Politik

An bestehendem Recht vorbei: Habeck will Windräder im Turbotempo ausbauen

Umweltverbände und die CDU Bundestagsfraktion erklären gegenüber DWN, was sie vom Vorhaben des Bundeswirtschaftsministers halten. Neben Umweltschützern üben auch Juristen scharfe Kritik am Vorgehen Habecks.
03.02.2023 15:47
Aktualisiert: 03.02.2023 15:47
Lesezeit: 4 min
An bestehendem Recht vorbei: Habeck will Windräder im Turbotempo ausbauen
Robert Habeck (l, Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, hält während einer Werksführung das Modell einer Windkraftanlage, das er zuvor vom Geschäftsführer von Siemens Gamesa erhalten hat, in den Händen. (Foto: dpa) Foto: Hauke-Christian Dittrich

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat es eilig. Er will das Ziel seiner Partei durchsetzen, Deutschland zu einem energieunabhängiges Land durch Öko-Strom zu machen. Eine große Hilfe dabei soll die Windkraft sein. Um nun auf schnellerem Weg Windräder aufzubauen, will der Minister 18 Monate lang per Notverordnung an bestehendem Recht vorbeiregieren.

Artenschutz und Bürgerbeteiligungen in Gefahr

Am 30. Januar gab das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf bekannt, den das Kabinett beschlossen hat. Bundeswirtschaftsminister Habeck verkündete: „Die Bundesregierung hat heute einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten. Die Verfahren für den Ausbau von Windenergieanlagen an Land und auf See werden noch mal deutlich schneller. Das gilt auch für den Ausbau der Stromleitungen. Damit erhöhen wir die Dynamik des Ausbaus der Erneuerbaren Energien nochmal kräftig.“

Was Habeck und sein Ministerium am Rande erwähnen, ist, welche Anliegen durch die Notverordnung übergangen werden, nämlich zwei Ur-Anliegen, für die seine Partei sich jahrelang eingesetzt hat: Artenschutz und Bürgerbeteiligung. Das bedeutet: Dem deutschen Bürger wird durch das Umgehen der Bürgerbeteiligung ein wichtiges, essenzielles Recht genommen, sich gegen derartige Maßnahmen zu wehren. Ein weiteres Beispiel für einen Versuch, Bürgerrechte in Deutschland zu umgehen und zu behindern. Was in der Corona-Pandemie schon erfolgreich funktionierte, soll offenbar weitergeführt werden.

Verband: „Das richtet langfristigen Schaden an“

Für die Notverordnung hatte Habeck eigens in Brüssel gekämpft. Sie wurde am 19. Dezember von den Energieministern der EU beschlossen. Sven Giegold, Staatssekretär verkündete damals die Einigung der Minister auf seinem Twitter Kanal und erklärte, die Notverordnung würde den Ausbau erneuerbarer Energie enorm beschleunigen. Die vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung soll für alle Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Stromnetze ab einer Leistung von 110 kV gelten, die vor dem 30. Juni 2024 gestartet werden. Auch bereits akzeptierte Genehmigungsverfahren dürften nach Auskunft des Ministeriums von den Erleichterungen profitieren.

Beim Naturschutzbund ist man von Habecks Vorhaben gar nicht begeistert, wie NABU-Präsident Jörg Andreas Krüger in einem Statement gegenüber Bild erklärt. Der Minister plane eine Jagd nach einem schnellen politischen Gewinn beim Klimaschutz. Dieses Vorhaben richte langfristigen Schaden an. Die Deutsche Umwelthilfe hat auf Nachfrage der DWN eine andere Sicht als der Naturschutzbund, zeigt Verständnis für Habecks Entscheidung und unterstützt diese:

„Dieses Vorgehen ist durch die Notfallverordnung möglich und wird von uns unterstützt, da es den Ausbau erneuerbarer Energien fördert. Klar ist aber auch, der Artenschutz muss an anderer Stelle gesichert werden. Beim Artenschutz ist unserer Ansicht nach nicht entscheidend, auf die Individuen zu schauen, sondern auf die Population. Hauptproblem ist die Veränderung der Landschaft.“

CDU: „Werden Habecks Verordnung prüfen“

Dr. Martin Singheiser, Geschäftsführer des Bundesverbandes für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA), deutet gegenüber DWN auf die Wichtigkeit des Artenschutzes hin: „Generell erachten wir den Artenschutz als äußerst relevant, sodass dieser weiterhin bei Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu berücksichtigen ist.“

