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Kükentöten: Eierbranche gerät unter Zeitdruck

Angesichts des 2024 eintretenden Kükentöten-Verbots, haben die Unternehmen ein Zeitproblem. Die Eierbranche wird die Regelungen nicht zeitgemäß umsetzen können.
12.10.2022 10:04
Aktualisiert: 12.10.2022 10:04
Lesezeit: 2 min
Kükentöten: Eierbranche gerät unter Zeitdruck
Durch das im Jahr 2024 eintretende Küktentöten-Verbot kommt Bewegung in die Eierbranche: Geschlüpfte männliche Kücken dürfen nicht mehr geschreddert werden und stattdessen als sogenannte Bruderhähne aufgezogen.(Foto: iStock.com/Ksenia Shestakova) Foto: Ksenia Shestakova

Ab 2024 ist eine Geschlechtsbestimmung im Ei nur noch bis einschließlich dem sechsten Bruttag erlaubt. Nach der aktuellen Regelung dürfen nur bereits geschlüpfte männliche Küken von Legehennenrassen nicht getötet werden. Sie werden als sogenannte Bruderhähne aufgezogen.

EW Group baut auf Praxistest

Durch die Gesetzänderung in 15 Monaten kommt nun laut der Lebensmittelzeitung Bewegung in den Markt für die Geschlechtsbestimmung im Ei. Die beiden Anbieter von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung, Seleggt und EW Group setzen nun auf unterschiedliche Ansätze, um eine machbare Lösung zu erreichen.

Die EW Group baut durch ihre Tochter Agri Advanced Technologies auf die Forschung. Das Unternehmen hat den Praxistest für ein von der TU Dresden hergestelltes spektroskopisches Verfahren am Standort Dorum angekündigt. Dieses Verfahren soll bereits ab dem dritten Bruttag das Geschlecht feststellen. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast sieht dieses Vorgehen als „Durchbruch beim Ausstieg aus dem Kükentöten.“ Die Branche selbst ist laut Lebensmittelzeitung eher skeptisch und glaubt nicht, dass die neue Methode die notwendigen Stückzahlen bis 2024 ermöglicht.

Seleggt setzt auf Gesetzesänderung

Der Vorsitzende des Beirats von Seleggt, Ludger Breloh verweist laut Lebensmittelzeitung auf problematische Bedingungen für Mast und Schlachtung, die meist in Osteuropa stattfindet und ist nicht von der Methode überzeugt: „Das wäre ein großer Fehler und ein Einfallstor für Skandale.“ Brehloh sieht die Bruderhahnaufzucht als nicht nachhaltig und nicht klimafreundlich. Er setzt auf einen neuen Sachstandsbericht in Bezug auf das Schmerzempfinden der Embryonen im März 2023, der eine Änderung des Gesetzes möglich macht. Diese Änderung würde die Geschlechtsbestimmung in der ersten Hälfte der Brutzeit erlauben, ohne sich dabei auf einen exakten Tag festzulegen.

Breloh kündigt an, dass Seleggt sich aus Deutschland zurückziehen würde, sollte es nicht zu einer Gesetzesänderung kommen. Dies sei aber kein Drama für die Branche. Nachdem die Rewe Group die Anteile an Seleggt an den niederländischen Partner Hatchtech verkauft hat und sich im Gegenzug an Hatchtech beteiligt, sei man ohnehin in der Phase der internationalen Expansion angekommen. Die aktuelle Lage, was die Diskussion angeht, zeigt, beide Anbieter haben unterschiedliche Ideen, um das Gesetz zu realisieren. Welcher der beiden Ansätze sich am Ende durchsetzt ist unklar und bleibt abzuwarten.

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