Unternehmen

Praktikum im Betrieb - Formen und arbeitsrechtliche Aspekte im Überblick

In der heutigen Arbeitswelt sind Praktika nicht nur für Studierende und Absolventen von großer Bedeutung, sondern auch für Unternehmen eine Ressource. Hier werfen wir einen Blick auf verschiedene Praktikumsformen und beleuchten Formen und arbeitsrechtliche Aspekte, die Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Thema Praktikum kennen sollten.
08.01.2024 10:28
Aktualisiert: 08.01.2024 10:28
Lesezeit: 3 min

Praktikantinnen und Praktikanten kommen für eine kurze Zeit in Betriebe, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu erwerben. Sie laufen im Betrieb mit, werden jedoch nicht als feste Arbeitskraft im Arbeitsalltag eingeplant.

Neben den „klassischen” Konstellationen des Schüler- und Studentenpraktikums dienen Praktika auch dem Berufseinstieg, ein Beispiel hierfür ist die “Hospitation” bei Ärzten oder das „Volontariat” im Journalismus.

Formen von Praktika

Pflichtpraktika

Pflichtpraktika sind in vielen Studiengängen verpflichtend und dienen der Vertiefung des erworbenen Wissens in der Praxis. Ein Pflichtpraktikum absolvieren in der Regel Studierende - aber auch Schülerinnen und Schüler können zu einem Schülerpraktikum verpflichtet werden.

Die Dauer gibt die Studienordnung oder die Schule vor. Hauptarbeitgeber ist die Schule oder Hochschule, an der die Praktikantin oder der Praktikant eingeschrieben ist. Nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums stellt der Praktikumsgeber, der Betrieb, der Praktikantin oder dem Praktikanten in der Regel ein Arbeitszeugnis aus.

Freiwillige Praktika

Studierende oder Absolventen nutzen freiwillige Praktika, um praktische Erfahrungen zu sammeln und sich beruflich zu orientieren. Bei einem freiwilligen Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist der Hauptarbeitgeber das Unternehmen. Für das Unternehmen bedeutet das, dass es nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Person, wie einen Arbeitnehmenden zu behandeln hat. Die Person im Praktikum hat somit u.a. Anspruch auf Urlaub und eine Entlohnung. Die Praktikantin oder der Praktikant kann vom Betrieb ein Praktikumszeugnis verlangen.

Arbeitsrechtliche Regelungen

Pflichtpraktikum

Das Pflichtpraktikum wird in der Regel nicht vergütet. Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten haben keinen Anspruch auf den Praktikumsmindestlohn. Deswegen haben Sie auch keinen Anspruch auf Urlaub. Viele Unternehmen gewähren ihren Praktikantinnen und Praktikanten jedoch eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen oder freien Tagen. Einen Rechtsanspruch haben Personen im Praktikum darauf jedoch nicht – unabhängig von der Dauer des Praktikums. Einige Betriebe zahlen Praktikantinnen und Praktikanten eine freiwillige Vergütung. Ist dies der Fall, ist dieses Einkommen immer sozialversicherungsfrei. Auch Beiträge zur Rentenversicherung müssen nicht gezahlt werden. Übersteigt die Vergütung die Grenze von 520 Euro im Monat, müssen beide Seiten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Vergütung bei einem freiwilligen Praktikum unter drei Monaten

Dauert das freiwillige Praktikum weniger als drei Monate, hat die Person im Praktikum keinen Anspruch auf einen Mindestlohn. Dem Betrieb ist jedoch freigestellt, ob er einen Lohn zahlt oder nicht.

Praktikumsvergütung bei einem freiwilligen Praktikum von mehr als drei Monaten

Absolviert eine Person ein freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert, muss der Betrieb sie oder ihn wie einen normalen Arbeitnehmenden behandeln. Nach dem BBiG gibt es eine Probezeit von 1 bis 4 Monaten – je nach Dauer des Praktikums. Zudem hat die Person im Praktikum einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn (12 Euro). Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt nur für frewillige Pratika.

