Um mehr als die Hälfte hat der Berliner Mietendeckel das Angebot im Wohnungsmarkt halbiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Landesgesetz des rot-rot-grünen Berliner Senats zuvor vergangenes Jahr für verfassungswidrig und somit nichtig erklärt. Eine Studie des Münchner ifo Instituts ergibt nun, dass der Mietendeckel jedoch wirtschaftliche Langzeitschäden mit sich gebracht hat. Um bis zu 60 Prozent hätte sich das Angebot seit der Einführung des Mietendeckels verknappt. Auf diesem Niveau verharre es seitdem, wie die Forscher betonen.
"Bereits nach der Ankündigung des Mietendeckels", erklärt Mathias Dolls, stellvertretender Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen, "ist das Angebot an Berliner Wohnungen stark zurückgegangen." In dem nicht vom Mietendeckel betroffenen Bereich sei das Angebot an Wohnungen nach der Ankündigung des Mietendeckels zwar überdurchschnittlich angestiegen, doch mit der Abschaffung hätte sich dieser Trend wieder umgekehrt. Zudem seien durch die Abschaffung des Deckels die Mietpreise der davon betroffenen Wohnungen wieder deutlich angestiegen.
Forscher sehen Spaltung des Berliner Wohnungsmarkts
Durch den Mietdeckel waren die Mietpreise in Berlin zuvor um etwa 11 Prozentpunkte weniger gestiegen als in anderen deutschen Großstädten. Florian Neumeier, Leiter der ifo-Forschungsgruppe Steuer- und Finanzpolitik, erklärt: "Ein Nachholeffekt ist zwar zu beobachten. Allerdings sind die Mietpreise noch nicht auf dem Niveau, auf dem sie wären, wenn es den Mietendeckel nicht gegeben hätte." Die Mietpreise der nicht vom Deckel betroffenen Wohnungen stiegen während die Regelungen noch in Kraft waren, hingegen um durchschnittlich 5 Prozent mehr als in anderen deutschen Großstädten.
Auch nach der Abschaffung des Mietendeckel läge das Mietpreiswachstum in Berlin noch über dem Anstieg in anderen Großstädten. Carla Krolage, Leiterin der Unternehmenskooperationen und Datenstrategie des ifo Instituts, diagnostiziert infolgedessen eine Spaltung des Berliner Wohnungsmarkts: "Seit der Abschaffung des Mietendeckels nähern sich die Mietniveaus im ehemals regulierten und nicht-regulierten Bereich zwar wieder an, allerdings vollzieht sich diese Annäherung nur langsam."
Expertenkommission prüft Machbarkeit der Enteignung großer Wohnungsunternehmen
Zu dem regulierten Bereich gehörten dabei Wohnungen, die vor dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig waren. Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2014 bezugsfertig waren, fielen wiederum in den nicht-regulierten Bereich. Zur Grundlage ihrer Studie nahmen die Autoren der Studie Daten des Immobilienportals immowelt.de. Basierend darauf verglichen sie die Entwicklungen in Berlin mit jenen in anderen deutschen Großstädten.
Trotz der von den Forschern des ifo Instituts berechneten Auswirkungen des Mietpreisdeckels auf den Berliner Wohnungsmarkt, stehen dort jedoch weitere Regulierungsmaßnahmen im Raum. So hatte sich die Mehrheit der Berliner in einem Volksentscheid im September vergangenen Jahres für eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen ausgesprochen. Jüngst, im März, setzte der neue rot-rot-grüne Berliner Senat dann eine Expertenkommission ein. Unter der Ägide der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) soll die Kommission die Umsetzbarkeit der angedachten Verstaatlichungen nun innerhalb eines Jahres prüfen.