Unternehmen

Freie Mitarbeiter im eigenen Betrieb beschäftigen – Scheinselbstständigkeit vermeiden

Die Beschäftigung freier Mitarbeiter kann für Unternehmen eine flexible und ressourcenschonende Lösung sein. Doch bevor Arbeitgebende diesen Schritt gehen, ist es entscheidend, sich über die Definition der freien Mitarbeit und die damit verbundenen arbeitsrechtlichen Aspekte im Klaren zu sein.
02.01.2024 15:51
Aktualisiert: 02.01.2024 15:51
Lesezeit: 3 min

Was ist ein freier Mitarbeiter?

Ein freier Mitarbeiter, auch Freelancer genannt, ist eine Person, die für ein Unternehmen arbeitet, jedoch nicht festangestellt ist. Im Unterschied zu festen Mitarbeitern erbringen freie Mitarbeiter ihre Dienstleistungen auf Basis von Werkverträgen oder Dienstleistungsverträgen. Freie Mitarbeiter

sind nicht weisungsgebunden.

sind nicht in den Arbeitsalltag des auftraggebenden Unternehmens eingebunden.

können ihre Arbeit zeitlich und örtlich frei einteilen.

nutzen nicht die betriebliche Infrastruktur des Auftraggebers.

können mehrere Auftraggeber haben.

unterliegen nicht dem Kündigungsschutz.

zahlen alle zu entrichtenden Steuern selbst.

Arbeitsrechtliche Aspekte beachten

1. Vertragliche Gestaltung: Ein klar formulierter Vertrag ist entscheidend. Dieser sollte die Rahmenbedingungen klar definieren. Er muss folgende Angaben enthalten:

Nennung beider Vertragsparteien

Art und Umfang der zu erbringenden Arbeitsleistung

die vereinbarte Vergütung einschließlich Vorschüsse und Provisionen

die Dauer der Zusammenarbeit sowie eine eventuelle Kündigungsfrist (z.B. 4 Wochen)

Tipp: Bringen Sie an dieser Stelle auch Regelungen zum Datenschutz, zur Verschwiegenheitspflicht sowie ein mögliches Abwerbeverbot vor.

2. Arbeitsschutzbestimmungen: Freie Mitarbeiter sind ebenso wie festangestellte Mitarbeiter vor Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Der Arbeitgebende muss sicherstellen, dass alle relevanten Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden.

3. Haftung und Versicherung: Klären Sie, welche Haftungsfragen bestehen und ob der freie Mitarbeiter eigene Versicherungen für seine Tätigkeit benötigt.

Chancen und Herausforderungen – Gefahr: Scheinselbstständigkeit

Die Beschäftigung freier Mitarbeiter bietet Unternehmen die Möglichkeit, auf schwankende Arbeitslasten flexibel zu reagieren und spezialisierte Experten für Projekte zu gewinnen. Allerdings erfordert dies eine sorgfältige Planung und Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, um rechtliche Konsequenzen und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden.

Der Begriff der Scheinselbstständigkeit wird in Bezug auf Arbeitsverhältnisse verwendet, bei denen eine Person offiziell als freie Mitarbeiterin oder freier Mitarbeiter in einen Betrieb geholt wird, aber de facto in dem Betrieb, wie ein angestellter Arbeitnehmer eingebunden ist.

In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, gibt es klare Kriterien, die zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung unterscheiden. Die Einstufung als Selbstständige oder Selbstständiger hängt unter anderem von der persönlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit, der eigenen Unternehmerrisikobereitschaft und der Möglichkeit, die Arbeit frei zu gestalten, ab.

Wenn jedoch eine Person formal als Selbstständige oder Selbstständiger gilt, aber in Wirklichkeit eng in die betrieblichen Abläufe des Auftraggebers eingebunden ist, Weisungen und Anordnungen folgen muss und in einem ähnlichen Umfang kontrolliert wird wie reguläre Arbeitnehmer, könnte dies als "Scheinselbstständigkeit" gelten. In solchen Fällen kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, da die betroffene Person und der Auftraggeber möglicherweise Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nachzahlen müssen.

Die Scheinselbstständigkeit wird von den Behörden kritisch betrachtet, da sie dazu führen kann, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre sozialen Schutzrechte verlieren, die ihnen in einem regulären Arbeitsverhältnis zustehen würden. Daher ist es wichtig, bei der Beschäftigung von selbstständigen Mitarbeitern darauf zu achten, dass die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

1. Klare Vertragsformulierung

Formulieren Sie die Verträge klar und eindeutig. Beschreiben Sie die Art der Zusammenarbeit, die erwarteten Ergebnisse und definieren Sie die Rolle des selbstständigen Auftragnehmers. Vermeiden Sie Formulierungen, die auf eine dauerhafte, enge Einbindung in die betrieblichen Abläufe hindeuten könnten.

