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Streit um Coca-Cola: Edeka scheitert endgültig vor Gericht

Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung zurückgenommen, und jetzt ein Coca-Cola-Lieferstopp-Verbot endgültig aufgehoben.
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29.09.2022 13:36
Lesezeit: 1 min

Das endgültige Gerichtsurteil ist da: Nachdem das Landgericht Hamburg, wie von den DWN gestern berichtet, nach einer mündlichen Verhandlung den US-Konzern erstmal dazu verpflichtete, den Hamburger Einzelhändler Edeka weiter mit den im Januar 2022 vertraglich vereinbarten Höchsteinkaufspreisen zu beliefern, folgte heute, ebenfalls wie von den DWN angekündigt, das endgültige Urteil.

Allerdings: Edeka zog jetzt im Streit um die Forderung der Einzelhandelskette nach einem Coca-Cola-Lieferstopp-Verbot den Kürzeren. Damit hob das Landgericht die einstweilige Verfügung vom 8. September auf und wies in seinem Urteil die Edeka-Forderung zurück.

Nach Ansicht der für Handelssachen zuständigen Kammer konnte Edeka das Gericht nicht ausreichend davon überzeugen, dass die von Coca-Cola geforderten Preise erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei einem wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden. Dafür reiche der von Edeka mit Blick auf einen Wettbewerber von Coca-Cola angestellte Vergleich der prozentualen Preiserhöhungen und der Vergleich mit der Preisentwicklung auf dem Markt für Bier und Biermixgetränke nicht aus.

Es fehlt die Dringlichkeit

Außerdem fehle es an einer ganz besonderen Dringlichkeit für den Lebensmittelhändler, die es rechtfertigen würde, Coca-Cola zur Fortsetzung der Belieferung zu den bisherigen Bedingungen zu zwingen. Denn während Coca-Cola bei der weiteren Belieferung zu den bisherigen Bedingungen keine Möglichkeit einer späteren Nachforderung hätte, könnte Edeka einen mutmaßlich missbräuchlich überhöhten Preis im Nachhinein sehr wohl zurückfordern, erklärte der Gerichtssprecher.

Anfang September hatte das Gericht bei Erlass der einstweiligen Verfügung die Sachlage noch anders gesehen und Coca-Cola einen Lieferstopp untersagt. Der Getränkehersteller hatte zuvor die Belieferung von Deutschlands größtem Lebensmittelhändler eingestellt, weil Edeka Forderungen nach höheren Preisen zurückgewiesen hatte. Damals hatte das Gericht angenommen, dass Coca-Cola mit der Preisvorgabe und deren Durchsetzung mithilfe eines Lieferstopps eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutze und ein kartellrechtswidriges Verhalten an den Tag lege.

Solche Preiskämpfe wie zwischen Edeka und Coca-Cola sind in der Lebensmittelbranche durchaus kein Einzelfall. Vor allem wird vielen Lebensmittelherstellern derzeit vorgeworfen, unter dem Deckmantel der Inflation ihre Preise anzuheben, um Profite zu schinden.

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