Politik

Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz vorerst

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Koalition vorerst gestoppt. Das Gericht gab dem Eilantrag eines CDU-Politikers statt, dem das Gesetzgebungsverfahren zu schnell ging.
06.07.2023 10:42
Aktualisiert: 06.07.2023 10:42
Lesezeit: 2 min
Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz vorerst
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, 2.v.r) spricht im Bundestag bei der Befragung der Bundesregierung neben Christian Lindner (FDP, l), Bundesminister der Finanzen, und Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, M), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, zu den Abgeordneten im Plenum. (Foto: dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Heizungsgesetz vorerst gestoppt. Die Karlsruher Richter entschieden am Mittwochabend, der Bundestag müsse sich mehr Zeit für die Beratung nehmen.

Der Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann hatte damit Erfolg. Er hatte argumentiert, wegen der kurzen Beratungszeit seien seine Mitwirkungsrechte verletzt. Für die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist das eine Schlappe. Eigentlich sollte der Gesetzentwurf, mit dem der Klimaschutz im Gebäudebereich ab 2024 forciert werden soll, noch in dieser Woche und damit vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden.

Heizungsgesetz nach CDU-Klage vorläufig gestoppt

Heilmann wertet den vorläufigen Stopp des umstrittenen Heizungsgesetzes durch das Verfassungsgericht als Weckruf. Eigentlich habe er der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP damit einen Gefallen getan, sagte der frühere Berliner Justizsenator am Donnerstag. Das sonst beschlossene Gesetz wäre verfassungsrechtlich angreifbar gewesen.

Heilmann hatte am Mittwochabend mit seinem Eilantrag in Karlsruhe Erfolg. Die Ampel darf das Gesetz nicht wie geplant in dieser Woche beschließen, sondern muss sich mehr Zeit für die Beratung im Bundestag nehmen. Das höchste deutsche Gericht entschied, die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes dürfe nicht mehr in dieser Woche erfolgen. Eine Beratungszeit von mindestens 14 Tagen, die Heilmann beantragt hatte, wurde jedoch nicht vorgeschrieben. Damit liegt der Ball nun beim Bundestag, den Zeitplan neu zu regeln.

„Effektiv vier Tage Parlamentsbeteiligung genügen nicht“, sagte der frühere Berliner Justizsenator Heilmann der Nachrichtenagentur Reuters. „Davon war ich fest überzeugt. Natürlich freue ich mich, dass das Bundesverfassungsgericht mir jetzt gefolgt ist. Ich hoffe sehr, es stärkt unser Parlament.“ Am Donnerstagmorgen will Heilmann sich detaillierter bei einer Pressekonferenz in Berlin äußern.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, sagte, die Ampel habe vollmundig betont, das Parlament wieder zu einem Ort der Debatte zu machen. „Stattdessen zieht sich ihre Missachtung parlamentarischer Regeln wie ein roter Faden durch ihre Regierungszeit. Die Koalition muss endlich zur Besinnung kommen und ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren neu starten.“

Sondersitzung in der Sommerpause denkbar

Die Ampel-Koalition beriet am Abend über das weitere Vorgehen. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte der „Rheinischen Post“, ausdrücklich weise das Gericht auf die Möglichkeit einer Sondersitzung hin, über die nun beraten werden müsse. Eigentlich sollte über den Gesetzentwurf am Freitag entschieden werden und sich dann auch gleich der Bundesrat damit befassen.

Mit dem Gesetz sollen Heizungen möglichst schnell klimafreundlich werden. Viele Bürger fürchten dabei aber finanziell überfordert zu werden. Lange hatte sich auch die Ampel intern blockiert, weil über die Details erbittert gerungen wurde. Zunächst soll es vor allem in Neubaugebieten greifen. Bei Bestandsgebäuden sollen die Kommunen erst eine verbindliche Wärmeplanung ausarbeiten, um Alternativen zu Wärmepumpen zu überprüfen, etwa ein Anschluss an ein Fernwärmenetz.

