Deutschland

Warburg-Banker wegen Cum-Ex-Geschäften zu Haftstrafe verurteilt

Der ehemalige Banker der Privatbank MM Warburg war geständig, wurde aber wegen des riesigen Steuerschadens dennoch zu einer Haftstrafe verurteilt.
09.02.2022 11:10
Lesezeit: 1 min

Im dritten Strafprozess um den Cum-Ex-Steuerskandal am Landgericht Bonn ist ein ehemaliger Banker der Privatbank MM Warburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zwei Monate gelten wegen der Verfahrensdauer bereits als vollstreckt.

Richter Roland Zickler sprach den früheren Risikoanalysten von MM Warburg am Mittwoch schuldig wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen. Er habe als Geschäftsführer einer Warburg-Investmentgesellschaft zwei Fonds mit aufgelegt, die auf Cum-Ex-Transaktionen zum Schaden der Staatskasse abzielten. "Sie waren ein Rad im Getriebe", sagte Zickler. Ohne das wäre dieses Cum-Ex-Projekt zum Stillstand gekommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für den 63-Jährigen gefordert. Seine Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Die Cum-Ex-Geschäfte, an denen der Angeklagte beteiligt gewesen sei, hätten zwischen 2009 und 2010 zu einem Steuerschaden von knapp 110 Millionen Euro geführt, sagte Zickler. Es handele sich um einen besonders schweren Fall. Die komplexe Konstruktion der Transaktionen habe viele Merkmale der organisierten Kriminalität gezeigt.

Die Staatsanwaltschaft war sogar von rund 150 Millionen Euro Steuerschaden ausgegangen. Das Gericht sei aber unter dieser Forderung geblieben, weil der Angeklagte im Prozess ein spätes Geständnis abgelegt hatte, unterstrich Zickler. "Sie haben sich um Aufklärung bemüht." Zudem habe sich der Angeklagte nicht persönlich bereichert. Er habe aus Angst um seine Karriere an den Transaktionen teilgenommen.

Die Verteidigung hatte im Verfahren betont, der Ex-Banker habe durch die Transaktionen keinen einzigen Euro verdient und im Prozess umfassend ausgesagt. Der Verurteilte Detlef M. hatte die Geschäfte als "größten Fehler meines Berufslebens" bezeichnet. Sein Verteidiger Ingo Heuel kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden zu wollen.

Bei den Cum-Ex-Geschäften war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich dabei eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit - also cum - und ohne - ex - Dividendenanspruch.

Die Fälle hatten weite Kreise gezogen, bei Banken und Anwaltskanzleien gibt es deswegen immer wieder Durchsuchungen. Im bundesweit ersten großen Strafprozess hatte das Gericht in Bonn im März 2020 Bewährungsstrafen gegen zwei britische Aktienhändler verhängt. Im vergangenen Juni hatte das Landgericht Bonn dann einen ehemaligen Mitarbeiter der Privatbank M.M. Warburg im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu einer Haftstrafe verurteilt.

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