Wegen vieler ungeklärter Fragen verschiebt die Bundesregierung den Gesetzes-Beschluss zur Gas- und Strompreisbremse. Angesichts der Komplexität des Vorhabens und des Abstimmungsbedarf mit der EU werde sich das Kabinett voraussichtlich diese Woche nicht mehr damit befassen können, sagte Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann am Montag in Berlin.
Eigentlich wollte die Regierung die nötigen Gesetz-Entwürfe diese Woche vorlegen und am Freitag beschließen. Ziel bleibe aber, dass das gesamte Vorhaben Anfang Dezember dann abschließend vom Bundesrat gebilligt werde, sagte Hoffmann. Bis Ende November muss es den Bundestag passiert haben. Die Gas- und Strompreisbremsen sehen für einen bestimmten Basis-Verbrauch gedeckelte Preise vor und sind das Kernstück der Entlastung für Haushalte und Industrie in der Energiekrise.
Am Montagvormittag hatte der Bundesrat in einer Sondersitzung die sogenannte Dezember-Hilfe beschlossen. Sie soll als Brücke zu der geplanten zweiten Stufe, der eigentlichen Gaspreisbremse, dienen. Dann sollen ab März 80 Prozent des Basisverbrauchs von Haushalten und Gewerbe auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Industrie wird danach sieben Cent für 70 Prozent des Verbrauchs zahlen müssen - dies ist schon ab Januar geplant. Dann soll auch die Strompreisbremse greifen: Tarife für Haushalte würden 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Die Industrie bekommt danach Strom für 13 Cent ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs. Insgesamt stehen bis zu 200 Milliarden Euro für die Energie-Preisbremsen zur Verfügung, die bis Frühjahr 2024 laufen sollen.
ABSCHÖPFUNG VON ERLÖSEN DER STROMPRODUZENTEN SCHWIERIG
Parallel ist eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne der Strom-Produzenten vorgesehen Damit sollen Strom- und Gaspreisbremse mitfinanziert werden. Regierungskreisen zufolge hakt es hier in erster Linie: Obwohl die EU hier Rahmenbedingungen vorgegeben hat, ist die Umsetzung äußerst komplex. So soll je nach Technologie-Art bestimmte Erlöse bei den Produzenten bleiben können. Was darüber hinausgeht, wird abgeschöpft. Dies bedingt aber einen Eingriff in den Energiemarkt, der sich auch in Spot- (kurzfristige Geschäfte) und Terminmarkt (langfristige) unterteilt. Dafür hat die Regierung in Eckpunkten jeweils gesonderte Regelungen vorgesehen. Abrücken musste sie bereits von dem Plan, rückwirkende Erlöse seit März einzuziehen. Zuletzt war vorgesehen, dass die Abschöpfung ab November gelten soll.
STUDIE: GASPREISBREMSE KANN ZU PRODUKTIONSKÜRZUNG FÜHREN
Nach einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ist jedoch auch die Gaspreisbremse problematisch: Die Autoren warnen davor, dass Industrie-Betriebe das subventionierte Gas weiterverkaufen könnten. Dies könne dazu führen, dass diese Unternehmen dann die Produktion kürzten und sich zum Gas-Händler wandelten.
Die Folge aus Sicht der Wissenschaftler: "Es drohen nicht nur starke Produktionsrückgänge in den energieintensiven Branchen, sondern auch weitreichende Kaskadeneffekte." Wie in der Corona-Krise könne schon das Fehlen relativ billiger Komponenten zum Stillstand ganzer Produktionslinien führen. (Reuters)