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Alter, Dauer, Beginn: Das sind die wichtigsten Infos zur kommenden Impfpflicht

Im Bundestag soll am Mittwoch eine Orientierungsdebatte über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in der Corona-Pandemie geführt werden.
25.01.2022 16:31
Aktualisiert: 25.01.2022 16:31
Lesezeit: 2 min
Alter, Dauer, Beginn: Das sind die wichtigsten Infos zur kommenden Impfpflicht
Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat. (Foto: dpa) Foto: Stefan Puchner

Im Bundestag soll am Mittwoch eine Orientierungsdebatte über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in der Corona-Pandemie geführt werden. Danach soll es Gruppenanträge von Abgeordneten verschiedener Parteien geben, die sich für oder gegen eine Impfpflicht aussprechen. Die Ampel-Regierung will keinen eigenen Antrag vorlegen, sondern mit Hinweis auf grundsätzliche ethische Fragen fraktionsübergreifende Anträge ermöglichen. Die Impfpflicht soll eingeführt werden, weil die Impfquote in Deutschland als nicht ausreichend hoch gilt. Offen sind bisher folgende Fragen:

FÜR WEN SOLL DIE IMPFPFLICHT GELTEN?

Bei den Anträgen sind verschiedene Varianten im Gespräch. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) befürwortet, dass die Impfpflicht ab 18 Jahre gelten soll, also für alle Erwachsenen. Der FDP-Abgeordnete Andrew Ullmann plädiert dagegen für eine Impfpflicht erst ab 50. Dafür spreche, dass vor allem Ältere bei einer Infektion schwer erkranken und damit das Gesundheitssystem belasten könnten. Befürworter einer Impfpflicht ab 18 argumentieren, dass man auch sicherstellen müsse, dass etwa genug Arbeitskräfte für die kritische Infrastruktur in Deutschland zur Verfügung stehen.

GILT DIE IMPFPFLICHT NUR FÜR CORONA?

Alle Beteiligten betonen, dass es sich nur um eine Impfpflicht für die Corona-Pandemie handeln soll. Auch bei der Einführung einer partiellen Impfpflicht ging es nur um eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus. Kritiker argumentieren, dass die Einführung dann aber den Weg für eine Impfpflicht auch in künftigen Pandemien ebnet.

FÜR WELCHE IMPFUNG GILT DIES?

Geklärt werden muss in einem Gesetz, ob eine Impfpflicht sich nur auf die erste Impfung, den sogenannten vollen Impfschutz nach zwei Impfungen oder aber auch auf Auffrischungsimpfungen bezieht. Ullmann will, dass die ersten beiden Impfungen bis zum Herbst abgeschlossen sind, aber auch die Auffrischungsimpfung verpflichtend sein soll. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese lässt offen, ob weitere Auffrischungsimpfungen verpflichtend sein sollten.

WELCHE IMPFSTOFFE WERDEN AKZEPTIERT?

Ähnlich wie in anderen Aspekten der Pandemie wird nur die Impfung mit in Deutschland und der EU zugelassenen Vakzinen akzeptiert. Dies würde derzeit nicht für den bisher nicht zugelassenen russischen Impfstoff Sputnik V oder das chinesische Vakzin Sinovac gelten.

WANN SOLL DIE IMPFPFLICHT IN KRAFT TRETEN?

Dies ist eine der schwierigsten Fragen. Denkbar ist, dass eine Impfpflicht ab einem Stichdatum gilt. Auch bei der partiellen Impfpflicht für Beschäftigte etwa in der Pflege und im medizinischen Bereich setzt man eine Frist von drei Monaten - sie soll ab dem 15. März gelten. Die allgemeine Impfpflicht dürfte deshalb angesichts der geplanten Verabschiedung im März erst im Sommer in Kraft treten.

WIE KANN SIE IN KRAFT TRETEN?

Denkbar ist, dass die allgemeine Impfpflicht auch nach einer Verabschiedung erst in Kraft tritt, wenn die Pandemie-Lage im Herbst wieder eskalieren sollte. Dann müsste man aber Kriterien festlegen, ab wann dies der Fall ist.

WIE LANGE SOLLTE SIE GELTEN?

Sowohl Wiese als auch sein FDP-Kollege Ullmann plädieren für eine zeitliche Befristung. Aber wie lange die Impfpflicht gelten soll, ist völlig offen. Wiese plädiert für ein oder zwei Jahre. Ullmann will die Geltungsdauer an die Ausrufung der Pandemie-Notlage durch die WHO koppeln.

WIE SOLL SIE UMGESETZT UND SANKTIONIERT WERDEN?

Auch dies gilt noch als offen. Denkbar wäre ein geforderter Impf-Nachweis mit sporadischen Kontrollen wie derzeit etwa in öffentlichen Verkehrmitteln. Es könnten auch die heute bereits geltenden Zugangskontrollen bei Veranstaltungen ausgeweitet werden. Die genaue Ausgestaltung gilt als offen. Weitgehende Einigung besteht, dass es bei Verstößen ein Bußgeld geben sollte. Ebenso weitgehend Einigung gibt es darüber, dass es in Deutschland aber keinen Impfzwang geben soll.

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