Dr. Anja Weisgerber leitet die Arbeitsgruppe Umwelt der CDU-CSU Fraktion im deutschen Bundestag. Sie erklärt, dass über die Notverordnung innerhalb der Ampel noch verhandelt werden würde: „Uns liegt aktuell noch kein konkreter Text zur Notverordnung vor. Nach unserer Kenntnis wird derzeit noch innerhalb der Ampel verhandelt.“

Weisgerber erklärt, dass für die Union wichtig sei, dass bei allen Vorhaben der Transformation die Bürgerbeteiligung weiterhin gesichert wird. Nur so behalte man die Akzeptanz für die erforderlichen Maßnahmen. Natürlich spiele dabei auch der Schutz der Natur der Arten eine wichtige Rolle. Es müsse zwischen sozialer Verantwortung, wirtschaftlicher Notwendigkeit und den Auswirkungen auf die Umwelt bei jedem Vorhaben abgewogen werden.

Weisgerber stellt gegenüber DWN klar, dass man den Industriestandort Deutschland niemals übergehen dürfe. Um dies sicherzustellen, habe man einen Antrag zur Planungsbeschleunigung gestellt, der abgelehnt wurde: „Fest steht: Wir brauchen eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir müssen die Energieversorgung unseres Landes auch für die Zukunft sicherstellen - zum Wohle der Bürger und zum Erhalt des Industriestandorts Deutschland. Das geht auch ohne essenzielle Abstriche beim Naturschutz bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren. Entsprechende Vorschläge haben wir mit unserem Antrag zur Planungsbeschleunigung gemacht. Diese sind von der Ampel allerdings abgelehnt worden. Wir werden die Notverordnung von Minister Habeck in diesem Sinne im parlamentarischen Verfahren sehr genau prüfen.“

Rechtsexperte: „Habecks Vorgehen ist ein Irrweg“

Kritik an Habecks Vorgehen kommt auch aus dem juristischen Bereich. Der Hamburger Fachanawalt für Umweltrecht, Rüdiger Nebelsieck, ist einem Statement gegenüber Bild nicht begeistert vom Plan des Ministers: „Das ist ein im deutschen Umweltrecht einmaliger Vorgang: Per Notfallgesetz will Minister Habeck den Artenschutz und auch die Bürgerbeteiligung beim Bau neuer Windkraftanlagen aushebeln. Die geplanten Änderungen sind europarechtswidrig und erweisen sich insgesamt als Irrweg. Es drohen sogar Verzögerungen und neue Klagewellen.“

Nebelsieck zufolge hat sich Habeck einen Trick gegen Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen ausgedacht. Bei den bereits genehmigten Windkrafteignungsgebieten fanden zumeist keine Artenschutzprüfungen statt. Sollten diese Artenschutzkontrolle im Genehmigungsverfahren verhindert werden, dann würde der Artenschutz im gesamten Bundesgebiet in Windvorranggebieten praktisch abgeschafft werden. Ein ähnliches Prozedere gäbe es ihm zufolge beim Thema Bürgerbeteiligung.

Beim Thema Artenschutz hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke am 1. Februar in einem Statement eine Änderung beim Bundesnaturgesetz angekündigt. Diese sieht vor, dass es ein neues Artenhilfsprogramm und neue bundeseinheitliche Standards bei der Artenschutzprüfung geben soll. Wie diese Standards genau aussehen sollen und wie streng sie sind, erklärt die Ministerin allerdings nicht. Vielmehr betont sie die angebliche Zusammenbringung zweier Ziele: „Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen wir straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie. Gleichzeitig wahren wir hohe ökologische Schutzstandards und unterstützen gefährdete Arten langfristig durch ein neues Artenhilfsprogramm. Wir bringen also zwei Ziele zusammen.“

Windkraft Lobby spart Ausgleichszahlungen

Freuen darf sich bei Habecks Trick in jedem Fall die Windkraft-Lobby in Deutschland. Wie diese davon profitiert, erklärt Nebelsieck: „Habeck erspart Windkraft-Konzernen Ausgleichsmaßnahmen und -zahlungen etwa für bedrohte Vogelarten. Wenn man nicht erhoben hat, welche seltenen Vogelarten getötet werden können, dann kann auch kein Ausgleich mehr angeordnet werden.“

Fest steht, der Bundeswirtschaftsminister will im Turboschritt den Bau von Windkraftanlagen beschleunigen. Ob die betroffenen Bürger und vor allem die Klimaschützer bei diesem Vorgehen mitmachen und keine rechtlichen Wege suchen, um diesen rechtlich fragwürdigen Schritt zu verhindern, darf bezweifelt werden. Konfliktpotential bietet das Thema in jedem Fall und es muss beobachtet werden, ob Robert Habeck mit seinem Vorhaben am Ende ohne Schwierigkeiten durchkommt.

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