Zwei Jahre lang gab es eine schwer verständliche Ausnahmeregelung für Milchgetränke wie die ärgerlichen Becher von Müllermilch oder die Starbucks-Dosen. Am 1. Januar 2024 endet das, und auch milchhaltige Einweg-Getränkeflaschen fallen unter die Pfandpflicht für Kunststoff-Behälter. Der Milchanteil muss allerdings bei mindestens 50 Prozent liegen. Für Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mehr als nur ein symbolisches Stichdatum: „Europa verursacht so viel Verpackungsmüll wie nie zuvor." Es müsse konsequenter recycelt werden.
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung zählen auch die Deutschen längst nicht zu den Müll-Vermeidern. Immer noch steigen die Mengen an Verpackungsmüll unentwegt an, auch in Deutschland. Die Umweltministerin wird daher nicht müde zu appellieren: „Für bessere Abfallvermeidung brauchen wir weitreichende Rücknahme- und Pfandsysteme für möglichst alle Verpackungen. Milch und Milchprodukte machen einen großen Anteil im Supermarktregal aus. Wenn die Pfandpflicht für Flaschen aus Einwegpfand nun auch für diese Produkte gilt, schließen wir einen weiteren Kreislauf und stellen wertvolle Ressourcen dem Recycling zur Verfügung."
Hoffnung auf neue EU-Verordnung
Als nächste Aufgabe müssten nun auch Ausnahmen in der EU beendet beenden - mit einer neuen Verpackungsverordnung. „Ich bin zuversichtlich, dass wir damit endlich wirksame Instrumente in die Hand bekommen, um die Flut an Verpackungsmüll einzudämmen und mehr Ressourcen wiederzuverwenden", hofft Ministerin Lemke.
Seit 2022 ist in Deutschland ein Pfand auf fast alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen seither sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesnovelle hatte vor allem die zahlreichen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen beendet. So waren zum Beispiel Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Seit der Gesetzesnovelle von 2022 gilt: Ist eine Einweggetränkeflasche aus Kunststoff, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Gleiches gilt für Getränkedosen.
Höhere Hygiene-Anforderungen in Kaufhallen
Lediglich für Milch oder Milcherzeugnisse in Kunststoffflaschen war eine Übergangsfrist bis 2024 vorgesehen. Hintergrund dieser längeren Frist war, dass Flaschen befüllt mit Milch oder Milchprodukten bei der Rückgabe eine besondere hygienische Herausforderung darstellen können, so dass die frühere Bundesregierung eine längere Vorbereitungszeit für die betroffenen Hersteller und Verkaufsstellen gewähren wollte. Bisher wurden leere Flaschen von Milch und Milchprodukten im gelben Sack oder in der gelben Tonne gesammelt und von den dualen Systemen verwertet. Ab 2024 erfolgt die Rückgabe im Pfandautomaten – so wie bei anderen Einwegflaschen mit Pfand.
Das Marktvolumen für nicht-pfandpflichtige Getränke im Jahr 2020 lag bei insgesamt 10,6 Milliarden Liter, davon haben 40 Prozent Milch, 4,4 Prozent Milchmischgetränke und 2,8 Prozent sonstige milchbasierte Getränke ausgemacht. Umgerechnet sind das 4,24 Milliarden Liter an Milch, 466 Millionen Liter an Milchmischgetränke und 297 Millionen Liter an sonstigen milchbasierten Getränken. Von den fünf Milliarden Litern an Milchprodukten waren knapp zehn Prozent in Kunststoffflaschen verpackt. Dies macht somit 455 Millionen Liter aus, die durch die neue Pfandpflicht betroffen sind. Milch und Milchgetränke werden häufig in Getränkekartons und anderen Verpackungen angeboten, die auch nach dem 01. Januar 2024 pfandfrei bleiben.