BaFin-Bankenaufseherin Frauke Menke liste zahlreiche, zum Teil gravierende Mängel bei der Entlohnung auf. Der Aufsichtsrat solle dringend seiner Pflicht nachkommen, das Vergütungssystem der Gesetzeslage anzupassen, fordere Menke. Auch andere Banken hätten ähnliche Rügen erhalten, berichtete die Wirtschaftswoche.
Von diesem Jahr an dürfen die leistungsabhängigen Sonderzahlungen in der Europäischen Union (EU) nur die Höhe des Festgehaltes erreichen. Nur mit Zustimmung der Hauptversammlung dürfen die Boni doppelt so hoch wie das Grundgehalt sein. In den vergangenen Jahren bekamen hochrangige Investmentbanker und andere wichtige Kollegen zum Teil mehr als das Fünffache ihres Fixgehalts.
Die BaFin will am Montag das Ergebnis ihrer Sonderprüfung der Gehaltsstrukturen bei deutschen Großbanken der Öffentlichkeit vorstellen. Das Ergebnis der Prüfung, die vergangenes Jahr vorgenommen wurde, sei „schlecht“ bis „desolat“ ausgefallen. Kaum eine Bank habe den Test ohne Beanstandungen gemeistert. Die neue Regelung gilt allerdings erst für Boni, die für 2014 gezahlt werden.