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Gasumlage: Versorger wollen insgesamt rund 34 Milliarden Euro

Zwölf große Energieversorger haben bereits Ansprüche für die Einnahmen der Gasumlage angemeldet. Eine drohende Insolvenz gehört offenbar nicht zu den Antragskriterien.
22.08.2022 16:24
Aktualisiert: 22.08.2022 16:24
Lesezeit: 2 min
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Gasumlage: Versorger wollen insgesamt rund 34 Milliarden Euro
Finanzminister Christina Lindner und Wirtschaftsminister Robert Habeck streitet noch um die Übergewinnsteuer. (Foto: dpa) Foto: Michael Kappeler

Die ab Oktober geplante Gasumlage zugunsten der Versorger, die durch die Gaslieferkürzungen Russlands unter Druck stehen, findet – zumindest unter den Versorgern – regen Zuspruch. Zwölf Unternehmen hätten Ansprüche von insgesamt rund 34 Milliarden Euro geltend gemacht, teilte das Gemeinschaftsunternehmen der Gasnetzbetreiber, Trading Hub Europe (THE), am Montag auf seiner Internetseite mit. Darunter seien der in Schieflage geratene Energieriese Uniper, die Leipziger EnBW-Tochter VNG, der Oldenburger Versorger EWE und OMV aus Österreich. Hinzu kämen die Unternehmen Gunvor, AXPO Solutions, DXT Commodities, ENET Energy, Vitol, WIEH und die frühere Gazprom Germania, SEFE.

Ebenfalls genannt ist die RWE-Handelstochter Supply & Trading. Dies habe lediglich formale Gründe, erklärte der Konzern. RWE habe keinen finanziellen Schaden gemeldet oder geltend gemacht. „Wir tragen wie bekannt die Verluste selber.“

Diese Liste stelle noch keinen geprüften Anspruch dar, erklärte THE. Die tatsächlichen Werte würden erst durch die weiteren monatlichen und testierten Werte in den Meldungen konkretisiert. „Diese können höher oder niedriger liegen. Der genannte Wert ist ein Prognosewert.“

„Geld darf nicht in Gewinne fließen“

Die Gaskunden müssen ab Oktober die Umlage zahlen - 2,4 Cent je Kilowattstunde. Damit sollen Gasimporteure gestützt werden, die sich wegen der Lieferkürzungen Russlands am teuren Spotmarkt Ersatz beschaffen müssen. Für einen vierköpfigen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 20.000 Kilowattstunden bedeutet dies ohne Mehrwertsteuer pro Jahr eine zusätzliche Belastung von rund 480 Euro.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverband, Ramona Pop, forderte eine genaue Prüfung der Anträge. „Die Bundesregierung hat klar gesagt, dass die Gasumlage von den Unternehmen nur zur Insolvenzvermeidung in Anspruch genommen werden darf und nicht zur Absicherung von Gewinnen.“ THE müsse sehr gründlich prüfen, ob wirklich alle Unternehmen, die Ansprüche angemeldet hätten, diese glaubhaft mit einer ansonsten drohenden Insolvenz begründen könnten. „Alle anderen Ansprüche müssen nachträglich gestrichen werden, um die Belastung der Verbraucher so gering wie möglich zu halten.“

Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte, es gebe zahlreiche Kriterien für Unternehmen, um Gelder aus der Gasumlage bekommen zu können. Unter anderem müssten Angaben zu den aktuellen Extrakosten bei der Beschaffung von Gas von Wirtschaftsprüfern bestätigt werden. Eine drohende Insolvenz gehöre nicht zu den Antragskriterien. „Ein Unternehmen braucht eine gewisse Gewinnspanne, um weiter agieren zu können.“ Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wolle Sondergewinne im Zuge des Krieges in der Ukraine anders – über eine sogenannte Übergewinnsteuer – abschöpfen. Dazu gebe es Gesprächen in der Bundesregierung. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat dies aber strikt abgelehnt.

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