Politik

Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz vorerst

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Koalition vorerst gestoppt. Das Gericht gab dem Eilantrag eines CDU-Politikers statt, dem das Gesetzgebungsverfahren zu schnell ging.
06.07.2023 10:42
Aktualisiert: 06.07.2023 10:42
Lesezeit: 2 min
Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz vorerst
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, 2.v.r) spricht im Bundestag bei der Befragung der Bundesregierung neben Christian Lindner (FDP, l), Bundesminister der Finanzen, und Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, M), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, zu den Abgeordneten im Plenum. (Foto: dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Heizungsgesetz vorerst gestoppt. Die Karlsruher Richter entschieden am Mittwochabend, der Bundestag müsse sich mehr Zeit für die Beratung nehmen.

Der Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann hatte damit Erfolg. Er hatte argumentiert, wegen der kurzen Beratungszeit seien seine Mitwirkungsrechte verletzt. Für die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist das eine Schlappe. Eigentlich sollte der Gesetzentwurf, mit dem der Klimaschutz im Gebäudebereich ab 2024 forciert werden soll, noch in dieser Woche und damit vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden.

Heizungsgesetz nach CDU-Klage vorläufig gestoppt

Heilmann wertet den vorläufigen Stopp des umstrittenen Heizungsgesetzes durch das Verfassungsgericht als Weckruf. Eigentlich habe er der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP damit einen Gefallen getan, sagte der frühere Berliner Justizsenator am Donnerstag. Das sonst beschlossene Gesetz wäre verfassungsrechtlich angreifbar gewesen.

Heilmann hatte am Mittwochabend mit seinem Eilantrag in Karlsruhe Erfolg. Die Ampel darf das Gesetz nicht wie geplant in dieser Woche beschließen, sondern muss sich mehr Zeit für die Beratung im Bundestag nehmen. Das höchste deutsche Gericht entschied, die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes dürfe nicht mehr in dieser Woche erfolgen. Eine Beratungszeit von mindestens 14 Tagen, die Heilmann beantragt hatte, wurde jedoch nicht vorgeschrieben. Damit liegt der Ball nun beim Bundestag, den Zeitplan neu zu regeln.

„Effektiv vier Tage Parlamentsbeteiligung genügen nicht“, sagte der frühere Berliner Justizsenator Heilmann der Nachrichtenagentur Reuters. „Davon war ich fest überzeugt. Natürlich freue ich mich, dass das Bundesverfassungsgericht mir jetzt gefolgt ist. Ich hoffe sehr, es stärkt unser Parlament.“ Am Donnerstagmorgen will Heilmann sich detaillierter bei einer Pressekonferenz in Berlin äußern.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, sagte, die Ampel habe vollmundig betont, das Parlament wieder zu einem Ort der Debatte zu machen. „Stattdessen zieht sich ihre Missachtung parlamentarischer Regeln wie ein roter Faden durch ihre Regierungszeit. Die Koalition muss endlich zur Besinnung kommen und ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren neu starten.“

Sondersitzung in der Sommerpause denkbar

Die Ampel-Koalition beriet am Abend über das weitere Vorgehen. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte der „Rheinischen Post“, ausdrücklich weise das Gericht auf die Möglichkeit einer Sondersitzung hin, über die nun beraten werden müsse. Eigentlich sollte über den Gesetzentwurf am Freitag entschieden werden und sich dann auch gleich der Bundesrat damit befassen.

Mit dem Gesetz sollen Heizungen möglichst schnell klimafreundlich werden. Viele Bürger fürchten dabei aber finanziell überfordert zu werden. Lange hatte sich auch die Ampel intern blockiert, weil über die Details erbittert gerungen wurde. Zunächst soll es vor allem in Neubaugebieten greifen. Bei Bestandsgebäuden sollen die Kommunen erst eine verbindliche Wärmeplanung ausarbeiten, um Alternativen zu Wärmepumpen zu überprüfen, etwa ein Anschluss an ein Fernwärmenetz.

