Politik

Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz vorerst

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Koalition vorerst gestoppt. Das Gericht gab dem Eilantrag eines CDU-Politikers statt, dem das Gesetzgebungsverfahren zu schnell ging.
06.07.2023 10:42
Aktualisiert: 06.07.2023 10:42
Lesezeit: 2 min
Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz vorerst
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, 2.v.r) spricht im Bundestag bei der Befragung der Bundesregierung neben Christian Lindner (FDP, l), Bundesminister der Finanzen, und Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, M), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, zu den Abgeordneten im Plenum. (Foto: dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Heizungsgesetz vorerst gestoppt. Die Karlsruher Richter entschieden am Mittwochabend, der Bundestag müsse sich mehr Zeit für die Beratung nehmen.

Der Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann hatte damit Erfolg. Er hatte argumentiert, wegen der kurzen Beratungszeit seien seine Mitwirkungsrechte verletzt. Für die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist das eine Schlappe. Eigentlich sollte der Gesetzentwurf, mit dem der Klimaschutz im Gebäudebereich ab 2024 forciert werden soll, noch in dieser Woche und damit vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden.

Heizungsgesetz nach CDU-Klage vorläufig gestoppt

Heilmann wertet den vorläufigen Stopp des umstrittenen Heizungsgesetzes durch das Verfassungsgericht als Weckruf. Eigentlich habe er der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP damit einen Gefallen getan, sagte der frühere Berliner Justizsenator am Donnerstag. Das sonst beschlossene Gesetz wäre verfassungsrechtlich angreifbar gewesen.

Heilmann hatte am Mittwochabend mit seinem Eilantrag in Karlsruhe Erfolg. Die Ampel darf das Gesetz nicht wie geplant in dieser Woche beschließen, sondern muss sich mehr Zeit für die Beratung im Bundestag nehmen. Das höchste deutsche Gericht entschied, die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes dürfe nicht mehr in dieser Woche erfolgen. Eine Beratungszeit von mindestens 14 Tagen, die Heilmann beantragt hatte, wurde jedoch nicht vorgeschrieben. Damit liegt der Ball nun beim Bundestag, den Zeitplan neu zu regeln.

„Effektiv vier Tage Parlamentsbeteiligung genügen nicht“, sagte der frühere Berliner Justizsenator Heilmann der Nachrichtenagentur Reuters. „Davon war ich fest überzeugt. Natürlich freue ich mich, dass das Bundesverfassungsgericht mir jetzt gefolgt ist. Ich hoffe sehr, es stärkt unser Parlament.“ Am Donnerstagmorgen will Heilmann sich detaillierter bei einer Pressekonferenz in Berlin äußern.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, sagte, die Ampel habe vollmundig betont, das Parlament wieder zu einem Ort der Debatte zu machen. „Stattdessen zieht sich ihre Missachtung parlamentarischer Regeln wie ein roter Faden durch ihre Regierungszeit. Die Koalition muss endlich zur Besinnung kommen und ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren neu starten.“

Sondersitzung in der Sommerpause denkbar

Die Ampel-Koalition beriet am Abend über das weitere Vorgehen. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte der „Rheinischen Post“, ausdrücklich weise das Gericht auf die Möglichkeit einer Sondersitzung hin, über die nun beraten werden müsse. Eigentlich sollte über den Gesetzentwurf am Freitag entschieden werden und sich dann auch gleich der Bundesrat damit befassen.

Mit dem Gesetz sollen Heizungen möglichst schnell klimafreundlich werden. Viele Bürger fürchten dabei aber finanziell überfordert zu werden. Lange hatte sich auch die Ampel intern blockiert, weil über die Details erbittert gerungen wurde. Zunächst soll es vor allem in Neubaugebieten greifen. Bei Bestandsgebäuden sollen die Kommunen erst eine verbindliche Wärmeplanung ausarbeiten, um Alternativen zu Wärmepumpen zu überprüfen, etwa ein Anschluss an ein Fernwärmenetz.

