Ab 1. Juli muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Das heißt für Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer, dass sie bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abzugeben haben. Aber aufgepasst: Die betroffenen Haushalte brauchen dafür keinen Steuerberater. Im Gegenteil: Die Immobilieneigentümer können die sogenannte Feststellungserklärung elektronisch über die Steuer-Onlineplattform Elster einreichen. Allerdings: Welche jeweiligen Beträge im Zuge der Grundsteuer-Neuregelung ab Januar 2025 anfallen, ist noch offen.
Sicher ist nur, dass die Eigentümer von Immobilien die Erklärung selbst abgeben können, ohne einen kostenpflichtigen Dienst von Steuerberatern in Anspruch nehmen zu müssen.
Grundstücke werden neu bewertet
Der Hintergrund der Feststellungserklärung: Für die künftige Berechnung der Grundsteuer müssen die Behörden bebaute und unbebaute Grundstücke neu bewerten. Um den Finanzämtern diese Arbeit zu ermöglichen, sind Immobilieneigentümer eben verpflichtet, diesen Sommer bei der zuständigen Finanzbehörde eine einmalige Feststellungserklärung abzugeben.
Welche Daten die Eigentümer angeben müssen, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich die Immobilie oder das Grundstück befindet. Die meisten Bundesländer wenden das sogenannte Bundesmodell an. Dieses Modell nutzen alle Bundesländer bis auf Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.
Dabei sind das Baujahr, Grundstückdetails wie Gemarkung, Flur- und Flurstücks-Nummer, Grundbuchblatt, Lage, Eigentümer, sowie die Grundstücksfläche, Wohnfläche, Gebäudeart, Anzahl der Wohnungen, Bodenrichtwert und Anzahl der Garagenstellplätze anzugeben.
Die Bundesländer Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachen verwenden hingegen das Flächenmodell. Hier genügt es, den Behörden nur die Grundstücksfläche, die Gebäudegrundfläche und den Bodenrichtwert mitzuteilen.
Auch wichtig: Die Immobilien-Eigentümer müssen vor der Dateneingabe einen Elster-Zugang beim Finanzamt beantragen. Aber auch Bürger ohne Internetzugang können die Daten ohne Steuerberater eingeben, indem sie Verwandte damit beauftragen, mit ihrem Elster-Zugang die Feststellungserklärung abzugeben. Einige Bundesländer erlauben es den Bürgern sogar, die Erklärung mittels eines Formulars direkt bei der Behörde einzureichen.