Politik

Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz vorerst

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Koalition vorerst gestoppt. Das Gericht gab dem Eilantrag eines CDU-Politikers statt, dem das Gesetzgebungsverfahren zu schnell ging.
06.07.2023 10:42
Aktualisiert: 06.07.2023 10:42
Lesezeit: 2 min
Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz vorerst
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, 2.v.r) spricht im Bundestag bei der Befragung der Bundesregierung neben Christian Lindner (FDP, l), Bundesminister der Finanzen, und Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, M), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, zu den Abgeordneten im Plenum. (Foto: dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Heizungsgesetz vorerst gestoppt. Die Karlsruher Richter entschieden am Mittwochabend, der Bundestag müsse sich mehr Zeit für die Beratung nehmen.

Der Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann hatte damit Erfolg. Er hatte argumentiert, wegen der kurzen Beratungszeit seien seine Mitwirkungsrechte verletzt. Für die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist das eine Schlappe. Eigentlich sollte der Gesetzentwurf, mit dem der Klimaschutz im Gebäudebereich ab 2024 forciert werden soll, noch in dieser Woche und damit vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden.

Heizungsgesetz nach CDU-Klage vorläufig gestoppt

Heilmann wertet den vorläufigen Stopp des umstrittenen Heizungsgesetzes durch das Verfassungsgericht als Weckruf. Eigentlich habe er der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP damit einen Gefallen getan, sagte der frühere Berliner Justizsenator am Donnerstag. Das sonst beschlossene Gesetz wäre verfassungsrechtlich angreifbar gewesen.

Heilmann hatte am Mittwochabend mit seinem Eilantrag in Karlsruhe Erfolg. Die Ampel darf das Gesetz nicht wie geplant in dieser Woche beschließen, sondern muss sich mehr Zeit für die Beratung im Bundestag nehmen. Das höchste deutsche Gericht entschied, die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes dürfe nicht mehr in dieser Woche erfolgen. Eine Beratungszeit von mindestens 14 Tagen, die Heilmann beantragt hatte, wurde jedoch nicht vorgeschrieben. Damit liegt der Ball nun beim Bundestag, den Zeitplan neu zu regeln.

„Effektiv vier Tage Parlamentsbeteiligung genügen nicht“, sagte der frühere Berliner Justizsenator Heilmann der Nachrichtenagentur Reuters. „Davon war ich fest überzeugt. Natürlich freue ich mich, dass das Bundesverfassungsgericht mir jetzt gefolgt ist. Ich hoffe sehr, es stärkt unser Parlament.“ Am Donnerstagmorgen will Heilmann sich detaillierter bei einer Pressekonferenz in Berlin äußern.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, sagte, die Ampel habe vollmundig betont, das Parlament wieder zu einem Ort der Debatte zu machen. „Stattdessen zieht sich ihre Missachtung parlamentarischer Regeln wie ein roter Faden durch ihre Regierungszeit. Die Koalition muss endlich zur Besinnung kommen und ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren neu starten.“

Sondersitzung in der Sommerpause denkbar

Die Ampel-Koalition beriet am Abend über das weitere Vorgehen. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte der „Rheinischen Post“, ausdrücklich weise das Gericht auf die Möglichkeit einer Sondersitzung hin, über die nun beraten werden müsse. Eigentlich sollte über den Gesetzentwurf am Freitag entschieden werden und sich dann auch gleich der Bundesrat damit befassen.

Mit dem Gesetz sollen Heizungen möglichst schnell klimafreundlich werden. Viele Bürger fürchten dabei aber finanziell überfordert zu werden. Lange hatte sich auch die Ampel intern blockiert, weil über die Details erbittert gerungen wurde. Zunächst soll es vor allem in Neubaugebieten greifen. Bei Bestandsgebäuden sollen die Kommunen erst eine verbindliche Wärmeplanung ausarbeiten, um Alternativen zu Wärmepumpen zu überprüfen, etwa ein Anschluss an ein Fernwärmenetz.

