Politik

Zustände „wie im absolutistischen Fürstenstaat“: Schröder verklagt Bundestag mit Top-Anwalt

Der Feldzug gegen Gerhard Schröder ist gescheitert. Nun geht der Ex-Kanzler zum Gegenangriff über.
12.08.2022 09:31
Aktualisiert: 12.08.2022 09:31
Lesezeit: 2 min
Zustände „wie im absolutistischen Fürstenstaat“: Schröder verklagt Bundestag mit Top-Anwalt
Gerhard Schröder geht in die Offensive und verklagt den Bundestag. (Foto: dpa) Foto: Kay Nietfeld

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) verklagt den Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. Der 78-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie sein Hannoveraner Rechtsanwalt Michael Nagel der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mitteilte.

Die Klage sei beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht worden, sagte Nagel. Der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, sei rechtswidrig, heißt es in einer der dpa vorliegenden Erklärung der Anwaltskanzlei. Es werde "behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. "nachwirkenden Dienstpflichten" nicht mehr wahr". Es werde "aber nicht festgelegt, was "nachwirkende Dienstpflichten" überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt", heißt es in der Erklärung weiter.

Dem ganzen Vorgang stehe "auf die Stirn geschrieben, dass andere Gründe, als die anhand der "neuen Regeln" vorgegebenen, für die Entscheidung des Haushaltsausschusses maßgeblich waren". Solche Entscheidungen erinnerten "im Hinblick auf die Art und Weise ihrer Entstehung eher an einen absolutistischen Fürstenstaat" und dürften in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben, erklärten Schröders Anwälte.

Kritik wegen Engagement für Russland

Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte die teilweise Streichung von Schröders Privilegien aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begründet. Vielmehr solle die "Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen", heißt es in der Regelung. Offenbar konnten die Parlamentarier diese bei Schröder nicht erkennen. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400 000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Ruhegehalt in Höhe von 8300 Euro erhält Schröder auch nach dem Beschluss ebenso weiter wie den Personenschutz.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Entscheidung im Mai als "folgerichtig" begrüßt. Im Umfeld des Beschlusses hatte sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen. Erst am Montag hatte die Schiedskommission der SPD in Schröders Heimatstadt Hannover einen Parteiausschluss des Altkanzlers abgelehnt.

Lesen Sie dazu: Gerd Schröder bleibt Genosse

Schröders Hannoveraner Anwalt gilt als einer der renommiertesten Strafrechtler Deutschlands. Er vertrat unter anderem auch den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Inflation und Deflation zugleich - Wohin steuert das Finanzsystem?

Die wirtschaftlichen Signale aus den USA, China und Europa werden widersprüchlicher. Während der Preisdruck nachlässt, verliert der...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Unser neues Magazin ist da: Die neuen Geldmacher – wie Fintechs klassische Banken herausfordern
14.08.2026

Kaum ein Bereich entwickelt sich derzeit so rasant wie das Finanzwesen. Zwischen Innovation, Regulierung und wachsendem Wettbewerb...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Neues Büro für OpenAI: Warum der ChatGPT-Konzern beim KI-Ausbau auf Berlin setzt
14.08.2026

Deutschland zählt für OpenAI zu den bedeutendsten Wachstumsmärkten. Nun plant der ChatGPT-Entwickler den nächsten Expansionsschritt und...

DWN
Panorama
Panorama Vier Buchempfehlungen für die Liege: Was Entscheider diesen Sommer unbedingt lesen sollten
14.08.2026

Das Tablet ist geladen, der Sonnenschirm steht, die E-Mails dürfen warten. Wir haben vier Wirtschaftsbuch-Empfehlungen für Sie, die den...

DWN
Politik
Politik Wirtschaft: Russlands Kriegswirtschaft bringt den zivilen Sektor an seine Grenzen
14.08.2026

Russland steckt immer mehr Geld, Arbeitskräfte und Kredite in den Krieg, während der zivile Teil der Wirtschaft zurückfällt. Hohe...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschland: Insolvenzen bei Firmen sinken erstmals seit Februar
14.08.2026

Deutschlands Pleitewelle zeigt erstmals seit Monaten ein kleines Zeichen der Entspannung. Doch hinter dem Rückgang im Mai verbirgt sich...

DWN
Finanzen
Finanzen Talanx-Aktie: Versicherer hebt nach Rekordgewinn im ersten Halbjahr Gewinnprognose an
14.08.2026

Nach dem ersten Halbjahr setzt Talanx die Messlatte höher: Der Gewinn erreicht einen Rekord, auch weil die Belastung durch Großschäden...

DWN
Politik
Politik AfD vor Wahlsieg in Sachsen-Anhalt? So bereitet sich der Bundesrat darauf vor
14.08.2026

Die AfD führt die Umfragen in Sachsen-Anhalt deutlich vor der CDU an. Sollte sie erstmals einen Ministerpräsidenten stellen, würde das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Stellenabbau: Autoindustrie streicht so viele Jobs wie nie
14.08.2026

Deutschlands Autoindustrie galt lange als verlässlicher Beschäftigungsmotor. Doch inzwischen geraten Hersteller und Zulieferer immer...