Finanzen

Streit mit BayernLB: Hypo will österreichisches Gericht

Die BayernLB verlangt von der Hypo die Rückzahlung von Krediten im Umfang 2,3 Milliarden Euro. Doch die Österreicher weisen das zurück und fordern ihrerseits 2,3 Milliarden Euro von der BayernLB. Die Hypo will den Prozess nach Österreich verlagern.
25.11.2013 16:04
Lesezeit: 2 min

Der Milliardenstreit der BayernLB mit ihrer früheren Tochter Hypo Alpe Adria wird wohl vor mehreren Gerichten in Deutschland und Österreich ausgetragen. Das Landgericht München sei voraussichtlich nur für einen Teil der gegenseitigen Forderungen beider Banken zuständig, sagte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz zum Prozessauftakt am Montag in München.

Die Institute streiten darum, ob die Hypo der BayernLB Kredite von mehr als 4,5 Milliarden Euro zurückzahlen muss. Die angeschlagene Bank aus Kärnten lehnt dies wegen ihrer Notlage ab und beruft sich dabei auf österreichisches Recht.

Einen Vorschlag der Richterin, sich für den gesamten Streit auf das deutsche Gericht zu einigen, lehnte die Hypo ab. „Wir glauben, Österreich ist der richtige Gerichtsstand“, sagte Hypo-Anwalt Daniel Busse. „Ich glaube, dass wir uns nicht einig werden, was die Zuständigkeitsfrage angeht.“ Zwar habe die Hypo auf die Klage der BayernLB in München mit einer Klage vor demselben Gericht reagiert. Damit wolle sie aber nur auf Nummer sicher gehen, damit ihre eigene Forderung nicht verjähre.

Die BayernLB verlangt von der Hypo eine Tilgung offener Schulden von 2,3 Milliarden Euro. Die Österreicher wollen allenfalls einen kleinen Teil davon zahlen und drehen den Spieß um: Sie fordern Ratenzahlungen von ebenfalls 2,3 Milliarden Euro zurück, die sie nach eigener Darstellung bereits nach München überwiesen haben. Vor Gericht angemeldet hat die Hypo vorläufig nur einen Teilbetrag von 700 Millionen Euro.

Weil die Banken für einzelne Teilbeträge unterschiedliche Konditionen vereinbart hatten, könnten neben der Münchner Justiz auch Gerichte in Frankfurt und in Wien zuständig sein. „Die rechtlichen Fragen sind äußerst komplex“, sagte die Richterin.

Die Hypo beruft sich auf ein österreichisches Gesetz, wonach Darlehen ihrer früheren Muttergesellschaft als Ersatz von fehlendem Eigenkapital einzustufen seien. Deshalb dürfe sie das Geld erst im Falle einer nachhaltigen Sanierung zurückzahlen. Ob die Bank allerdings jemals gesundet, steht in den Sternen.

Die BayernLB hält der Hypo entgegen, sie stelle mit ihrer Begründung ihre eigenen Bilanzen der vergangenen Jahre infrage. Dort habe sie noch hinreichend Eigenkapital ausgewiesen.

Die BayernLB hatte die Bank Ende 2009 - nur zweieinhalb Jahre nach dem Kauf - in einer Notaktion an die Republik Österreich abgegeben, nachdem sich bei der Hypo immer größere Finanzlöcher auftaten. 3,7 Milliarden Euro an Steuergeldern hat die BayernLB bereits in Österreich versenkt.

Bis zum Jahresende will die Regierung der maroden Hypo Alpe Adria weitere 1,05 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, wie das notverstaatlichte Institut am Freitagabend mitteilte (mehr hier).

Das Münchner Gericht will nun Gutachten zum österreichischen Eigenkapitalersatzgesetz und zur damaligen wirtschaftlichen Lage der Hypo einholen. „Wir werden das österreichische Recht so anwenden, wie es ein österreichisches Gericht machen würde“, kündigte Lutz an.

Wer die Gutachten anfertigt, müsse noch entschieden werden - das Gericht hat Universitätsprofessoren im Blick. „Maßgeblich ist für uns allein die wissenschaftliche Qualität“, sagte die Richterin. Sie werde am 18. Dezember eine Entscheidung über das weitere Vorgehen verkünden.

Wer am Beinahe-Zusammenbruch der Hypo schuld ist und wer für das verlorene Geld aufkommen muss, darüber wird in mehreren Prozessen in Deutschland und Österreich gestritten. Doch in keiner Auseinandersetzung geht es bisher um derart hohe Summen. Erstmals bekämpfen sich nun auch die ehedem vereinten Banken als direkte Gegner vor Gericht.

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