Ratgeber

Elternzeit: Was Arbeitgeber wissen sollten

Die Elternzeit ist nicht nur für Eltern ein relevantes Thema, sondern auch für Arbeitgeber, die gesetzliche Vorgaben und arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigen müssen. Abgesehen von der Personalplanung sind beim Antrag auf Elternzeit oder ihrer Verlängerung verschiedene rechtliche Gesichtspunkte zu beachten.
15.01.2024 18:01
Aktualisiert: 15.01.2024 18:01
Lesezeit: 2 min
Elternzeit: Was Arbeitgeber wissen sollten
Elternzeit ist Kinderzeit - doch Arbeitgeber sollten unbedingt die gesetzlichen Regelungen kennen Foto: Fabian Strauch

Elternzeit: Gesetzliche Regelungen

Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) finden sich klare Regelungen zur Elternzeit. Dabei handelt es sich um eine befristete, vollständige und unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um ein Kind zu betreuen. Seit 2020 wurden Anpassungen am Elterngeld und Änderungen bei der Elternzeit eingeführt, um junge Familien während der Coronakrise zu unterstützen.

Gemäß § 15 BEEG haben sowohl Väter als auch Mütter grundsätzlich das Recht auf Elternzeit, und in Ausnahmefällen können sogar Großeltern einen Antrag stellen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses und gilt sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte sowie Auszubildende. Bis zum achten Lebensjahr ihres Kindes haben Eltern das Recht in Elternzeit zu gehen.

Arbeitnehmende sind an den festgelegten Beginn und das Ende der Elternzeit gebunden. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, es sei denn, es liegt eine erneute Schwangerschaft vor, die eine vorzeitige Beendigung rechtfertigt.

Elternzeitantrag: Was müssen Sie als Arbeitgeber wissen?

Unabhängig davon, ob Elternzeit im ersten und zweiten Lebensjahr oder zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes gestellt wird, muss der Antrag schriftlich erfolgen.

Elternzeit im ersten und zweiten Lebensjahr

Der Elternzeitantrag muss gemäß § 16 BEEG spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitgeber eingehen. Die antragstellende Person muss für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen, wie sie die Elternzeit gestalten will.

Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr

Eine bedeutende Änderung seit 2015 betrifft die Möglichkeit, Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes zu nehmen. Die Antragsfrist beträgt in diesem Fall 13 Wochen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG bestätigen und kann den Urlaubsanspruch kürzen.

Teilzeit und besonderer Kündigungsschutz

Mit dem Antrag auf Elternzeit beginnt ein besonderer Kündigungsschutz, der während der gesamten Elternzeit gilt. Arbeitgeber dürfen nur in Ausnahmefällen kündigen.

Außerdem kann Elternzeit auch in Form von Elternteilzeit genommen werden, denn Eltern haben grundsätzlich das Recht auf Teilzeit während der Elternzeit Während der Elternzeit können Beschäftigte mit Kindern – sofern das Kind ab dem 1. September 2021 geboren wurde – bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für Kinder, die davor geboren wurden, gilt eine Regelung von bis zu 30 Stunden. Der Antrag auf Teilzeit muss rechtzeitig und rechtmäßig gestellt werden, wobei der Arbeitgeber diesen nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen darf. Eine pauschale Ablehnung "mangels Beschäftigungsmöglichkeit" ist dabei nicht zulässig.

Das muss ihr Betrieb zum Thema Mutterschutz wissen

Sobald Sie von der Schwangerschaft einer ihrer Mitarbeiterinnen erfahren, muss ihr Betrieb die Regelungen des MuSchG umsetzen. Es liegt in der Verantwortung des Betriebs die Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin bei den zuständigen Meldebehörden zu melden, da für die Mutter selbst keine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht.

Das MuSchG regelt u.a. die Wochen- und Arbeitszeiten, die Pausenzeiten sowie die Bereitstellung eines Ruheraum von und für Schwangere.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Uvex: Wie der Skibrillen-Hersteller von den Olympischen Winterspielen profitiert
13.02.2026

Bei den Olympischen Winterspielen 2026 ist Uvex auf den Pisten und im Eiskanal allgegenwärtig. Athleten wie Skispringer und...

DWN
Politik
Politik Kakaopreis unter Druck: Schwache Nachfrage und wachsende Lagerbestände belasten den Markt
13.02.2026

Der Kakaopreis ist auf den tiefsten Stand seit mehr als zwei Jahren gefallen, weil steigende Produktion und schwächere Nachfrage den...

DWN
Politik
Politik Klimawandel: Umweltminister kritisiert US-Pläne zur Lockerung von Klimaregeln
13.02.2026

Die US-Umweltbehörde will eine zentrale Regel zur Regulierung von Treibhausgasen aufheben. Bundesumweltminister Schneider nennt das...

DWN
Politik
Politik Bürokratie-Debatte der EU: Von der Leyen kritisiert nationale Auflagen
13.02.2026

Der Streit über Bürokratie und Wettbewerbsfähigkeit in der EU verschärft sich, nachdem Ursula von der Leyen die Mitgliedstaaten in die...

DWN
Finanzen
Finanzen Pfandbriefbank-Aktie stürzt auf Rekordtief: Immobilienkrise belastet länger als erwartet
13.02.2026

Die Deutsche Pfandbriefbank (pbb) findet keinen Boden. Trotz des teuren Rückzugs aus dem US-Markt zwingt die schleppende Erholung der...

DWN
Politik
Politik NATO-Einsatz über Island: Deutsche Eurofighter starten zur Arktis-Mission
13.02.2026

Deutschland verstärkt seine Präsenz im hohen Norden. Wie Verteidigungsminister Boris Pistorius auf der Münchner Sicherheitskonferenz...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wirtschaftsstandort Deutschland: Wie Zukunftspessimismus die Wirtschaft bremst
13.02.2026

Ein düsterer Blick in die Zukunft und eine zunehmende gesellschaftliche Spaltung belasten den Standort Deutschland immer stärker. Laut...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Maschinenbau-Jobs in Gefahr: Deutscher Anlagenbau baut 22.000 Stellen ab
13.02.2026

Die anhaltende Konjunkturflaute hinterlässt tiefe Spuren auf dem Arbeitsmarkt der deutschen Schlüsselindustrie. Im Jahr 2025 ist die Zahl...