Mehr als eine Million Hartz-IV-Empfänger haben Schuldenprobleme. Bleiben diese Sorgen ungelöst, belasten sie die Gesundheit des Betroffenen massiv. Die Kommunen sind dafür verantwortlich, den Menschen Beratungsgespräche anzubieten. Das funktioniert aber nicht, wie eine Studie im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums ergab.
„Überschuldung geht oft einher mit psychischer, sozialer und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Sie belastet nicht nur den Betroffenen selbst, sondern die gesamte Familie, insbesondere die Kinder. Ohne Intervention verschlechtert sich die Lebens- und Arbeitssituation der Betroffenen weiter, sie geraten in die sogenannte Schuldenspirale. Nicht rechtzeitig getilgte Schulden führen zu immer mehr Schulden.“
Die Hinweise auf Probleme mit Schulden treten in den Beratungsgesprächen nach Berichten der Experten häufig erst dann zu Tage, wenn in Pfändungsbeschlüsse vorliegen und die Leistungsberechtigten keinen anderen Rat mehr wüssten, als sich an das Jobcenter zu wenden.
Hilfe kommt dann oft viel zu spät. Ein Drittel der Hartz-IV-Bezieher leidet unter psychischen Störungen. Neurotische Störungen und Belastungsstörungen werden am häufigsten diagnostiziert, das ergab eine weitere Studie des Bundesarbeitsministeriums.
Die Mitarbeiter der Arbeitsagentur sind auf psychisch erkrankter Menschen nicht eingestellt.
„Die Erkennung und Abgrenzung psychischer Beeinträchtigung wird durch SGB-II-Mitarbeiter als schwierig erlebt. Sie beschreiben eine Vielzahl unterschiedlicher Auswirkungen der Beeinträchtigungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit und auf den Vermittlungsprozess. Spezifisches Wissen zu Auswirkungen psychischer Erkrankungen findet sich bei Vermittlungsfachkräften selten …
Aus Sicht der psychosozialen Versorgung wird die Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung vielfach kritisch beurteilt.“