Heilmann hatte vergangene Woche gesagt, es gehe ihm nicht nur um das Heizungsgesetz, sondern eine Grundsatzentscheidung, weswegen auf jeden Fall auch ein Hauptverfahren angestrebt werde. Zu viele Gesetze würden mittlerweile viel zu hastig gemacht und dann durch das Parlament gepeitscht. Beim Heizungsgesetz habe die Ampel zudem ein Platzhaltergesetz ins Parlament eingebracht, das nicht fertig gewesen sei und noch selbst deutlich verändert werden sollte.

Das Verfassungsgericht erklärte, den Abgeordneten stehe nicht nur das Recht zu, im Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. „Dies setzt eine hinreichende Information über den Beratungsgegenstand voraus.“ Es müsse im späteren Hauptsacheverfahren geprüft werden, ob die kurze Beratungszeit ohne ausreichenden sachlichen Grund erfolgte.

Der Zweite Senat des Gerichts begründete seine Entscheidung mit der in Eilverfahren üblichen Folgeabwägung. Die Nachteile seien schwerwiegender, wenn jetzt das Gesetz verabschiedet würde, im Hauptsacheverfahren aber festgestellt würde, dass die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten verletzt wurden.

Diese Nachteile seien dann irreversibel eingetreten. Dagegen seien die Nachteile weniger schwerwiegend, wenn die Abstimmung jetzt verschoben würde, im späteren Hauptsacheverfahren aber dann der Antrag des Bundestagsabgeordneten Heilmann erfolglos wäre. Die Entscheidung erging mit zwei Gegenstimmen. (Reuters)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Technologie
Technologie USB-C wird Pflicht: EU zwingt Laptop-Hersteller zum neuen Standard
28.04.2026

Die EU schreibt USB-C ab heute als Pflichtanschluss für alle neuen Laptops vor und beendet damit eine jahrelange Übergangsphase. Für...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Atomaktien im Aufwind: Energiekrise setzt US-Börsen unter Druck
28.04.2026

Die US-Börsen stehen trotz geopolitischer Spannungen auf hohem Bewertungsniveau, während Atomaktien durch neue Sorgen um die...

DWN
Politik
Politik Richard Moore sieht globale Risiken: Spannungen setzen Europa unter Druck
28.04.2026

Die Aussagen von Ex-MI6-Chef Richard Moore zeichnen ein ungewöhnlich offenes Bild der aktuellen Weltlage zwischen Ukrainekrieg,...

DWN
Politik
Politik Vereinigte Arabische Emirate verlassen Opec
28.04.2026

Die massiven Einnahmen aus dem Ölexport haben den Emiraten über Jahrzehnte Macht und Wohlstand verschafft. Nun kündigen sie den Austritt...

DWN
Panorama
Panorama Weniger Zuckerbrot, mehr Peitsche: Regierung plant Zuckerabgabe und höhere Steuern
28.04.2026

Die Bundesregierung greift zu neuen Einnahmequellen und plant eine Zuckerabgabe – während Ausgaben und Schulden steigen. Gleichzeitig...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Aldi Süd baut mehr als 1.200 Stellen ab
28.04.2026

Aldi Süd treibt den Umbau voran und streicht 1.250 Stellen – vor allem in der IT. Der Einschnitt zeigt, wie hart selbst Discounter...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Thomas Schäfer vor Bewährungsprobe: Volkswagen Pkw kämpft mit Kostendruck
28.04.2026

Volkswagen Pkw steht vor einem tiefgreifenden Umbau, der Kosten, Elektromobilität und wachsenden Wettbewerbsdruck aus China zugleich...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Von SEO zu GEO: So werden KMU in KI-Antworten sichtbar
28.04.2026

265 Millionen Klicks weniger pro Monat: Google beantwortet immer mehr Suchanfragen direkt. Für viele Mittelständler bricht damit ein...