Politik

Netzagentur: E-Autos kann jederzeit der Strom abgedreht werden

Neue Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur zeigen: wer eine Wärmepumpe oder ein E-Auto hat, kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass der Strom geliefert wird, wenn er dringend benötigt wird.
09.12.2023 11:06
Aktualisiert: 09.12.2023 11:06
Lesezeit: 2 min
Netzagentur: E-Autos kann jederzeit der Strom abgedreht werden
Neue Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur zeigen: wer eine Wärmepumpe oder ein E-Auto hat, kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass der Strom geliefert wird, wenn er dringend benötigt wird. (Foto: dpa) Foto: Julian Stratenschulte

Stromnetzbetreiber dürfen künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. "Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können", teilte die Bundesnetzagentur Ende November in Bonn mit.

Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. "Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden“, behauptet die Behörde, ohne dafür Beweise vorzulegen. Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, betonte die Behörde.

Wer Kontrolle abgibt, darf sparen

Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte, eine Ermäßigung. Entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte.

Wer sich für die Pauschale entscheidet, kann sich ab 2025 auch noch für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden. Verbraucher zahlen dann bei Strombezug in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger Netzentgelt. Die Netzbetreiber dürfen zudem den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und ohne wesentliche Komforteinbußen verbunden sein werden. "Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig", hieß es.

Die Netzbetreiber müssen solche Steuerungseingriffe außerdem im gemeinsamen Internetplattformen veröffentlichen. Damit sei auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme aufträten und der Netzbetreiber sein Netz besser ausstatten müsse.

Die neuen Regeln gelten ab Januar. Bei bestehenden Anlagen, für die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, gibt es langjährige Übergangsregelungen. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen, können aber freiwillig mitmachen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regeln fallen.

Auf einen schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungn sei der größte Teil der Niederspannungsnetze noch nicht ausgelegt, erklärte die Behörde. Die Netze müssten daher in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden.

Wo diese Netzoptimierung noch nicht stattgefunden habe, sorgten die Regelungen für eine Beschleunigung der Verkehrs- und Wärmewende und die Gewährleistung von Versorgungssicherheit auch in der Niederspannung.

Strom-Abschaltungen dank Energiewende

Der Grund für die geplanten Eingriffe der Netzagentur ist der Umstand, dass immer mehr Elektrizität aus Wind- und Solarkraft im deutschen Stromnetz eingespeißt werden soll. Weil deren Generation weder plan- noch steuerbar ist, muss im Zweifelsfall die Nachfrage unterdrückt werden.

Mit ihren ab Januar geltenden Eingriffsrechten schafft die Netzagentur die Voraussetzungen dafür, die Nachfrage zu drücken.

Unabhängig davon wie viel Elektrizität aus Erneuerbaren gewonnen wird muss aber eine plan- und steuerbare Grundlast vorhanden sein. Und diese kann nach dem Ausstieg aus der Nuklearenergie faktisch nur von fossilen Gaskraft- oder Kohlekraftwerken kommen.

DWN
Finanzen
Finanzen Finanzmärkte zum Jahresende: Wie sich Anleger zwischen Rallye und Korrekturgefahr absichern
24.12.2025

Zum Jahresende verdichten sich an den globalen Finanzmärkten die Signale für Chancen, Risiken und mögliche Wendepunkte. Stehen Anleger...

DWN
Politik
Politik Cyberangriff auf Aeroflot: Wie Hacker Russlands Luftverkehr störten
24.12.2025

Ein Cyberangriff brachte die IT-Systeme von Aeroflot binnen Stunden zum Stillstand und zwang den Flugbetrieb in den Notmodus. Welche...

DWN
Politik
Politik Putins neue Gegnerin und ihr Appell an Europa
24.12.2025

Europa ringt mit seiner Haltung gegenüber Russland und der Frage nach Konsequenz und Abschreckung. Wie sollte der Westen mit einem Kreml...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Handwerkspräsident: "Demokratie muss nun liefern"
24.12.2025

Die Stimmung im deutschen Handwerk ist angespannt, die Wirtschaft schwächelt seit Jahren. Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands...

DWN
Politik
Politik DWN-Jahresrückblick 2025: Schulden, Krieg, KI – und Europas Zerreißprobe
24.12.2025

Schulden in Billionenhöhe, neue Kriegsängste, technologische Abhängigkeiten: 2025 hat Gewissheiten zerlegt, die lange als stabil galten....

DWN
Technologie
Technologie The Good City: Die Stadt der Zukunft ist leise, sauber und elektrisch
24.12.2025

Lärm, Abgase, Platzmangel – urbane Probleme kennt jeder. Doch Renault Trucks zeigt: Die Zukunft der Stadt ist elektrisch, leise und...

DWN
Finanzen
Finanzen Ripple XRP: Zwischen ETF-Fantasie und anhaltendem Kursdruck
24.12.2025

Ripple XRP verliert an Boden, während der Kryptomarkt insgesamt vorsichtiger wird. Technische Schwäche, unterschrittene Schlüsselmarken...

DWN
Technologie
Technologie Exponentielles Wachstum durch KI: Chancen und Grenzen für Wirtschaft und Gesellschaft
24.12.2025

Die künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant und verändert zunehmend Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft. Doch kann dieser...