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08.08.2023 11:14
Der Umbau des deutschen Energiesystems, Neuigkeiten beim Gebäudeenergiegesetz und wie Fernwärme und Wasserstoff in Zukunft eingesetzt werden könnten - das sind die aktuellen Themen, über die viele sprechen. Das Wichtigste für Vermieter und Mieter beim Gebäudeenergiegesetz haben wir für Sie hier kurz zusammengefasst.

In Deutschland sollen neu eigebaute Heizungen künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das plant die Bundesregierung ab 2024 für Neubauten, während allen anderen Fälle mit dem geplanten Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Gebäudeenergiegesetz jedoch vorerst erst gestoppt, mit der Begründung, dass der Bundestag sich mehr Zeit für die Beratung nehmen müsse.

Mit dem Gesetz sollen Heizungen so schnell wie möglich klimafreundlich werden, doch viele Bürger fürchten dabei finanziell überfordert zu werden. Zunächst soll es vor allem in Neubaugebieten greifen während bei Bestandsgebäuden die Kommunen erst eine verbindliche Wärmeplanung ausarbeiten sollen, um Alternativen zu Wärmepumpen zu überprüfen - zum Beispiel Anschluss an ein Fernwärmenetz.

Staatliche Fördermaßnahmen

Neue Gasheizungen soll es nur noch geben, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind, so der Immobilienmakler der Berliner Sparkasse, bsk Immobilien. „Staatliche Fördermaßnahmen sollen den Umstieg sozial abfedern, außerdem sollen bestehende Öl- und Gasheizungen weiterverwendet und kaputte Heizungen repariert werden können“. Für Gasheizungen, die nach dem 1 Januar 2024 eingebaut werden, soll es Übergangsfristen geben, wobei schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden muss. Die Förderung soll dabei maximal 70 Prozent betragen.

„Ob ein Anspruch auf die Höchstsumme besteht, ist allerdings vom Einkommen und dem Zeitpunkt abhängig, zu dem eine Heizung gegen ein klimafreundliches Modell ausgetauscht wird“, betonte bsk immobilien. „Die Förderung gilt grundsätzlich nur für Heizungen, die bereits zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, andere Heizungen sollen nicht gefördert werden“.

Kommunale Wärmeplanung

Dem Immobilienmakler zufolge soll als Grundsatz gelten, dass zuerst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen muss. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Eigentümer über alle notwendigen Informationen verfügen, um die günstigste Heizungsvariante zu wählen - zum Beispiel die Möglichkeit, ihr Haus an ein Fern- oder Nahwärmenetz anschließen zu lassen. „Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt“.

Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Städtetags steht die kommunale Wärmeplanung vielerorts noch am Anfang. Laut dpa/Reuters sind fast die Hälfte (47 Prozent) von 119 befragten Städten demnach in der Koordinierungsphase, in der erste Schritte sondiert werden. Weitere 18 Prozent der Städte arbeiten an der Bestandsanalyse. Beim Aufstellen des Wärmeplans - beziehungsweise der Konzeptentwicklung - sind weitere 17 Prozent, während vier Prozent sich in der Umsetzung befinden. Noch gar nicht angefangen haben ebenfalls vier Prozent der Befragten.

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Vera von Lieres gehört seit September 2022 zum DWN-Team und schreibt als Redakteurin über die Themen Immobilien und Wirtschaft. Sie hat langjährige Erfahrung im Finanzjournalismus, unter anderem bei Reuters und führenden Finanzmedien in Südafrika. Außerdem war sie als Kommunikations- und Marketing-Spezialistin bei internationalen Firmen der Investment-Branche tätig.

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