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Porno-Abmahnung: Gericht erklärt Herausgabe von Daten für rechtswidrig

Lesezeit: 1 min
27.01.2014 19:06
Im Fall des Porno-Portals Redtube hat das Kölner Landgericht ein früheres Urteil revidiert. Demnach war die Herausgabe der Nutzerdaten illegal. Das Streamen von Filmen verstoße nicht gegen das Urheberrecht.

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Eine Zivilkammer des Landgerichts Köln hat eines ihrer früheren Urteile zur Abmahnung von Nutzern des Porno-Portals Redtube revidiert. Demnach stelle das Streamen von Filmen noch keine Urheberrechtsverletzung dar. Damit gab das Gericht mehreren Beschwerden statt, die sich gegen die Herausgabe ihrer Daten und die folgende Abmahnung zur Wehr setzten.

Die Firma „The Archive AG“ mahnte im Dezember letzten Jahres tausende Nutzer des Porno-Portals Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab (mehr hier). Die Kölner Richter hatten zuvor 62 von 89 Anträgen eines Berliner Anwalts stattgegeben, der die Herausgabe der Daten forderte. Grundlage für das ursprüngliche Urteil waren ein weitestgehend inhaltsloses Software-Gutachten und eine missverständliche Antragsschrift, das die angebliche Urheberrechtsverletzung belegen sollte.

Die Richter betonen in ihrem aktuellen Urteil, dass das Streamen von Filmen „grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts“ darstelle. Denn im Gegensatz zum File-Sharing wird der Inhalt beim Streaming nicht an die Nutzer weitergeleitet. Zudem sei die Beweisermittlung der Firma „The Archive AG“ weiterhin unklar. Die Firma habe nicht dargelegt, wie sie Zugriff auf die Daten der Redtube-Nutzer erhalten hat. Falls die Firma weiter auf einer Durchsetzung ihrer Ansprüche bestehe, könnten die Richter ein Beweisverwertungsverbot erteilen.

Gegen das Urteil des Kölner Landgerichts kann noch zwei Wochen lang Beschwerde eingelegt werden. Dass „The Archive AG“ davon Gebrauch macht, ist jedoch unwahrscheinlich. Die Firma hatte vor kurzem erst durch einen Wechsel auf Führungsebene und eine Adressänderung auf sich aufmerksam gemacht.


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