Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Wölfe der Wall Street: Industrieaktien sind heiß, diese Aktie ist der Favorit unter den Goldminen
11.10.2026

Der US-Bullenmarkt feiert nächste Woche sein vierjähriges Bestehen und hat seit dem Tiefpunkt beachtliche 117 Prozent zugelegt. Doch...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Boom außer Kontrolle: Diese sechs Gefahren bedrohen die Finanzmärkte
11.10.2026

Der KI-Boom treibt Börsenkurse, Investitionen und Bewertungen seit Jahren nach oben. Doch hinter der Euphorie wächst ein...

DWN
Finanzen
Finanzen Investor Felix: Das neue Projekt der DWN
11.10.2026

Ich möchte Ihnen die faszinierende Geschichte von Investor Toomas vorstellen, die mich dazu inspiriert hat, selbst in die Welt der Börse...

DWN
Finanzen
Finanzen Investment-FOMO: Warum Anleger nicht jedem Trend folgen sollten
11.10.2026

Ich las kürzlich auf Insta: „Stocks that will make you rich before 2027!! (I am only going to say that once!!).“ Drei Aktien von 12...

DWN
Immobilien
Immobilien Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert: Wie Profis eine Immobilie bewerten
11.10.2026

Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich mit dem Vokabular rund um den Wert der Immobilie auskennen. Was Sachwert, Ertragswert und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft E-Auto kaufen oder leasen? Der Fünf-Minuten-Check
11.10.2026

Ein E-Auto kaufen klingt einfacher, als es ist. Reichweite, Laden, Leasing, Garantien und eine Fülle neuer Technik können Einsteiger...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Schutzmaßnahmen wegen KI: Deutsche Firmen auf KI-Angriffe unzureichend vorbereitet
11.10.2026

Etwa jeder zweite Betrieb nutzt Künstliche Intelligenz. Spezielle Prozesse, um das eigene Unternehmen gegen KI-gestützte Cyberangriffe zu...

DWN
Technologie
Technologie Bekannter Allrounder: 80 Jahre Unimog - wichtiger denn je?
11.10.2026

Der Unimog ist ein Allrounder: Einst auf dem Acker zur Kartoffelernte, heute bei Kommunen, Feuerwehr oder dem Militär im Einsatz. Warum er...