Politik

Verdacht auf Gewalt: EU plant Reisebeschränkungen für Party-Besuche

Die Bundesregierung wünscht sich eine allgemeine, EU-weite Definition von „reisenden Gewalttätern“. Diese Personen können mit Reisesperren belegt werden. Betroffen sind Sportfans, Partybesucher und Demonstranten.
11.01.2014 00:10
Lesezeit: 1 min

Ein „Europäischer Koordinator für Großereignisse“ soll die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit verbessern. Bis Ende Februar 2014 läuft das mit der Thematik befasste EU-Forschungsprojekt THE HOUSE. Danach folgt die Auswertung.

Ziel der Koordination ist „Beherrschbarkeit von Gewaltsituationen oder Eskalationen“. Konkret:

Sportereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer „Hooligans“ umfassen. Verschiedene Formen von kleinerer und ernsthafterer „Gewalt“ werden unter dem Begriff „Fußball Hooliganismus“ zusammengefasst und meinen Fußballfans, die „Schaden“ an der Gesellschaft verursachen.

Freizeitbezogene Ereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer gewalttätiger Individuen umfassen, die Konzerte oder Partys besuchen.

Politische Ereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer Demonstranten während internationaler Gipfel umfassen, darunter G8, G20, NATO- oder EU-Gipfel.

Umweltbezogene Ereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer Demonstranten während Atomtransporten, dem Bau vermeintlich umweltgefährdender Infrastrukturen sowie bei Umweltkonferenzen umfassen.

Schon früh im Forschungsprojekt entstanden ständig aktualisierte Handbücher, in denen Datentausch, Reisesperren und eine offensive Medienstrategie vorgeschlagen werden. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Linken im Bundestag hervor.

„Dass nun auch Partygänger mit Ein- oder Ausreisesperren belegt werden sollen, zeigt die Willkür polizeilicher Zwangsmaßnahmen: Sind entsprechende Kompetenzen verabschiedet, werden sie zunehmend zweckfremd genutzt“, so Andrej Hunko (Die Linke) zur Beantwortung der Kleinen Anfrage durch den Bundestags zu geplanten Maßnahmen gegen vermeintliche „reisende Gewalttäter“.

Die Bundesregierung wünscht sich eine allgemeingültige Definition von „reisenden Gewalttätern“ und setzt sich dafür auch europaweit ein, geht aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage hervor. Ist diese juristische Hürde bewältigt, können so die betroffenen Personen EU-weit mit Reisesperren belegt werden.

Ursprünglich wurden Ein- und Ausreisesperren im Schengen-Raum gegen Fußballfans eingeführt, und wenig später auf Gipfeldemonstranen erweitert. Allerdings handelte es sich dabei bislang um Maßnahmen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

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