2. Gestaltung der Arbeitsbeziehung

Gewährleisten Sie, dass der selbstständige Auftragnehmer tatsächlich unabhängig und selbstständig agiert. Dies beinhaltet die Freiheit, die Arbeit nach eigenem Ermessen zu gestalten, eigene Arbeitsmittel zu nutzen und die Möglichkeit, für mehrere Auftraggeber tätig zu sein. Der Auftragnehmende sollte nicht in die betriebliche Infrastruktur eingebunden sein. Das heißt, er sollte beispielsweise keine eigene E-Mail-Adresse erhalten und nicht an regulären Pflichtterminen (z.B. Dailys) teilnehmen müssen.

3. Vermeidung von Weisungsrecht

Achten Sie darauf, dass der selbstständige Auftragnehmer nicht denselben Weisungen und Kontrollmechanismen unterliegt wie festangestellte Mitarbeiter. Je mehr Freiheit der Auftragnehmer in der Gestaltung seiner Arbeit hat, desto weniger wahrscheinlich ist die Einstufung als Scheinselbstständigkeit.

4. Eindeutige Abgrenzung der Verantwortlichkeiten

Klar definierte Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse können dazu beitragen, die Unabhängigkeit des selbstständigen Auftragnehmers zu unterstreichen. Dies sollte im Vertrag sowie in der praktischen Umsetzung deutlich werden.

5. Projektbezogene Zusammenarbeit

Planen Sie die Zusammenarbeit projektbezogen und vermeiden Sie eine dauerhafte, kontinuierliche Beschäftigung des selbstständigen Auftragnehmers. Eine projektbezogene Zusammenarbeit unterstreicht die temporäre und projektbasierte Natur der Tätigkeit.

Durch sorgfältige Planung, klare Kommunikation und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben können Sie als Arbeitgeber sicherstellen, dass die Zusammenarbeit mit selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern nicht als Scheinselbstständigkeit eingestuft wird.

 

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Geldanlage: Mit einem Fondsdepot mehr aus dem eigenen Geld machen

Wer vor zehn Jahren 50.000 Euro in den Weltaktienindex investiert hat, kann sich heute über mehr als 250.000 Euro freuen! Mit der...

 

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Technologie
Technologie Cybersicherheit KMU: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Cyberangriffen
31.01.2025

Cyberangriffe treffen den Mittelstand zunehmend und stellen eine erhebliche Gefahr dar. Viele mittelständische Unternehmen unterschätzen...

DWN
Politik
Politik Nach Bundestagsabstimmung: Proteste und Besetzung von CDU-Geschäftsstelle
31.01.2025

Nachdem die AfD im Bundestag einem Unions-Antrag zur Verschärfung der Migrationspolitik zum Erfolg verholfen hat, gibt es bundesweit...

DWN
Politik
Politik Migrationsstreit im Bundestag: SPD hält sich Gang vor das Verfassungsgericht offen
31.01.2025

Der Migrationsdebatte spaltet den Bundestag. Am Freitag könnte die CDU mit ihrem "Zustrombegrenzungsgesetz" mit Unterstützung der AfD,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mittelstand: Sprachbarriere Englisch - Deutsche Unternehmen verlieren den Anschluss
31.01.2025

Ohne eine gemeinsame Sprache kann man nicht zusammenarbeiten. Deren Fehlen wird rasch zum Problem, wenn Unternehmen grenzüberschreitend...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EZB senkt Zinsen: Was das für Sparer und Hausbauer bedeutet
30.01.2025

Bereits zum fünften Mal in Folge hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen für den Euroraum gesenkt. Grund sind schlechte...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Moderna-Impfstoff: EU-Kommission unterzeichnet Vertrag über Coronavirus-Impfstoffe
30.01.2025

Die Covid-19-Pandemie beschäftigt weiterhin die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen: Die EU-Kommission hat...

DWN
Politik
Politik CDU: Umfrage zur Bundestagswahl sieht Union mit leichtem Verlust
30.01.2025

Die CDU hat laut INSA-Umfrage mit ihrem Vorstoß zu einer restriktiveren Migrationspolitik die Mehrheit der Bevölkerung auf ihrer Seite -...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Wirtschaft schrumpft weiter: Keine Entspannung trotz steigendem Privatkonsum
30.01.2025

Die deutsche Wirtschaft verliert weiter im internationalen Vergleich an Wettbewerbsfähigkeit. Auch im vierten Quartal 2024 sank das...