das diese Gewinne erzeugt....

DWN
Technologie
Technologie KI-Nutzung: Deutschlands Beschäftigte setzen auf KI – und fürchten um ihre Zukunft
01.10.2026

Deutschland gehört beim Einsatz von KI-Agenten zur weltweiten Spitzengruppe. Die Technologie ist in vielen Büros angekommen und prägt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Tankrabatt senkt Benzinpreise und Dieselpreise zum Start deutlich
01.10.2026

Sinkende Spritpreise bringen Autofahrern zum Auftakt des Tankrabatts Entlastung. Besonders bei Super E10 zeigen sich vielerorts günstigere...