Heilmann hatte vergangene Woche gesagt, es gehe ihm nicht nur um das Heizungsgesetz, sondern eine Grundsatzentscheidung, weswegen auf jeden Fall auch ein Hauptverfahren angestrebt werde. Zu viele Gesetze würden mittlerweile viel zu hastig gemacht und dann durch das Parlament gepeitscht. Beim Heizungsgesetz habe die Ampel zudem ein Platzhaltergesetz ins Parlament eingebracht, das nicht fertig gewesen sei und noch selbst deutlich verändert werden sollte.

Das Verfassungsgericht erklärte, den Abgeordneten stehe nicht nur das Recht zu, im Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. „Dies setzt eine hinreichende Information über den Beratungsgegenstand voraus.“ Es müsse im späteren Hauptsacheverfahren geprüft werden, ob die kurze Beratungszeit ohne ausreichenden sachlichen Grund erfolgte.

Der Zweite Senat des Gerichts begründete seine Entscheidung mit der in Eilverfahren üblichen Folgeabwägung. Die Nachteile seien schwerwiegender, wenn jetzt das Gesetz verabschiedet würde, im Hauptsacheverfahren aber festgestellt würde, dass die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten verletzt wurden.

Diese Nachteile seien dann irreversibel eingetreten. Dagegen seien die Nachteile weniger schwerwiegend, wenn die Abstimmung jetzt verschoben würde, im späteren Hauptsacheverfahren aber dann der Antrag des Bundestagsabgeordneten Heilmann erfolglos wäre. Die Entscheidung erging mit zwei Gegenstimmen. (Reuters)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nvidia-Aktie im Fokus: Jensen Huang stellt OpenAI-Investitionen infrage
06.03.2026

Die Nvidia-Aktie steht im Fokus, nachdem Konzernchef Jensen Huang weitere Milliardeninvestitionen in das KI-Unternehmen OpenAI infrage...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU verschärft Aufsicht: Kampf gegen unfaire Praktiken im Agrarhandel
06.03.2026

Die EU verschärft ihre Regeln gegen unfaire Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelkette und stärkt die Zusammenarbeit der...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Hebamme statt Sterbebegleiter: Wie der Berliner VC-Fonds seed + speed Ventures europäische KI-Start-ups groß macht 
06.03.2026

Neun von zehn Start-ups liefern Durchschnitt – doch das eine Start-up kann alles verändern. Der Berliner VC-Fonds seed + speed Ventures...

DWN
Politik
Politik Iran-Krieg spitzt sich zu: Wie real sind Bürgerkrieg und Atomrisiken?
06.03.2026

Der Krieg gegen den Iran entwickelt sich zu einem geopolitischen Konflikt mit weitreichenden Folgen für Machtstrukturen im Nahen Osten,...

DWN
Politik
Politik Mehr Flexibilität für Kliniken: Bundestag verabschiedet Anpassungen zur Krankenhausreform
06.03.2026

Der Bundestag hat nach monatelangen Verhandlungen weitreichende Änderungen an der umstrittenen Krankenhausreform beschlossen. Das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ölförderung im Wattenmeer vorerst erlaubt – Gericht gewährt Betrieb Fortsetzung
06.03.2026

Die Ölproduktion auf der Bohrinsel Mittelplate im schleswig-holsteinischen Wattenmeer kann vorerst weiterlaufen. Das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft "Haben Bedenken gehört": China reagiert auf Kritik am Handel
06.03.2026

Chinas Rekord-Handelsüberschuss sorgte weltweit für Unmut. Auch deutsche Firmen beklagen Auswirkungen davon auf ihr Geschäft. Peking...

DWN
Finanzen
Finanzen Europol: Netzwerk für Geldwäsche zerschlagen
06.03.2026

Zwei Handys werden in einer schwedischen Kleinstadt beschlagnahmt. Und dann machen lokale Ermittler eine Entdeckung. Mit globalen Folgen.