Das EU-Parlament will im Rahmen des vierten Eisenbahnpakets die bisherige Regelung verschärfen. Darin ist lediglich davon die Rede, dass anderen Bahnanbietern „geeignete Örtlichkeiten“ für den Fahrscheinverkauf zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Abgeordneten wollen im Februar eine Richtlinie auf den Weg bringen, die Mitgliedsstaaten zum Aufbau eines gemeinsamen Ticketsystems für alle Bahnunternehmen verpflichten soll.
„Die Deutsche Bahn benimmt sich, als gehörten ihr die Bahnhöfe, Schalter und Ticketsysteme - dabei haben die Steuerzahler und die Fahrgäste all das bezahlt“, sagte der EU-Abgeordnete Michael Cramer von den Grünen. „Es muss Schluss sein mit der Benachteiligung der anderen Unternehmen.“
Nach dem Bundeskartellamt wird sich also auch das EU-Parlament mit dem Verhalten der Deutschen Bahn gegenüber Wettbewerbern beim Ticketverkauf beschäftigen.
Das Bundeskartellamt leitete am Donnerstag ein Verfahren gegen die Bahn ein wegen des Vorwurfs, dass das Staatsunternehmen Wettbewerber beim Verkauf von Fahrkarten behindert. Konkurrenten hatten sich beim Bundeskartellamt beschwert, dass sie ihre Fahrkarten nicht in Bahnhöfen verkaufen könnten. Auch in anderen EU-Ländern beklagen kleinere Unternehmen die Marktmacht ehemaliger Staatskonzerne im Eisenbahnverkehr. Der neuen EU-Richtlinie müssen nach dem EU-Parlament auch die Mitgliedsstaaten zustimmen.
„Wettbewerber beklagen, dass sie allenfalls einen eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn haben“, begründete Bundeskartellamtschef Andreas Mundt das Verfahren gegen die Deutsche Bahn. Das Amt wolle nun unter anderem der Frage nachgehen, „warum Wettbewerber der Deutschen Bahn ihre Fahrkarten nicht an den Bahnhöfen verkaufen können.“ Auch der Vertrieb von Fahrkarten anderer Unternehmen durch die Bahn komme auf den Prüfstand. „Funktionierender Wettbewerb beim Fahrkartenverkauf ist essenziell für den Wettbewerb auf der Schiene“, unterstrich Mundt.