Politik

Netzagentur: E-Autos kann jederzeit der Strom abgedreht werden

Neue Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur zeigen: wer eine Wärmepumpe oder ein E-Auto hat, kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass der Strom geliefert wird, wenn er dringend benötigt wird.
09.12.2023 11:06
Aktualisiert: 09.12.2023 11:06
Lesezeit: 2 min
Netzagentur: E-Autos kann jederzeit der Strom abgedreht werden
Neue Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur zeigen: wer eine Wärmepumpe oder ein E-Auto hat, kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass der Strom geliefert wird, wenn er dringend benötigt wird. (Foto: dpa) Foto: Julian Stratenschulte

Stromnetzbetreiber dürfen künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. "Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können", teilte die Bundesnetzagentur Ende November in Bonn mit.

Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. "Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden“, behauptet die Behörde, ohne dafür Beweise vorzulegen. Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, betonte die Behörde.

Wer Kontrolle abgibt, darf sparen

Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte, eine Ermäßigung. Entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte.

Wer sich für die Pauschale entscheidet, kann sich ab 2025 auch noch für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden. Verbraucher zahlen dann bei Strombezug in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger Netzentgelt. Die Netzbetreiber dürfen zudem den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und ohne wesentliche Komforteinbußen verbunden sein werden. "Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig", hieß es.

Die Netzbetreiber müssen solche Steuerungseingriffe außerdem im gemeinsamen Internetplattformen veröffentlichen. Damit sei auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme aufträten und der Netzbetreiber sein Netz besser ausstatten müsse.

Die neuen Regeln gelten ab Januar. Bei bestehenden Anlagen, für die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, gibt es langjährige Übergangsregelungen. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen, können aber freiwillig mitmachen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regeln fallen.

Auf einen schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungn sei der größte Teil der Niederspannungsnetze noch nicht ausgelegt, erklärte die Behörde. Die Netze müssten daher in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden.

Wo diese Netzoptimierung noch nicht stattgefunden habe, sorgten die Regelungen für eine Beschleunigung der Verkehrs- und Wärmewende und die Gewährleistung von Versorgungssicherheit auch in der Niederspannung.

Strom-Abschaltungen dank Energiewende

Der Grund für die geplanten Eingriffe der Netzagentur ist der Umstand, dass immer mehr Elektrizität aus Wind- und Solarkraft im deutschen Stromnetz eingespeißt werden soll. Weil deren Generation weder plan- noch steuerbar ist, muss im Zweifelsfall die Nachfrage unterdrückt werden.

Mit ihren ab Januar geltenden Eingriffsrechten schafft die Netzagentur die Voraussetzungen dafür, die Nachfrage zu drücken.

Unabhängig davon wie viel Elektrizität aus Erneuerbaren gewonnen wird muss aber eine plan- und steuerbare Grundlast vorhanden sein. Und diese kann nach dem Ausstieg aus der Nuklearenergie faktisch nur von fossilen Gaskraft- oder Kohlekraftwerken kommen.

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin-Kurs rutscht zeitweise unter 90.000 US-Dollar: Kryptomarkt in extremer Angst
18.11.2025

Der Bitcoin-Kurs ist am Dienstag zeitweise tief gefallen und hat weltweit Unruhe unter Anlegern ausgelöst. Der Fear-and-Greed-Index warnt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Flixtrain bereit zum harten Wettbewerb um Bahn-Kunden
18.11.2025

Im Fernverkehr auf deutschen Schienen herrscht bislang wenig Wettbewerb. Das könnte sich in den kommenden Jahren ändern. Ein kleiner...

DWN
Technologie
Technologie Fliegende Autos: XPeng eröffnet erste Produktionsstätte für Flugfahrzeuge in China
18.11.2025

China eröffnet erstmals industrielle Strukturen für Fahrzeuge, die sowohl am Boden als auch in der Luft nutzbar sein sollen. Wird damit...

DWN
Technologie
Technologie Cloudflare down: Internetdienste X und ChatGPT massiv von Cloudflare-Störung betroffen
18.11.2025

Die Cloudflare-Dienste sind seit Dienstagmittag weltweit massiv gestört, betroffen sind darunter große Plattformen wie X und ChatGPT. Das...

DWN
Finanzen
Finanzen Nokia-Aktie und Nvidia-Aktie im Fokus: Wie die Partnerschaft 5G-Wachstum antreibt
18.11.2025

Die einst vor allem für Handys bekannte Nokia hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt und rückt nun wieder in den Fokus von...

DWN
Finanzen
Finanzen Vestas-Aktie im Minus: So sollen 900 gezielte Entlassungen die Ertragsziele stützen
18.11.2025

Die Vestas-Aktie steht derzeit unter Druck. Dass das Unternehmen weltweit 900 Bürostellen abbaut, scheint den Anlegern auch Sorgen zu...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Erfolg im Job: Warum Diplome nicht mehr über Karrierechancen entscheiden
18.11.2025

Die Anforderungen an Fachkräfte haben sich deutlich verändert, und Arbeitgeber legen zunehmend Wert auf Fähigkeiten, Persönlichkeit und...

DWN
Technologie
Technologie Digitale Souveränität in Europa: Beckedahl kritisiert Bundesregierung
18.11.2025

Deutschland feiert neue Google- und Microsoft-Rechenzentren, während die digitale Abhängigkeit von US-Konzernen wächst. Der...