Deutschland

Bundesverfassungsgericht: Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte

Verdeckte Ermittler, Ausspähen von Wohnungen, Online-Durchsuchungen - seit 2016 hat Bayerns Verfassungsschutz sehr weitreichende Befugnisse. Zu weitreichend, sagt jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem großen Urteil zur Frage: Was dürfen die Nachrichtendienste?
26.04.2022 10:39
Aktualisiert: 26.04.2022 10:39
Lesezeit: 1 min
Bundesverfassungsgericht: Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte
Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht, (l-r) Astrid Wallrabenstein, Ulrich Maidowski, Monika Hermanns, Peter Müller, Doris König (Vorsitz), Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulf und Christine Langenfeld, eröffnet in der Messe Karlsruhe in der dm-Arena die mündliche Verhandlung über Oppositionsklagen gegen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung. Foto: Uli Deck

Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete am Dienstag eine ganze Reihe von Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war. Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung. Sie dürfen bis höchstens Ende Juli 2023 in eingeschränkter Form in Kraft bleiben. (Az. 1 BvR 1619/17)

Das Grundgesetz lasse dem Gesetzgeber «substanziellen Raum, den sicherheitspolitischen Herausforderungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes Rechnung zu tragen», sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. «Zugleich setzt die Verfassung hierbei gehaltvolle grundrechtliche Schranken.»

Das Verfahren angestoßen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) - um zu verhindern, dass das Beispiel Bayerns bundesweit Schule macht. Die Klage richtete sich unter anderem auch gegen die Regelungen zum Einsatz verdeckter Ermittler und sogenannter V-Leute, zu längeren Observationen und zur Datenübermittlung an andere Behörden. Auch hier gab es jeweils Beanstandungen in dem mehr als 150-seitigen Urteil der Verfassungsrichterinnen und -richter.

Richterin Gabriele Britz, die im Ersten Senat für das Verfahren als Berichterstatterin zuständig war, hatte in der Verhandlung Mitte Dezember gesagt, noch nie seien nachrichtendienstliche Befugnisse in einer solchen Breite angegriffen worden. Dabei ging es jeweils nicht darum, ob das Instrument überhaupt eingesetzt werden darf, sondern um die Frage, unter welchen Bedingungen dieser Einsatz gerechtfertigt ist. Wie groß muss eine Bedrohung sein? Muss ein Richter seine Genehmigung erteilen? Braucht es eine unabhängige Kontrolle?

Die GFF hatte auf ein Grundsatzurteil gehofft, das deutlich über Bayern hinausreicht. Nach ihrer Einschätzung sind die Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittler oder sogenannter V-Leute sowie für längere Observationen in anderen Landesgesetzen und im Bund vergleichbar niedrig. Auch die Regelungen zur Datenübermittlung seien in vielen Ländern ähnlich weit gefasst wie in Bayern.

Verfassungsbeschwerde erheben kann nur, wer «selbst, gegenwärtig und unmittelbar» in eigenen Rechten betroffen ist. Als Kläger hatte die GFF deshalb drei Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) gewonnen, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht als «linksextremistisch beeinflusste Organisation» erwähnt wurde.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte 2016 im Landtag gesagt, man müsse den Verfassungsschutz «fit machen für künftige Herausforderungen»: «Der Verfassungsschutz gehört angesichts stürmischer, von Terrorbedrohung und steigendem Rechtsextremismus geprägter Zeiten weiter gestärkt und nicht abgebaut.»

Gegen die umstrittenen Gesetzesänderungen hatte 2017 auch die Landtagsfraktion der Grünen Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das Verfahren ist noch anhängig.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Verbessern Sie die Lieferketten-Transparenz

Identifizieren, scannen und übermitteln von eindeutigen Komponentendaten

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Continental-Aktie: Aktie fällt weiter trotz mehr Dividende
04.03.2026

Die in den vergangenen Monaten gut gelaufenen Aktien von Continental dürften den jüngsten Rücksetzer am Mittwoch noch ausweiten.

DWN
Finanzen
Finanzen Adidas-Aktie: Prognosen von Adidas kommen nicht gut an - Dreijahrestief droht
04.03.2026

Die Prognosen von Adidas für das laufende Jahr sind am Mittwoch im vorbörslichen Handel nicht gut angekommen. Dennoch sieht sich der...

DWN
Technologie
Technologie Insta und Co.: Ältere holen bei Nutzung sozialer Medien auf
04.03.2026

Gerade bei Älteren steigen laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland die Nutzerzahlen. Kinder und Jugendliche wurden nicht befragt....

DWN
Finanzen
Finanzen Finanznöte in der Pflege: Pflege-Ausgaben steigen weiter - Defizite werden größer
04.03.2026

Die Pflegeversicherung ist im vergangenen Jahr nur knapp an einem Defizit vorbeigeschrammt. Und die Ausgaben steigen weiter: "Bei der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Teilzeitbeschäftigung in Deutschland: Höchststand erreicht
04.03.2026

So viele Beschäftigte wie noch nie arbeiten in Teilzeit. Was steckt dahinter?

DWN
Politik
Politik Iran nach US-Angriffen: Verliert Russland strategischen Einfluss?
04.03.2026

Die Angriffe auf Iran erschüttern das Machtgefüge der autoritären Allianz aus Russland, China und Nordkorea und verschieben zugleich die...

DWN
Politik
Politik Flugzeugträger Charles de Gaulle vor Malmö: Frankreich stärkt Nato-Präsenz im Ostseeraum
03.03.2026

Frankreich entsendet den Flugzeugträger Charles de Gaulle nach Malmö und demonstriert militärische Präsenz im Ostseeraum. Wie...

DWN
Politik
Politik USA und Iran im Konflikt: Wie China auf steigende Ölpreise reagiert
03.03.2026

Der Krieg im Iran verschiebt die geopolitischen Gewichte zwischen Russland und China und legt ihre gegensätzlichen Energieinteressen...