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Girocard-Gebühren: Rossmann klagt deutsche Banken an

Der Drogeriemarkt Rossmann klagt gegen die Betreiber des Girocard-Systems auf millionenfachen Schadensersatz. Es geht um überhöhte Gebühren.
07.11.2022 16:00
Lesezeit: 2 min
Girocard-Gebühren: Rossmann klagt deutsche Banken an
Rossmann kämpft vor dem Landgericht Berlin um millionenfachen Schadensersatz. (Foto: dpa) Foto: Oliver Berg

Viele Konsumenten nutzen bei Ihrem Einkauf das „Electronic Cash“-Zahlverfahren, wenn sie mit ihrer Bankkarte bezahlen. Am Freitag wurde nun bekannt, dass am 7. November beim Landgericht Berlin die mündliche Verhandlung über die Schadensersatzforderung der Dirk Rossmann GmbH gegen die vier Bankverbände (Spitzenverbände) der deutschen Kreditwirtschaft startet, die das Girocard-System (ehemals EC-Karte) in Deutschland organisieren.

Rossmann kein Einzelfall

Der Drogeriemarktriese hatte 2018 gegen die hohen Girocard-Gebühren geklagt. Rossmann will die Rückzahlung für kartellbedingt überhöhte Kartengebühren im „Electronic Cash“-Zahlverfahren erreichen. Es handelt sich dabei um einen Betrag von 8,5 Millionen Euro, der im Zeitraum vom 1. Dezember 2004 – bis zum 28. März 2014 zusammengekommen ist. Zusätzlich will Rossmann Gutachterkosten von 180.000 Euro geltend machen. Es ist unklar, ob die für Kartellrechtsstreitigkeiten verantwortliche 16. Zivilkammer des Landgerichts Berlin schon heute eine Entscheidung trifft. Laut der Lebensmittelzeitung ist ein Urteil heute eher unwahrscheinlich.

Rossmann ist nicht das einzige Unternehmen, welches klagt. Nach Informationen der Lebensmittelzeitung wollen auch die Drogeriekette dm-Drogeriemarkt, Drogerie Müller und Bartels Langness gegen die Bankverbände vorgehen. Zudem verhandelt das Landgericht Berlin über elf weitere Kartellschadensforderungen durch angeblich zu hohen Girocard-Gebühren gegen die Banken. Unter den Klägern sind die Deutsche Bahn, die Deutsche Post, Deichmann, Norma, Shell, Jet, Esso, Eni/Agip sowie weitere Mineralölkonzerne.

Händlerentgelt als wichtigster Punkt

Wichtigster Punkt im Verfahren wird sein, ob es sich beim bis zum Jahr 2014 gültigen, einheitlichen Händlerentgelt für Girocard-Zahlungen von 0,3 Prozent vom Umsatz, mindestens jedoch 8 Prozent, um eine unerlaubte Kartellabsprache handelt. Die Banken verweisen in Ihrer Begründung auf eine Freistellung durch das Bundeskartellamt aus den Gründerjahren des EC-Kartensystems zu Beginn der 90-er Jahre.

Die Kläger sehen die Wirksamkeit der Freistellung kritisch und stellen die Dauer ihrer Gültigkeit zur Diskussion, wie ein Sprecher von Deichmann erklärt: „Die Banken haben sich preislich abgesprochen und auf diese Weise von Händlern zu hohe Girocard-Gebühren verlangt. Es hat sich um ein klassisches Kartell gehandelt.“

Gebühren seit 2014 massiv gesunken

Das einheitliche Händlerentgelt im Girocard-Verfahren galt von der Gründung des EC-Cash Systems 1990 bis 2014. Die Mineralölkonzerne profitierten vom Vorteil und mussten nur 0.2 Prozent vom jeweiligen Transaktionsumsatz als Gebühr abgeben. Im Jahr 2014 vereinbarten die Banken mit dem Kartellamt, sich von diesem fixen Händlerentgelt zu verabschieden und die Girocard-Entgelte in Zukunft auszuhandeln.

Im Anschluss an die Vereinbarung stellte das Kartellamt ein seit 2011 laufendes Verfahren gegen die Banken ein. Seit diesem Zeitpunkt sind die Gebühren für Girocard-Zahlungen massiv gesunken. Dies lag auch daran, dass die EU-Kommission die Interbanken-Entgelte für Debit- und Kreditkartenzahlungen 2015 gedeckelt hat. Nach Daten des EHI Retail Institutes für das Jahr 2021, befand sich die durchschnittliche Autorisierungsgebühr im Girocard-Verfahren für den Einzelhandel bei 0,17 Prozent.

Die Kreditkartenunternehmen VISA und Mastercard sahen sich in anderen Ländern mehrfach mit vergleichbaren Kartellschadensverfahren um Kreditkartengebühren konfrontiert. Am Ende der Prozesse kam es in den meisten Fällen zu millionenschweren Vergleichen.

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