Deutschland

Bundeswehr: Transgender-Kommandeurin muss Tinder-Anzeige neu gestalten

Lesezeit: 1 min
26.05.2022 11:05  Aktualisiert: 26.05.2022 11:05
Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin muss ihre Tinder-Anzeige überarbeiten. Laut dem Bundesverwaltungsgericht darf das Ansehen des Transgender-Oberstleutnants als Soldatin nicht beschädigt werden.
Bundeswehr: Transgender-Kommandeurin muss Tinder-Anzeige neu gestalten
Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang am Mittwoch im Bundesverwaltungsgericht. Die Transgender-Frau soll ihr Tinder-Profil überarbeiten. (Foto: dpa)
Foto: Sebastian Willnow

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin muss ihren privaten Auftritt auf einem Dating-Portal im Internet zurückhaltend gestalten. Sie dürfe ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde, entschied der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch (Az.: BVerwG 2 WRB 2.21).

In dem Fall ging es um die Kommandeurin Anastasia Biefang, die 2019 in einer Tinder-Anzeige mit den Worten geworben hatte: «Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.» Das ging der Bundeswehr zu weit, ihr Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr einen Verweis. Biefang war damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow. Sie wehrte sich gegen die Disziplinarmaßnahme.

Schon das Truppendienstgericht in der Vorinstanz hatte den Verweis bestätigt. Es sah einen Verstoß gegen die Pflicht von Soldatinnen und Soldaten, auch außerhalb des Dienstes «ordnungsgemäß» aufzutreten. Die Formulierung in der Tinder-Anzeige habe Zweifel an der moralischen Integrität der Kommandeurin erweckt.

Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung grundsätzlich. Zwar werde durch das Verhalten der Soldatin nicht gleich das Ansehen der gesamten Bundeswehr beschädigt. Sie sei jedoch ihrer Pflicht zur Wahrung des eigenen Ansehens nicht nachgekommen. Biefang habe als Kommandeurin mit 1000 Mitarbeitern eine besonders repräsentative Position innegehabt.

«Wir denken, dass ein Kommandeur auch im Internet seine Worte wählen muss», sagte der Vorsitzende Richter Richard Häußler in der Urteilsbegründung. «Da müssen Formulierungen vermieden werden, die Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken.»

Biefang reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Sie wisse nach wie vor nicht, was an ihrer Darstellung missverständlich gewesen sein soll, sagte die 47-Jährige. «In Zukunft werde ich wohl meine Profile durch meine Vorgesetzen prüfen lassen, ob das rechtmäßig ist.» Biefang, die den Rang eines Oberstleutnants hat, ist inzwischen Referatsleiterin im Kommando Cyber- und Informationsraum in Bonn.


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Zu Weihnachten Zukunft schenken

Gerade zu Weihnachten wünschen sich viele Menschen, etwas von ihrem Glück zu teilen und sich für diejenigen zu engagieren, die es nicht...

DWN
Technologie
Technologie DWN-Sonntagskolumne: Künstliche Intelligenz Hype Cycle - Zwischen Revolution und Enttäuschung
22.12.2024

Ist künstliche Intelligenz nur ein Hype oder der Beginn einer Revolution? Zwischen hohen Erwartungen, Milliardeninvestitionen und...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Psychische Gewalt am Arbeitsplatz: Ursachen, Folgen und Lösungen
22.12.2024

So können Unternehmen gegen verbale Übergriffe aktiv werden- Beleidigungen, Drohungen und Beschimpfungen: Rund ein Drittel der...

DWN
Finanzen
Finanzen Kindergeld beantragen: Tipps und wichtige Infos für 2025
22.12.2024

Wussten Sie, dass Sie Kindergeld bis zu sechs Monate rückwirkend erhalten können? Dies gilt sowohl für Ihr erstes Kind als auch für...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Märchen vorbei? Steht Deutschlands Automobilindustrie vor dem Aus?
22.12.2024

Volkswagen in der Krise, Mercedes, BMW & Co. unter Druck – und hunderttausende Jobs stehen auf dem Spiel. Wie kann der Kampf um...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Credit Suisse-Debakel: Ausschuss sieht Schuld bei Bank
22.12.2024

Die Nervosität an den Finanzmärkten war im Frühjahr 2023 groß - drohte eine internationale Bankenkrise? Für den Schweizer...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Der Volkswagen-Deal: Worauf sich VW und die IG Metall geeinigt haben
22.12.2024

Stellenabbau ja, Werksschließungen nein: Mehr als 70 Stunden lang stritten Volkswagen und die IG Metall um die Sparmaßnahmen des...

DWN
Technologie
Technologie Webasto-Geschäftsführung: „Der Einsatz von KI ist eine strategische Notwendigkeit“
22.12.2024

Angesichts des wachsenden Drucks durch die Transformation hin zur Elektromobilität und steigender Kosten in der Branche sprechen Markus...

DWN
Panorama
Panorama Vollgas in die Hölle: Arzt gab sich als Islamkritiker und Musk-Fan - wirr, widersprüchlich!
21.12.2024

Er galt bei den Behörden nicht als Islamist, präsentierte sich als scharfer Kritiker des Islams. Er kämpfte für Frauenrechte und...