Das Unternehmen muss erst dann Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn der Praktikant oder die Praktikantin mehr als drei Monaten in dem Betrieb ist. Hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge ist zu beachten, dass hier die Grenze von 520 Euro gilt. Ist die oder der Praktikant jedoch gesetzlich versichert, muss das Unternehmen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zahlen – es sei denn, der Arbeitnehmende lässt sich von der Rentenversicherungspflicht befreien.

Bei einer Fünf-Tage-Woche muss das Unternehmen ihr oder ihm mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr geben – je nach Anzahl der Monate im Betrieb.

Der Praktikumsvertrag

Wenn Sie sich entscheiden, freiwillige Praktikantinnen oder Praktikanten unter Vertrag zu nehmen und diese nach dem Mindestlohngesetz entlohnen, müssen Sie das Nachweisgesetz beachten. Für Pflichtpraktika ist ein Vertrag kein Muss. Es empfiehlt sich jedoch auch hier einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, um die Zusammenarbeit klar zu regeln.

Der Nachweis – die Rahmenbedingungen des Praktikums – muss vom Arbeitgebenden unverzüglich nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages ausgestellt werden. Dieser Nachweis muss folgende Angaben enthalten:

Name und Anschrift der beiden Vertragsparteien

Lern- und Ausbildungsziele, die mit dem Praktikum verfolgt werden

Beginn sowie Dauer des Praktikums

tägliche Arbeitszeiten

Arbeitsort

Bezahlung und Höhe der Vergütung

Zahl der gewährten Urlaubstage (bei längeren Praktika)

Ausbildungsplan

Hinweis auf gegebenenfalls anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen DeFi-Hashing nutzt die Rechenleistung künstlicher Intelligenz, um das Vermögen der Nutzer zu mehren.

Major economies are actively promoting the establishment of a unified capital market regulatory framework and plan to strengthen the...

 

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Märkte im Überblick: Dow Jones erreicht neue Höhen, während Broadcom den Nasdaq im Minus hält
04.06.2026

Zwischen neuen Rekordhochs und überraschenden Verlusten: Entdecken Sie, was die Börsen aktuell bewegt und worauf Anleger jetzt achten...

DWN
Politik
Politik Asylleistungen in Deutschland: EuGH sieht menschenwürdigen Lebensstandard gefährdet
04.06.2026

Der Europäische Gerichtshof hält deutsche Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber für unvereinbar mit EU-Recht. Auch bei...

DWN
Politik
Politik EU-Erweiterung im Visier: Ungarn zieht Veto gegen Ukraine-Verhandlungen zurück
04.06.2026

Das Tor nach Europa öffnet sich für Kiew: Ungarn gibt unter der Führung von Polit-Aufsteiger Peter Magyar den Widerstand gegen die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EasyJet-Übernahme: Warum der Billigflieger plötzlich zum Ziel von Investoren wird
04.06.2026

EasyJet wirkt an der Börse angeschlagen, doch genau das macht den Billigflieger plötzlich begehrt. Der US-Investor Castlelake sieht...

DWN
Politik
Politik Pflegereform 2027: Pflegekassen sollen entlastet und Kinderlose stärker belasten werden
04.06.2026

Die geplante Pflegereform soll die Pflegeversicherung ab 2027 finanziell stabilisieren und Ausgaben begrenzen. Für Heimbewohner,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft "Wir sind nicht die Billigheimer der Nation": Bundesweite Verdi-Streiks im Handel gestartet
04.06.2026

Kunden im Einzel- und Großhandel müssen sich auf Einschränkungen einstellen. Die Gewerkschaft Verdi hat die Handelsbranche in allen...

DWN
Politik
Politik Waffenruhe wackelt: Israel droht Menschen im Libanon und Hisbollah lehnt Einigung ab
04.06.2026

Rückschlag im Libanon: Unmittelbar nach der Einigung auf die Umsetzung einer neuen Waffenruhe hat Israel Zivilisten vor der Rückkehr in...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin: Unbekannter vernichtet Vermögen im Millionenwert
04.06.2026

Ein Unbekannter schickt 107 Bitcoin an eine Adresse, von der es keinen Rückweg gibt. Knapp sieben Millionen Euro sind damit praktisch aus...