Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Israelische Medien: USA könnten Iran in Stunden oder Tagen angreifen
02.02.2026

Ein israelischer Medienbericht warnt vor einem unmittelbar bevorstehenden US-Angriff auf Iran. Militärische Vorbereitungen, europäische...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Eurozone: Industriestimmung hellt sich auf – Einkaufsmanagerindex steigt nach Neunmonatstief
02.02.2026

Zu Beginn des neuen Jahres zeigt die Industrie in der Eurozone eine leichte Stabilisierung. Ein zentraler Stimmungsindikator legte im...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft SpaceX IPO: Wie Musks Börsenpläne eine ganze Branche antreiben
02.02.2026

Der geplante Börsengang von SpaceX entfacht Fantasien an den Kapitalmärkten. Noch bevor eine Aktie handelbar ist, treiben Erwartungen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschlands neue Energiestrategie: Saudi-Arabien als Partner
02.02.2026

Als künftiger Anbieter von klimafreundlichem Wasserstoff rückt Saudi-Arabien international in den Fokus. Für deutsche Unternehmer ist...

DWN
Finanzen
Finanzen Europäischer Börsen und Aktienmärkte im Aufwind: Wall Street fällt trotz guter US-Konjunktur zurück
02.02.2026

Die Weltwirtschaft zeigt sich robust und treibt die internationalen Aktienmärkte auch 2026 an. Trotz solider Konjunkturaussichten in den...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell deutlich schwächer: Preiseinbrüche am Edelmetall-Markt, auch Silberpreis tief im Minus
02.02.2026

Zum Start in die neue Handelswoche tendiert der Goldpreis aktuell tief im Minus, noch schlimmer hat es den Silberpreis erwischt. Nach einer...

DWN
Immobilien
Immobilien Interhyp sieht keinen starken Anstieg der Immobilienpreise in Deutschland
02.02.2026

Viele hoffen auf eine Trendwende bei den Immobilienpreisen in Deutschland. Doch Experten von Interhyp sehen weiterhin keinen deutlichen...

DWN
Politik
Politik EU-Verbündete zweifeln an Trump: Neue Spannungen hinter den Kulissen
02.02.2026

Das transatlantische Verhältnis gerät unter Druck, nachdem intern Zweifel am Auftreten von US-Präsident Donald Trump laut wurden. Welche...