Ein Kommentar von Theodor J. Tantzen, Vorstand der Prinz von Preussen Grundbesitz AG:
Das historische Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 von Mitte November hat die grundlegende Schwäche unserer Bundesregierung eindrücklich vorgeführt: Weder der liberale Finanzminister Christian Lindner noch der sozialdemokratische Bundeskanzler Olaf Scholz beherrschen eine ordnungsgemäße Haushaltsführung.
Richterspruch hat weitreichende Folgen
Karlsruhe hat klar entschieden, dass der Nachtragshaushalt 2021 nicht nur verfassungswidrig ist, sondern sogar nichtig, sprich von Anfang an unwirksam war. Das Urteil hat sehr weitreichende Folgen. Für zahlreiche Vorhaben fehlt jegliche Finanzierungsgrundlage. Das populär gewordene Regieren mit Schattenhaushalten ist krachend gescheitert.
Seriöse Finanzexperten hatten – schon lange vor der höchstrichterlichen Schelte aus Karlsruhe – die Ampel-Koalition gewarnt, noch nicht benötigte 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Sonderfonds für andere politische Vorhaben im Rahmen des Klimaschutzes und sonstige Transformationen umzuschichten. Die Berliner Regierungskreise hatten alle Warnungen ignoriert; verwechselten sie die Regierungsbank mit einem Pokertisch?
Fundament der Regierung schwer beschädigt
Karlsruhe hat mit seinem Urteil das Fundament der Regierung schwer beschädigt. Offenbar war der Ampel-Koalition die Erfüllung der vermeintlichen Bedürfnisse ihres grünen, liberalen und sozialdemokratischen Wählerklientels wichtiger als ein korrekter Haushaltsplan. Die obersten Richter haben die unverantwortliche Regierungspolitik gestoppt, denn es gibt klare Grenzen für die Aufnahme von Schulden.
Für zentrale Projekte der Ampel-Koalition fehlt Geld
60 Milliarden Euro fehlen im Ampelhaushalt – das sind alles andere als Peanuts. Für zentrale Projekte der Ampel-Koalition fehlt schlicht Geld. Nun muss das selbst geschaffene Problem gelöst werden. Die Regierung darf grundsätzlich nur so viel Geld ausgeben, wie durch Steuereinnahmen gedeckt ist. Die 2011 eingeführte Schuldenbremse gilt. Jährlich dürfen neue Schulden in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufgenommen werden. Die Ausnahmeregelungen sind strikt.
Finanzierung unklar
Es ist sträflich, die Haushaltsberatungen nach dem Karlsruher Richterspruch so fortzuführen, als beträfe das Urteil die Regierungsarbeit nicht. Wann herrscht Klarheit, wie die nicht finanziell abgesicherten Vorhaben gegenfinanziert werden sollen? Haushaltsexperten dürfte klar sein, die Setzung von Prioritäten ist unvermeidlich. Was bleibt für die dringend benötigte Förderung des Wohnungsbaus übrig? Wichtig wären zweifellos milliardenschwere Investitionen in den Wohnungsbau. Der einstige Konjunkturmotor Baubranche kriselt massiv. Die dafür verantwortlichen vielfältigen Gründe sind seit langem bekannt. Welches Rezept hat Berlin?
Steuerliche Anreize kaum realisierbar
Die seit dem Regierungsantritt gesetzten völlig utopischen Regierungsziele von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr verfehlt Bauministerin Klara Geywitz. Dass sie jüngst steuerliche Anreize vorgeschlagen hat, um den kriselnden Wohnungsbau wieder anzukurbeln, dürfte nach dem Kassensturz recht unrealistisch geworden sein.
Selbst für eine angedachte Erweiterung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten von 2025 bis 2030 dürfte es im Haushalt jetzt ausgesprochen eng werden. Vor dem Urteil war geplant, im Jahr der Fertigstellung eines Gebäudes und in den darauffolgenden drei Jahren jeweils sieben Prozent der Baukosten abschreiben zu können. Aktuell sind es drei Prozent.
Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) sollte in den folgenden vier Jahren nochmals eine Abschreibung von je fünf Prozent ermöglichen. Selbst wenn der Haushalt dies hergeben sollte, würde es unsere Branche nicht retten, denn es rechnet sich nicht. Wir müssen nüchtern erkennen, Wohnungsmangel ist und bleibt leider unter dieser Ampel-Regierung eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Gesellschaft.
Debatte über Grundgesetzänderung
Einfache Lösungen sind im Rahmen eines regulären Haushaltes kaum realisierbar. Weder lässt unsere kriselnde Wirtschaft in absehbarer Zeit höhere Steuereinnahmen erwarten, noch sind für die Vorhaben der Ampel erforderliche Steuererhöhungen möglich. Die strikte Ablehnung steigender Steuern durch die FDP kann in einem finanzpolitischen Supergau der ohnehin schon instabilen Koalition münden. Für eine Grundgesetzänderung fehlt der Koalition zweifellos die erforderliche Mehrheit, die Debatte läuft jedoch bereits an.
Verteilungskämpfe der Ressorts unausweichlich
Wie reagiert unsere Regierung? Die Verteilungskämpfe der Ressorts beginnen gerade. Nach tagelangem Stillschweigen scheint der gesetzgeberische Betrieb unverändert fortgeführt zu werden. Die Ampel hält an ihren Prestigeprojekten fest, die durch die kassierten 60 Milliarden Euro finanziert werden sollten. Soll es nun im Blindflug mit dem Kopf durch die Wand gehen?
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Über Prinz von Preussen Grundbesitz AG:
Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG, Bonn, zeichnet sich durch jahrzehntelange Kompetenz auf dem Gebiet der Projektentwicklung und Projektsteuerung aus. Die Kernkompetenz des namhaften Bauträgerunternehmens liegt in der Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung sowohl historischer, denkmalgeschützter und restaurierter Bauwerke als auch von Neubauprojekten, die durch ein unverwechselbares architektonisches Flair sowie exklusive Lage und Ausstattung für sich einnehmen.