Politik

EU lehnt Gesetz zum Schutz von Whistle-Blowern ab

Die EU hat einen europaweiten, einheitlichen Schutz von Whistle-Blowern abgelehnt. Während sich die Politiker um einen Foto-Termin mit Edward Snowden reißen, leben Whistle-Blower in einigen EU-Staaten im rechtsfreien Raum.
01.11.2013 01:30
Lesezeit: 1 min

Die Europäische Kommission hat kein Interesse, Whistleblower zu schützen. Vergangene Woche wurde eine dementsprechende Anfrage abgewiesen. Mitglieder des Europaparlaments stellten einen Kriminalitätsbericht vor, der ein EU-weites Gesetz zum Schutz von Informanten fordert. Dieser sollte in der europäischen Menschenrechtskonvention verankert werden.

Doch während die EU Staubsauger (hier) und Klobrillen (hier) reguliert, kämpfen Whistle-Blower in einigen Staaten auf verlorenem und gefährlichem Posten (jüngstes Beispiel aus Deutschland - hier).

Vier bis fünf Prozent des BIP der Europäischen Union versickert in Korruption, so die Einschätzung des konservativen italienischen Abgeordnete Salvatore Iacolino, der den Bericht koordinierte (mehr hier). Der Kampf gegen Korruption ist ohne Whistleblower schwer zu gewinnen (hier).

Cecilia Malmstrom, EU-Kommissarin für Inneres, teilte den Abgeordneten nun mit, die Kommission habe keine Absichten, ein solches Gesetz einzuführen. Schutzbestimmungen für Informanten wären bereits national geregelt. Neue Rechtsvorschriften zur Definition von Korruption wären nicht notwendig, wird sie vom EUObserver zitiert.

Die Regelungen unterscheiden sich stark in den einzelnen Mitgliedsstaaten. SPD, Grüne und die Linke haben im vergangenen Jahr vorgeschlagen, Whistleblower-Gesetze zu stärken. Das wurde von der schwarz-gelben Regierung abgeschmettert.

In Deutschland herrscht eine sogenannte „Treuepflicht“ zum Arbeitsgeber. Jemand, der Verstöße bemerkt, die auf den „ersten Blick keine Straftaten sind“, muss seinen Arbeitsgeber auf das Fehlverhalten hinweisen, bevor er zur Polizei oder in die Medien geht. Erst wenn der Arbeitgeber nicht oder nicht ausreichend reagiert, kann der Staatsanwalt informiert werden, heißt es im Deutschen Arbeitsrecht.

In Großbritannien gibt es europaweit die umfangreichsten Gesetze für Hinweisgeber. Seit 1998 werden fast alle Beschäftigten im privaten und öffentlichen Sektor vor Strafverfolgung geschützt.

In Rumänien und Slowenien werden Whistleblower nur geschützt, wenn sie im öffentlichen Dienst arbeiten.

Ungarn hat zwar ein Whistleblower-Gesetz, aber keine Behörde, die es umsetzt.

Frankreich hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, um Hinweisgeber zu den Themen öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu schützen.

In den Niederlanden und Irland liegen Gesetzesentwürfe in den jeweiligen Parlamenten. Dänemark und Griechenland haben ebenfalls nur Gesetzesentwürfe angekündigt.

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