Heilmann hatte vergangene Woche gesagt, es gehe ihm nicht nur um das Heizungsgesetz, sondern eine Grundsatzentscheidung, weswegen auf jeden Fall auch ein Hauptverfahren angestrebt werde. Zu viele Gesetze würden mittlerweile viel zu hastig gemacht und dann durch das Parlament gepeitscht. Beim Heizungsgesetz habe die Ampel zudem ein Platzhaltergesetz ins Parlament eingebracht, das nicht fertig gewesen sei und noch selbst deutlich verändert werden sollte.

Das Verfassungsgericht erklärte, den Abgeordneten stehe nicht nur das Recht zu, im Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. „Dies setzt eine hinreichende Information über den Beratungsgegenstand voraus.“ Es müsse im späteren Hauptsacheverfahren geprüft werden, ob die kurze Beratungszeit ohne ausreichenden sachlichen Grund erfolgte.

Der Zweite Senat des Gerichts begründete seine Entscheidung mit der in Eilverfahren üblichen Folgeabwägung. Die Nachteile seien schwerwiegender, wenn jetzt das Gesetz verabschiedet würde, im Hauptsacheverfahren aber festgestellt würde, dass die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten verletzt wurden.

Diese Nachteile seien dann irreversibel eingetreten. Dagegen seien die Nachteile weniger schwerwiegend, wenn die Abstimmung jetzt verschoben würde, im späteren Hauptsacheverfahren aber dann der Antrag des Bundestagsabgeordneten Heilmann erfolglos wäre. Die Entscheidung erging mit zwei Gegenstimmen. (Reuters)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

DWN
Finanzen
Finanzen Warren Buffett geht: Auch Unternehmens-Superstars gehen unter
28.09.2026

Was passiert mit einem Unternehmen, wenn die Person geht, die über Jahre hinweg sein Gesicht, seine treibende Kraft und sein Symbol für...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Blase: Anleger ignorieren die Warnzeichen und kaufen weiter
28.09.2026

Die Warnungen vor einer KI-Blase werden lauter, doch an der Börse scheint das kaum jemanden zu stören. Tech-Aktien steigen wieder auf...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiepreise in Deutschland: Droht die nächste milliardenschwere Rettungsaktion?
28.09.2026

Deutschlands Gasspeicher sind deutlich schlechter gefüllt als vor einem Jahr, zugleich bleibt Europa abhängig von teuren Energieimporten....

DWN
Politik
Politik CDU demontiert sich selbst: Amthor mit Strandkorb in "Inside CDU"
28.09.2026

Von dubiosen Aktiendeals zum Staatsminister: Wofür andere zurückgetreten wären, wird Amthor befördert. Und nun erhitzt eine Szene aus...

DWN
Panorama
Panorama Abzahlung auf Raten: Verbraucher teilen teure Online-Käufe häufiger auf
28.09.2026

Beim Einkauf im Netz greifen die Menschen in Deutschland bei höheren Summen immer öfter zur Ratenzahlung. Wie eine aktuelle Erhebung...

DWN
Technologie
Technologie Mit chinesischem Auto in die Mine gefahren: Der Wagen verband sich weiter mit China
28.09.2026

Forscher fuhren mit einem elektrischen SUV vom Typ NIO ES8 tief in eine norwegische Untertagemine, um das Auto von externen Verbindungen...

DWN
Finanzen
Finanzen Wölfe der Wall Street: Europäischer Medtech ist günstig, Goldrückgang ist vorübergehend
27.09.2026

Die Wall Street glänzt nahe seinen Rekordhöhen, doch unter der Oberfläche brodelt es. Während Künstliche Intelligenz die...

DWN
Politik
Politik Kanada und EU: Von der Leyens Plan könnte den Binnenmarkt verändern
27.09.2026

Kanada soll enger an die Europäische Union rücken als je zuvor. Ursula von der Leyen bringt dafür sogar eine "assoziierte...