Unternehmen

Kinderkrankengeld, Kinderkrankentage: Das ändert sich 2024

Bis Ende des Jahres haben Eltern einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. 2024 werden die Tage wieder deutlich gekürzt. Wir erklären Ihnen, was sich ändert und was Sie als Unternehmen zum Thema Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld wissen sollten.
30.10.2023 10:07
Aktualisiert: 30.10.2023 10:07
Lesezeit: 1 min

2022 und 2023 hatten Eltern mit gesetzlich versicherten Kindern 30 Tage im Jahr, Alleinerziehende, 60 Tage im Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Nach Ablauf der Corona-Sonderregelungen hätte es ab 2024 eigentlich laut Gesetz wieder zehn Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil gegeben. Das neue Gesetz erhöht die Kinderkrankentage auf 15 Tage je Elternteil, Alleinerziehende sollen 30 Tage im Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld erhalten. Einen unbegrenzten Anspruch sollen Eltern, deren Kind stationär behandelt wird, bekommen.

Attestpflicht ab dem vierten Krankheitstag

Bislang mussten Eltern am ersten Tag der Erkrankung mit Ihrem Kind zum Kinderarzt, um ein Attest und somit ihr Recht auf Kinderkrankengeld zu erhalten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will das ändern: Künftig sollen Eltern erst ab dem vierten Krankheitstag zum Arzt.

Diese Regelungen sollen auch 2025 gelten. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Kinderkrankengeld 2024 und 2025: Das bleibt

An den Krankentagen wird dem krankgeschriebenen Elternteil auch weiterhin 90 Prozent des entgangenen Nettolohns gezahlt.

Der Anspruch gilt nur für Kinder, die gesetzlich krankenversichert, jünger als 12 Jahre sind oder eine Behinderung haben. Außerdem muss der Arbeitnehmer versichern, dass es keine andere Person im Haushalt gibt, die das Kind in diesem Zeitraum betreuen könnte. Der Anspruch besteht auch, wenn Eltern im Homeoffice arbeiten.

Das Kind ist privat versichert

Ist das Kind über einen privat versicherten Elternteil versichert, muss der Arbeitgeber Eltern und ihren Kindern den Lohn für mindestens fünf Tage pro Jahr weiterzahlen, sofern das Kind jünger als 8 Jahre ist. Sie können als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag aber natürlich auch einen längeren Zeitraum für die Lohnfortzahlung vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld

Kann ich von meinen Arbeitnehmern verlangen, dass sie zunächst Überstunden abbauen oder Zeitguthaben aufbrauchen?

Sie als Unternehmen können von Ihren Arbeitnehmern nicht verlangen, dass sie zunächst Überstunden abbauen oder Zeitguthaben aufbrauchen, bevor Sie Kinderkrankentage nehmen.

Wird Kinderkrankengeld auch während Kurzarbeit gezahlt?

Eltern, die in Kurzarbeit sind, haben auch Anspruch auf Kinderkrankengeld, sofern sie gesetzlich versichert sind. Betroffene Arbeitnehmer können jedoch Kurzarbeitergeld und Kinderkrankengeld nicht gleichzeitig beziehen.

Haben Arbeitnehmer während der Elternzeit Anspruch auf Kinderkrankentage?

Eltern, die Elterngeld beziehen, können die Krankheitstage ihrer Kinder in Anspruch nehmen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Viega: Wie ein Sauerländer Mittelständler den Weltmarkt für Pressverbindungstechnik dominiert
24.04.2026

Was niemand sieht, hält alles am Laufen. Ein Porträt über den Sauerländer Mittelständler Viega, der mit Pressverbindungstechnik...

DWN
Politik
Politik Bundestag beschließt Tankrabatt: Wie stark sinkt die Steuer?
24.04.2026

Ab 1. Mai sollen Benzin und Diesel günstiger werden - befristet für zwei Monate. Worum es geht und was es mit einer Prämie auf sich hat.

DWN
Panorama
Panorama Berliner Kultur-Beben: Senatorin Wedl-Wilson tritt nach Förder-Affäre zurück
24.04.2026

Nur fünf Monate vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus verliert Berlin seine Kultursenatorin. Sarah Wedl-Wilson zieht damit die Konsequenz aus...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 17: Die wichtigsten Analysen der Woche
24.04.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 17 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Boom-Branche Rüstung: Rheinmetall wird von Bewerbungswelle überrollt
24.04.2026

Vom umstrittenen Waffenbauer zum begehrten Top-Arbeitgeber: Der Düsseldorfer Konzern Rheinmetall erlebt einen beispiellosen Ansturm auf...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Tesla-Aktie unter Druck: Warum KI-Investitionen das Kerngeschäft belasten
24.04.2026

Teslas Quartalszahlen fallen solide aus, doch die hohen Investitionen in KI, Robotik und autonomes Fahren verschärfen den Druck auf das...

DWN
Politik
Politik FCAS-Gipfel in Zypern: Merz und Macron verordnen neue Verhandlungsrunde
24.04.2026

Trotz festgefahrener Gespräche halten Deutschland und Frankreich am milliardenschweren Luftkampfsystem der Zukunft fest. Bei einem Treffen...

DWN
Finanzen
Finanzen Strom- und Gaskunden: Verivox-Chef warnt vor deutlich steigenden Gaspreisen
24.04.2026

Wer Auto fährt, wird entlastet - doch auch für die Strom- und Gaskunden kennen die Preise derzeit nur eine Richtung: nach oben.