Heute sind die Bediensteten der sechs Uni-Kliniken in NRW nach einem rund zwölf Wochen andauernden Streik wieder an ihre Arbeitsplätze zurückgekehrt.
Die beiden Tarifpartner, sprich die Vertreter der Uni-Kliniken, und die Arbeitnehmer-Vertreter, haben sich auf ein Eckpunktepapier geeinigt.
Bis zum 5. August haben jetzt die einzelnen Mitarbeiter der Uni-Kliniken Bonn, Münster, Köln, Düsseldorf, Essen und Aachen und Mitglieder der Gewerkschaft ver.di die Möglichkeit, über das Papier abzustimmen. Sollte die Mehrheit der Abstimmenden dafür sein, tritt der neue Tarifvertrag Entlastung am ersten Januar 2023 in Kraft.
Im Rahmen des Eckpunktepapiers wurden insgesamt vier Modelle für die jeweils verschiedenen Berufsgruppen des Krankenhauspersonals ausgearbeitet. So beinhaltet das erste Modell - es betrifft die Pflege am Bett - ein schichtgenaues Belastungssystem. „Bei einer Unterbesetzung,“ so Veronika Bergen, Mitglied des Delegiertenrates der Unis und selbst Laborantin an der Uni-Klinik Köln, „entsteht ein Belastungspunkt, bei insgesamt sieben davon, hat der entsprechende Pfleger Anrecht auf einen freien Tag.“
Im vierten Modell, das unter anderem die Laborkräfte betrifft, die ursprünglich zu dem nicht refinanzierbaren Bereich der Kliniken gehörten, und deshalb anfangs nicht in den Tarifvertrag Entlastung mit aufgenommen wurden, sollen in den einzelnen Uni-Kliniken noch zusätzlich 30 Mitarbeiter eingestellt werden. Solange die neuen Mitarbeiter nicht eingestellt werden, bekommt das derzeit angestellte Personal drei freie Tag pro Jahr zugesprochen.
Wie die DWN bereits vor Wochen berichtete, wurden ursprünglich all jene Kategorien der Fach-Beschäftigten der Uni-Kliniken wie zum Beispiel die Labor-Mitarbeiter, die Radiologie, der Patientenservice, das Catering, die Kinderkrankenpflege sowie die Mitarbeiter in der ambulanten Behandlung der Chemotherapie für Krebspatienten, bei den Tarifverhandlungen nicht berücksichtigt.
Allerdings hat das Land NRW den Tarifpartnern vor kurzem eine Finanzierungszusage gegeben, die es den Kliniken jetzt erlaubt, auch das Fachpersonal außerhalb der strikten Pflegeberufe zu refinanzieren. Im Unterschied zu normalen Krankenhäusern werden die Uni-Kliniken in NRW vom Land und den einzelnen Krankenkassen bezuschusst.