Finanzen

KfW-Heizungsförderung: Das Förderprogramm 2024 und wie Sie profitieren

Das Jahr 2024 markiert mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen entscheidenden Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik. Strenge Vorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien treten in Kraft, verbunden mit Strafen von bis zu 50.000 Euro bei Zuwiderhandlungen. Doch es gibt auch positive Entwicklungen!
26.01.2024 13:30
Lesezeit: 3 min

Das Gebäudeenergiegesetz kommt bei den Bürgern an wie ein "Belastungspaket". Doch nun gibt es Unterstützung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ab Februar 2024 führt die KfW umfassende Förderprogramme ein, um Eigentümern den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme finanziell zu erleichtern.

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), eine Initiative von Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, ist seit dem 01. Januar 2024 in Kraft und revolutioniert die Beheizung unserer Häuser. Habeck sieht in diesem umstrittenen Regelwerk, das er selbst als „gutes Gesetz“ bezeichnet, einen wesentlichen Schritt zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor.

Doch was bedeuten die Regelungen konkret für Eigentümer von Neubauten? Seit Januar muss mindestens 65-Prozent der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Bandbreite der Optionen ist vielfältig – von Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Stromdirektheizungen, bis hin zu Hybrid- und Solarthermie-Systemen oder dem Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz. Auch Kombinationen verschiedener Technologien sind möglich, solange der Anteil erneuerbarer Energien 65-Prozent erreicht. Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, riskiert hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro.

Eine wichtige Frage war lange ungeklärt: Wie unterstützt der Staat den Wechsel zu umweltfreundlichen Heizsystemen? Die Antwort liefert nun die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem neuen Förderfahrplan, der ab dem 27. Februar 2024 greift. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung für private Haushalte und Unternehmen und setzt ein starkes Signal für den Klimaschutz.

KfW-Förderung 2024: Neue Chance für umweltfreundliche Heizsysteme

Das KfW-Förderprogramm startet mit einem Fokus auf Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, plant aber, im Laufe des Jahres 2024 weitere Antragsteller einzubeziehen. Es kombiniert Zuschüsse mit ergänzenden Krediten, um eine breite Palette an Investitionen zu unterstützen.

Kernstück des Programms ist eine Grundförderung, die 30-Prozent der Kosten für den Austausch alter Heizsysteme durch erneuerbare Alternativen in bestehenden Gebäuden abdeckt. Dies umfasst moderne Technologien wie Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasseheizungen, wobei die Förderung für eine Vielzahl von Antragstellern - von privaten Hauseigentümern über Vermieter bis hin zu Unternehmen - zugänglich ist. Für Einfamilienhäuser und selbstgenutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit liegt die Obergrenze der förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro.

Zusätzlich zu dieser Grundförderung bietet das Programm attraktive Boni und weitere spezifische Unterstützung, abhängig von der Art des Heizsystems, der Gebäudeart und der finanziellen Situation des Antragstellers:

  • Ein 5-prozentiger Effizienzbonus für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel verwenden.
  • Ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseheizungen, die bestimmte Staubemissionswerte einhalten.
  • Ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20-Prozent der Investitionskosten der den schnellen Austausch ineffizienter Heizungen beschleunigt. Dieser Bonus gilt für den Austausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie für über zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen mit einer schrittweisen Reduzierung ab 2029 und einem Auslaufen im Jahr 2037.
  • Ein Einkommensbonus von 30-Prozent der Investitionskosten für selbstnutzenden Eigentümern mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro.

Maximale Fördermöglichkeiten: Kombinieren und Profitieren mit der KfW-Heizungsförderung

Das Förderprogramm zeichnet sich durch seine Flexibilität aus, indem es Eigentümern ermöglicht, mehrere Boni gleichzeitig zu nutzen, falls die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Für private Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, kann die Förderung bis zu 70-Prozent der Heizungsumrüstungskosten abdecken, mit einem Höchstbetrag von 30.000 Euro pro Einfamilienhaus oder erster Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern.

Besonders hervorzuheben ist die gestaffelte Förderstruktur bei Mehrfamilienhäusern: Ab der zweiten Wohneinheit steigt der förderfähige Betrag um jeweils 15.000 Euro und ab der siebten um 8.000 Euro pro Einheit. Für gewerbliche Gebäude richtet sich die Förderhöhe nach der Quadratmeterfläche, wie vom Wirtschaftsministerium festgelegt.

Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, die Fördergrenzen für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen zu kombinieren. Für Häuser mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kann die Höchstgrenze der förderfähigen Koste pro Jahr nun bis zu 150.000 Euro betragen – ein signifikanter Anstieg im Vergleich zu den bisherigen Förderungen. Diese Anhebung unterstreicht das Ziel des Programms, umfangreiche Sanierungen und den Einsatz effizienter Heizsysteme stärker zu unterstützen.

Jetzt handeln: Planung Ihrer Heizungsumrüstung und rechtliche Konsequenzen für „falsches Heizen“

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um in Zusammenarbeit mit Fachfirmen und Energieexperten ihre Heizungsumrüstung vorzubereiten. Ab dem 1. Februar 2024 ermöglicht die Registrierung auf dem KfW-Kundenportal „Meine KfW.de“ den ersten Schritt zur Beantragung der Fördermittel.

Die KfW startet die Zuschussförderung ab dem 27. Februar 2024, zunächst für Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, mit Plänen zur Ausweitung auf weitere Gruppen und Gebäudetypen im Laufe des Jahres. Ein wichtiger Hinweis: Für die Förderanträge ist ein Vertrag mit einem qualifizierten Fachunternehmen erforderlich.

Die Bedeutung der Heizungsumrüstung wird durch die strengen Strafen bei Nichteinhaltung der neuen Vorschriften unterstrichen, die von 5.000 bis zu 50.000 Euro reichen können, mit der Möglichkeit höherer Bußgelder bei wiederholten Verstößen. Ein detaillierter Strafenkatalog definiert die zu ahndenden Verhaltensweisen. Die Überwachung dieser Vorschriften obliegt den Bezirksschornsteinfegern, die im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau Verstöße an die zuständige Behörde melden und bei Mängeln Fristen zur Behebung setzen. Dies unterstreicht die Dringlichkeit für Eigentümer, die KfW-Förderungen als Unterstützung für den Wechsel zu effizienteren Heizsystemen zu nutzen.

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