Finanzen

Aktien und ETFs: So lassen sich zum Jahresende kräftig Steuern sparen

Zum Jahresende lassen sich bei Aktien und ETFs kräftig Steuern sparen, wenn man nur bedacht und mit Plan vorgeht. So können Sie jetzt sicherstellen, dass Sie für 2023 und eventuell auch in den kommenden Jahren weniger Kapitalertragsteuer an den Fiskus abführen müssen.
12.12.2023 13:08
Aktualisiert: 12.12.2023 13:08
Lesezeit: 3 min
Aktien und ETFs: So lassen sich zum Jahresende kräftig Steuern sparen
Aktien und ETFs – Jetzt noch kräftig Steuern sparen. (Foto: dpa) Foto: Hans-Jürgen Wiedl

In Deutschland fällt auf alle Gewinne und Ausschüttungen im Zusammenhang mit Aktien ETFs die Kapitalertragssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag an. Fonds und ETFs nehmen hierbei nochmals eine Sonderrolle ein, denn diese sind anteilig (zu 30 Prozent) von der Steuer befreit.

Zum Jahresende kräftig Steuern sparen

Unter dem Strich bedeutet das: für eine Anlage an der Börse fallen im Erfolgsfall hohe Abgaben an. Genau um diese aber jetzt und in Zukunft zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren, sollten Anleger jetzt handeln. Dazu sollten Sie zum Jahresende 2023 noch folgende Schritte unternehmen:

Sparerpauschbetrag anlegen

Als Erstes gilt es, den Sparerpauschbetrag für Aktien und ETFs optimal auszunutzen. Dies ist ein steuerlicher Freibetrag in Höhe von 1000 EUR, der bei ihrem Broker jederzeit hinterlegt werden kann. Dies bedeutet, dass Gewinne bis zu einer Grenze von 1000 EUR nicht versteuert werden müssen. Erst ab dem 1001 EUR fallen die 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag an. Wichtig dabei: auch wenn Sie ihren Sparerpauschbetrag zum Ende des Jahres hinterlegen, gilt dieser, insofern nicht anders angegeben bereits ab dem 1. Januar. Daher können bereits bezahlte Steuern zurückerstattet werden.

Sparerpauschbetrag ausnutzen

Übrigens sollten Sie diesen Sparerpauschbetrag regelmäßig ausnutzen, denn bei nicht Verwendung verfällt der übrige Betrag im kommenden Jahr und Anlegern steht weiterhin nur der Freibetrag von 1000 EUR zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund kann es daher Sinn ergeben, Gewinne vorzeitig zu realisieren, um diesen Betrag auszuschöpfen und die veräußerten Positionen direkt wieder aufzubauen. So vermeidet man größere anfallende Steuerzahlungen in der Zukunft, wenn man eine Position mit dann noch höheren Gewinnen verkauft.

Verlustverrechnungstöpfe füllen

Aber nicht nur die gut gelaufenen Positionen sollten unter Umständen auf eine mögliche Steuerersparnis geprüft werden. Auch bei Aktien und ETFs, die Verluste verzeichnen mussten, kann sich ein kurzfristiger Verkauf lohnen. Hintergrund: im Deutschen Steuerrecht gibt es sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Dies sind Konten, auf denen die Verluste gespeichert und mit eventuell später oder im laufenden Jahr anfallenden Gewinnen verrechnet werden. Anders als beim Sparerpauschbetrag sind die Summen im Verlustverrechnungstopf übrigens auch in das nächste Jahr übertragbar und werden erst mit neuen Profiten abgegolten.

Übrigens: Am sinnvollsten ist es, wenn Sie sowohl gut als auch schlecht gelaufene Positionen veräußern. Selbstverständlich sollte dabei das Verhältnis von Gewinnen und Verlusten dasselbe sein. Denn die auf die Gewinne fälligen Steuern werden durch die Verluste dann direkt ausgeglichen.

Was Sie außerdem rund um Steuern bei der Geldanlage beachten sollten

Doch auch wenn das Thema auf den ersten Blick sehr einfach klingt. Drei Dinge sollten Sie trotzdem beachten, um keine Fehler rund um das heikle Steuerthema zu begehen:

Sparerpauschbetrag nur einmal hinterlegen

Erstens ist wichtig zu wissen: Den Sparerpauschbetrag kann man nur einmal hinterlegen. Zwar ist es möglich diesen gesplittet auf mehrere Konten und Depots zu verteilen, allerdings darf die gesamte Summe des angegebenen Betrages nicht den Wert von 1000 EUR übersteigen. Außerdem sollten Sie nicht vergessen, dass dieser Freibetrag einmalig für alle Kapitalerträge gilt, also auch für Zinsen auf Tages- und Festgelder. Sollten Sie hier bereits einen Freibetrag hinterlegt haben, dann sollten Sie eine Anpassung vornehmen, um keine steuerlichen Komplikationen zu haben.

Nicht alle Verluste können verrechnet werden

Doch auch eine Besonderheit des deutschen Steuerrechtes könnte bei der Steueroptimierung ihres Portfolios zum Problem werden. Denn so sind nicht alle Verluste miteinander verrechenbar. So gibt es mehrere Arten von Verlustverrechnungstöpfen:

Verlustverrechnungstopf Aktien: Kursgewinne von Aktien

Verlustverrechnungstopf sonstige: Verluste mit ETFs, Fonds, Derivaten etc.

Verlustverrechnungstopf Quellensteuer: ausländische Quellensteuern

Laut der aktuellen deutschen Gesetzgebung können nur Gewinne mit ihren jeweiligen Verlustverrechnungstöpfen verrechnet werden. So kann ein Kursgewinn mit einer Aktie nur mit dem Verlustverrechnungstopf Aktien beglichen werden. Dividenden, die Aktienzahlen, werden allerdings gegen den Verlustverrechnungstopf Sonstige gezählt. Eine Sonderstellung hat zudem der Verlustverrechnungstopf Quellensteuer. Mit diesem werden nach Aufbrauchen sämtlicher anderen Vorträge alle übrigen Dividenden verrechnet.

Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen

Sollte es außerdem einmal zu einem Depotübertrag kommen, dann dürfen Sie keinesfalls vergessen auch den Übertrag der Verlustverrechnungstöpfe zu beantragen (dieses Feld muss man zumeist zusätzlich auswählen). Denn sollten Sie dies unterlassen, besteht das Risiko, dass der Verlustverrechnungstopf verloren geht oder zumindest bei ihrem neuen Broker vorerst nicht hinterlegt ist. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Sie sich im Voraus gezahlte Steuern dann erst mit einer Steuererklärung zurückholen könnten.

Fazit:

Es gibt also einige Möglichkeiten bis zum Ende des Jahres noch kräftig Steuern bei Aktien und ETFs zu sparen, wenngleich natürlich einige Fallstricke beachtet werden müssen. Auch für die kommenden Jahre kann sich aber die Steueroptimierung ihres Portfolios lohnen, weswegen Sie sich am besten einen regelmäßigen Termin zur “Steuerernte”, wie es in Amerika heißt, gegen Ende eines jeden Jahres setzen sollten.

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