Die deutschen Privatbanken streiten mit den Sparkassen um deren Einbeziehung in den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds für Banken. Der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands, Michael Kemmer, begrüßte am Donnerstag, dass alle Institute in den Fonds einzahlen müssen, der die Kosten für die Abwicklung von strauchelnden Banken tragen soll. „Ein ,Zwei-Klassen-Recht‘ darf es auch bei der Abwicklung von Instituten nicht geben“, betonte Kemmer, dessen Verband die Privatbanken in Deutschland vertritt.
Die Sparkassen hatten das kritisiert, weil sie kein riskantes Geschäft betrieben, nicht systemrelevant seien und damit letztlich nur für die Rettung der Kunden großer Banken zahlen müssten. Es sei nicht fair, dass regionale Institute mit eigenen Sicherheitssystemen in den Fonds einzahlen müssten, sagte Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV).
Kemmer verwies aber darauf, dass die Sparkassen in Gruppen mit den Landesbanken verwoben seien. Auf die Risiken, die solche Strukturen für das Finanzsystem haben könnten, habe auch der Sachverständigenrat hingewiesen. „Wer die Verbundstrukturen außer Acht lässt und nur die Risikolage eines Instituts im Blick behält, greift zu kurz“, mahnte Kemmer. „Da müssen wir nur auf die spanischen Sparkassen schauen.“ Zahlreiche dieser Institute hatten in der Euro-Krise gerettet werden müssen. Die EU-Finanzminister hatten sich in der Nacht auf Eckpfeiler einer europäischen Bankenunion (mehr hier) verständigt. Die Pläne sehen vor, dass bis 2025 ein europäischer Abwicklungsfonds aufgebaut wird, in den Geldhäuser insgesamt 55 Milliarden Euro einzahlen sollen.
„Damit ist das Finanzsystem für künftige Krisen stabiler aufgestellt“, sagte Kemmer. Der Bankenverband pochte erneut darauf, dass die Altlasten der Geldinstitute nicht vergemeinschaftet werden dürften (hier). Daher sei die Entscheidung richtig, die Verantwortung der Nationalstaaten erst schrittweise abzubauen, bevor der europäische Abwicklungsfonds stehe. Kemmer drängte auf eine „kurzfristige“ Einigung mit dem EU-Parlament. Das Abwicklungssystem müsse „möglichst zeitnah“ zu dem für Herbst 2014 geplanten Start der einheitlichen Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Verfügung stehen.
Kemmer selbst muss sich mit weiteren Mitgliedern der früheren Vorstandsriege der BayernLB für den desaströsen Kaufs der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria vom 27. Januar an strafrechtlich vor Gericht verantworten. Das Landgericht München rechnet mit einem aufwendigen Verfahren gegen die insgesamt sieben Angeklagten.