Ratgeber

Elternzeit: Was Arbeitgeber wissen sollten

Die Elternzeit ist nicht nur für Eltern ein relevantes Thema, sondern auch für Arbeitgeber, die gesetzliche Vorgaben und arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigen müssen. Abgesehen von der Personalplanung sind beim Antrag auf Elternzeit oder ihrer Verlängerung verschiedene rechtliche Gesichtspunkte zu beachten.
15.01.2024 18:01
Aktualisiert: 15.01.2024 18:01
Lesezeit: 2 min
Elternzeit: Was Arbeitgeber wissen sollten
Elternzeit ist Kinderzeit - doch Arbeitgeber sollten unbedingt die gesetzlichen Regelungen kennen Foto: Fabian Strauch

Elternzeit: Gesetzliche Regelungen

Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) finden sich klare Regelungen zur Elternzeit. Dabei handelt es sich um eine befristete, vollständige und unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um ein Kind zu betreuen. Seit 2020 wurden Anpassungen am Elterngeld und Änderungen bei der Elternzeit eingeführt, um junge Familien während der Coronakrise zu unterstützen.

Gemäß § 15 BEEG haben sowohl Väter als auch Mütter grundsätzlich das Recht auf Elternzeit, und in Ausnahmefällen können sogar Großeltern einen Antrag stellen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses und gilt sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte sowie Auszubildende. Bis zum achten Lebensjahr ihres Kindes haben Eltern das Recht in Elternzeit zu gehen.

Arbeitnehmende sind an den festgelegten Beginn und das Ende der Elternzeit gebunden. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, es sei denn, es liegt eine erneute Schwangerschaft vor, die eine vorzeitige Beendigung rechtfertigt.

Elternzeitantrag: Was müssen Sie als Arbeitgeber wissen?

Unabhängig davon, ob Elternzeit im ersten und zweiten Lebensjahr oder zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes gestellt wird, muss der Antrag schriftlich erfolgen.

Elternzeit im ersten und zweiten Lebensjahr

Der Elternzeitantrag muss gemäß § 16 BEEG spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitgeber eingehen. Die antragstellende Person muss für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen, wie sie die Elternzeit gestalten will.

Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr

Eine bedeutende Änderung seit 2015 betrifft die Möglichkeit, Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes zu nehmen. Die Antragsfrist beträgt in diesem Fall 13 Wochen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG bestätigen und kann den Urlaubsanspruch kürzen.

Teilzeit und besonderer Kündigungsschutz

Mit dem Antrag auf Elternzeit beginnt ein besonderer Kündigungsschutz, der während der gesamten Elternzeit gilt. Arbeitgeber dürfen nur in Ausnahmefällen kündigen.

Außerdem kann Elternzeit auch in Form von Elternteilzeit genommen werden, denn Eltern haben grundsätzlich das Recht auf Teilzeit während der Elternzeit Während der Elternzeit können Beschäftigte mit Kindern – sofern das Kind ab dem 1. September 2021 geboren wurde – bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für Kinder, die davor geboren wurden, gilt eine Regelung von bis zu 30 Stunden. Der Antrag auf Teilzeit muss rechtzeitig und rechtmäßig gestellt werden, wobei der Arbeitgeber diesen nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen darf. Eine pauschale Ablehnung "mangels Beschäftigungsmöglichkeit" ist dabei nicht zulässig.

Das muss ihr Betrieb zum Thema Mutterschutz wissen

Sobald Sie von der Schwangerschaft einer ihrer Mitarbeiterinnen erfahren, muss ihr Betrieb die Regelungen des MuSchG umsetzen. Es liegt in der Verantwortung des Betriebs die Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin bei den zuständigen Meldebehörden zu melden, da für die Mutter selbst keine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht.

Das MuSchG regelt u.a. die Wochen- und Arbeitszeiten, die Pausenzeiten sowie die Bereitstellung eines Ruheraum von und für Schwangere.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Panorama
Panorama Leipzig Amokfahrt: Mutmaßlicher Amokfahrer tötet und verletzt mehrere Menschen
04.05.2026

In der Leipziger Innenstadt ist ein Auto in mehrere Menschen gefahren. Menschen kommen dabei ums Leben. Mindestens drei weitere werden...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mehr Wagniskapital: KI-Boom stärkt deutsche Start-ups
04.05.2026

Deutsche Start-ups ziehen wieder mehr Wagniskapital an, angetrieben vom Boom rund um Künstliche Intelligenz. Internationale Investoren...

DWN
Politik
Politik Schwarz-Rot unter Druck: Ein Jahr Merz-Regierung
04.05.2026

Ein Jahr nach Amtsantritt steht Kanzler Merz unter Druck: Streit in der Koalition, schlechte Umfragen und Reformstau belasten die Regierung...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie: Integration der Sachsen-Werke verzögert - was das bedeutet
04.05.2026

Bei Volkswagen geraten zentrale Umstrukturierungen ins Stocken, was auch die VW-Aktie beeinflussen könnte. Die geplante Integration der...

DWN
Politik
Politik Staatskrise Deutschland: Minderheitsregierung oder Neuwahlen - was wäre denkbar?
04.05.2026

Die schwarz-rote Regierung gibt bisher kein gutes Bild ab: Anhaltende Konflikte, halbgare Reformen und ausbleibende Antworten auf zentrale...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Tegut-Übernahme: Das sind die Folgen für Verbraucher und den Wettbewerb
04.05.2026

Mit dem Verkauf von Tegut steht eine bekannte Supermarktkette vor dem Aus. Die Tegut-Übernahme durch Edeka und Rewe könnte den Wettbewerb...

DWN
Finanzen
Finanzen Commerzbank-Aktie gegen Unicredit: Machtkampf um die Zukunft der Commerzbank
04.05.2026

Seit Monaten verteidigt die Commerzbank ihre Eigenständigkeit. Die italienische Unicredit hält das nicht davon ab, den DAX-Konzern unter...

DWN
Finanzen
Finanzen BlackSky-Aktie: 267 Prozent Kursplus und ein gefährlicher Haken
04.05.2026

Die BlackSky-Aktie ist in zwölf Monaten um 267 Prozent gestiegen. Doch hinter dem Hype um Satelliten, KI und Verteidigungsaufträge stehen...