Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mercosur-Abkommen gestoppt: Europaparlament bringt Mercosur-Deal vor Gerichtshof
21.01.2026

Am Freihandelsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten gibt es viel Kritik. Das Europäische Parlament lässt den Deal jetzt vom obersten...

DWN
Politik
Politik Kommt die Zuckersteuer? Leopoldina: Deutschland würde von Zuckersteuer profitieren
21.01.2026

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mindestlohn: Lohnerhöhungen führen zu Preissteigerungen und Stellenabbau
21.01.2026

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - das führt zu einer Welle von Lohnerhöhungen. Wie die Unternehmen nun...

DWN
Politik
Politik Kabinett bringt digitales Führungszeugnis auf den Weg
21.01.2026

Wer ehrenamtlich Fußball-Nachwuchs trainiert, braucht es, wer als Kaufhausdetektiv arbeitet auch: Das Führungszeugnis soll künftig...

DWN
Finanzen
Finanzen Steuererklärung 2025: Fristen, Formulare, Fallstricke – so vermeiden Sie typische Fehler
21.01.2026

Die Steuererklärung 2025 muss kein Stressfaktor sein – wenn Sie frühzeitig die richtigen Unterlagen sammeln. Viele verschenken jedes...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mehr arbeiten - wofür? Arbeit als Sinn des Lebens verliert an Bedeutung
21.01.2026

Kanzler Merz fordert mehr Leistung, mehr Einsatz, mehr Arbeitsstunden: Doch für viele Menschen steht das Ziel, mit Freude eine sinnvolle...

DWN
Finanzen
Finanzen Ära der Milliardäre: Vermögen von Milliardären legt rasant zu
21.01.2026

Debattenstoff für das Weltwirtschaftsforum in Davos: Seit 2020 wurden Milliardäre inflationsbereinigt um mehr als 80 Prozent reicher....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Stahlbranche: Stahlproduktion 2025 gesunken - Krise dauert an
21.01.2026

Strompreise, Importdruck, schwache Nachfrage: Warum die deutsche Stahlbranche auch 2025 unter massiven Problemen leidet – und was die...