Heilmann hatte vergangene Woche gesagt, es gehe ihm nicht nur um das Heizungsgesetz, sondern eine Grundsatzentscheidung, weswegen auf jeden Fall auch ein Hauptverfahren angestrebt werde. Zu viele Gesetze würden mittlerweile viel zu hastig gemacht und dann durch das Parlament gepeitscht. Beim Heizungsgesetz habe die Ampel zudem ein Platzhaltergesetz ins Parlament eingebracht, das nicht fertig gewesen sei und noch selbst deutlich verändert werden sollte.

Das Verfassungsgericht erklärte, den Abgeordneten stehe nicht nur das Recht zu, im Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. „Dies setzt eine hinreichende Information über den Beratungsgegenstand voraus.“ Es müsse im späteren Hauptsacheverfahren geprüft werden, ob die kurze Beratungszeit ohne ausreichenden sachlichen Grund erfolgte.

Der Zweite Senat des Gerichts begründete seine Entscheidung mit der in Eilverfahren üblichen Folgeabwägung. Die Nachteile seien schwerwiegender, wenn jetzt das Gesetz verabschiedet würde, im Hauptsacheverfahren aber festgestellt würde, dass die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten verletzt wurden.

Diese Nachteile seien dann irreversibel eingetreten. Dagegen seien die Nachteile weniger schwerwiegend, wenn die Abstimmung jetzt verschoben würde, im späteren Hauptsacheverfahren aber dann der Antrag des Bundestagsabgeordneten Heilmann erfolglos wäre. Die Entscheidung erging mit zwei Gegenstimmen. (Reuters)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Während der Markt panikartig verkauft, setzt das "kluge Geld" fieberhaft Bitcoin-Druckmaschinen ein?

Der Markt hat kürzlich eine scharfe Korrektur durchlaufen, wobei sich Panik wie eine Seuche ausbreitete, als Verkäufer ihre...

DWN
Finanzen
Finanzen Siemens-Aktie klettert: Siemens-Zahlen übertreffen Analystenerwartungen – Prognose angehoben
12.02.2026

Die Siemens-Aktie klettert am Donnerstag weiter nach oben. Das nach Marktkapitalisierung wertvollste deutsche Unternehmen hat überraschend...

DWN
Finanzen
Finanzen Thyssenkrupp-Aktie: Restrukturierungskosten belasten Thyssenkrupp-Bilanz – was jetzt wichtig ist
12.02.2026

Die Thyssenkrupp-Aktie gerät nach neuen Quartalszahlen unter Druck: Hohe Kosten für die Stahl-Sanierung belasten die Bilanz, während...

DWN
Finanzen
Finanzen Mercedes Benz-Aktie stürzt ab: Wie Anleger auf den Mercedes-Gewinneinbruch reagieren sollten
12.02.2026

Die Mercedes Benz-Aktie steht nach einem deutlichen Gewinneinbruch und sinkender Dividende am Donnerstag stark unter Druck. Schwache...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Douglas-Chef: „Verbraucher wägen Ausgaben genauer ab“
12.02.2026

Die Kaufzurückhaltung setzt der Parfümeriekette Douglas zu. Konzernchef van der Laan erklärt, was aus seiner Sicht dahintersteckt.

DWN
Panorama
Panorama Lufthansa-Streik trifft Flugverkehr bundesweit: Diese Rechte haben Passagiere bei einem Pilotenstreik
12.02.2026

Der Lufthansa-Streik bringt den Flugverkehr in Deutschland ins Wanken und sorgt bei Tausenden Reisenden für Unsicherheit. Flugausfälle,...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Konflikt: Selenskyj warnt vor Milliardenabkommen zwischen Russland und USA
12.02.2026

Während die Ukraine, die USA und Russland offiziell über ein Kriegsende verhandeln, spricht Präsident Selenskyj von möglichen...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: US-Börsenindizes treten auf der Stelle: Starke Beschäftigungsdaten dämpfen Zinssenkungserwartungen
11.02.2026

Die US-Börsenindizes beendeten den Handelstag am Mittwoch mit minimalen Veränderungen, da ein stärker als erwartet ausgefallener...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Stromausfall oder Blackout: Deutsche Firmen sind schlecht auf einen Ernstfall vorbereitet
11.02.2026

Trotz einer verschärften Sicherheitslage ist die deutsche Wirtschaft nur unzureichend gegen hybride Bedrohungen wie Cyberangriffe oder...