Unternehmen

Kinderkrankengeld, Kinderkrankentage: Das ändert sich 2024

Bis Ende des Jahres haben Eltern einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. 2024 werden die Tage wieder deutlich gekürzt. Wir erklären Ihnen, was sich ändert und was Sie als Unternehmen zum Thema Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld wissen sollten.
30.10.2023 10:07
Aktualisiert: 30.10.2023 10:07
Lesezeit: 1 min

2022 und 2023 hatten Eltern mit gesetzlich versicherten Kindern 30 Tage im Jahr, Alleinerziehende, 60 Tage im Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Nach Ablauf der Corona-Sonderregelungen hätte es ab 2024 eigentlich laut Gesetz wieder zehn Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil gegeben. Das neue Gesetz erhöht die Kinderkrankentage auf 15 Tage je Elternteil, Alleinerziehende sollen 30 Tage im Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld erhalten. Einen unbegrenzten Anspruch sollen Eltern, deren Kind stationär behandelt wird, bekommen.

Attestpflicht ab dem vierten Krankheitstag

Bislang mussten Eltern am ersten Tag der Erkrankung mit Ihrem Kind zum Kinderarzt, um ein Attest und somit ihr Recht auf Kinderkrankengeld zu erhalten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will das ändern: Künftig sollen Eltern erst ab dem vierten Krankheitstag zum Arzt.

Diese Regelungen sollen auch 2025 gelten. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Kinderkrankengeld 2024 und 2025: Das bleibt

An den Krankentagen wird dem krankgeschriebenen Elternteil auch weiterhin 90 Prozent des entgangenen Nettolohns gezahlt.

Der Anspruch gilt nur für Kinder, die gesetzlich krankenversichert, jünger als 12 Jahre sind oder eine Behinderung haben. Außerdem muss der Arbeitnehmer versichern, dass es keine andere Person im Haushalt gibt, die das Kind in diesem Zeitraum betreuen könnte. Der Anspruch besteht auch, wenn Eltern im Homeoffice arbeiten.

Das Kind ist privat versichert

Ist das Kind über einen privat versicherten Elternteil versichert, muss der Arbeitgeber Eltern und ihren Kindern den Lohn für mindestens fünf Tage pro Jahr weiterzahlen, sofern das Kind jünger als 8 Jahre ist. Sie können als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag aber natürlich auch einen längeren Zeitraum für die Lohnfortzahlung vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld

Kann ich von meinen Arbeitnehmern verlangen, dass sie zunächst Überstunden abbauen oder Zeitguthaben aufbrauchen?

Sie als Unternehmen können von Ihren Arbeitnehmern nicht verlangen, dass sie zunächst Überstunden abbauen oder Zeitguthaben aufbrauchen, bevor Sie Kinderkrankentage nehmen.

Wird Kinderkrankengeld auch während Kurzarbeit gezahlt?

Eltern, die in Kurzarbeit sind, haben auch Anspruch auf Kinderkrankengeld, sofern sie gesetzlich versichert sind. Betroffene Arbeitnehmer können jedoch Kurzarbeitergeld und Kinderkrankengeld nicht gleichzeitig beziehen.

Haben Arbeitnehmer während der Elternzeit Anspruch auf Kinderkrankentage?

Eltern, die Elterngeld beziehen, können die Krankheitstage ihrer Kinder in Anspruch nehmen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Das Zeitalter des intelligenten passiven Einkommens: Bitcoin-Mining mit BlackchainMining

In der heutigen, sich rasant entwickelnden digitalen Wirtschaft sind Kryptowährungen wie Bitcoin nicht nur Vermögenswerte, sondern auch...

 

 

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Medienkrieg: Warum Paramount Skydance das Netflix-Angebot sprengt
10.12.2025

Ein Übernahmekampf erschüttert die US-Medienbranche, weil Paramount Skydance das vermeintlich entschiedene Rennen um Warner Bros....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Volkswagen beendet Fahrzeugproduktion: Umbaupläne für Gläserne Manufaktur in Dresden
10.12.2025

Die VW-Fahrzeugproduktion in Dresden endet aus wirtschaftlichen Gründen nach mehr als 20 Jahren. Über die Zukunft des ehemaligen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Jobabbau bei BASF und Co.: Deutsche Chemie-Industrie historisch schlecht ausgelastet
10.12.2025

Teure Energie, Wirtschaftskrise und Preisdruck: Die deutsche Chemiebranche steckt in der schwierigsten Krise seit 25 Jahren. Auch 2026...

DWN
Politik
Politik Schutz vor Einschüchterung: Bundesregierung beschließt besseren Schutz vor Schikane-Klagen
10.12.2025

Die Bundesregierung schützt Journalisten, Wissenschaftler und Aktivisten künftig besser vor sogenannten Schikane-Klagen. Mit dem Vorhaben...

DWN
Finanzen
Finanzen Kapitalmarkt 2026: Mehr Börsengänge in Deutschland und Europa erwartet
10.12.2025

Mit Ottobock, TKMS und Aumovio zählen drei deutsche Börsendebüts zu den gewichtigsten in Europa im laufenden Jahr. Doch viele...

DWN
Finanzen
Finanzen Weihnachtsfeier steuerlich absetzen: So gelingt es – Tipps vom Steuerberater
10.12.2025

Viele Unternehmen möchten ihre Weihnachtsfeier steuerlich absetzen und gleichzeitig die Kosten im Blick behalten. Eine gut geplante Feier...

DWN
Politik
Politik „Reichsbürger“-Verfahren: Prinz Reuß wird zu Vorwürfen sprechen
10.12.2025

Der mutmaßliche „Reichsbürger“ Heinrich XIII. Prinz Reuß wird zu den Vorwürfen eines geplanten „Staatsstreichs“ Stellung...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Blase: Warum die Rekordausgaben der Tech-Giganten zum Risiko werden
10.12.2025

Die Tech-Konzerne pumpen Milliarden in künstliche Intelligenz und treiben ihre Investitionslast auf historische Höhen. Doch aus dem...