Das Verteidigungsministerium bereitet eine zügige deutsche Beteiligung an dem geplanten EU-Militäreinsatz zur Sicherung der Handelsschifffahrt im Roten Meer vor. Nach Angaben von Verteidigungsstaatssekretärin Siemtje Möller wird spätestens am 19. Februar ein EU-Beschluss zu der Mission erwartet.
Direkt im Anschluss könne es dann eine beschleunigte Befassung des Bundestages geben, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch am Rande eines informellen EU-Verteidigungsministertreffens in Brüssel.
Die Pläne für den EU-Militäreinsatz sehen vor, mehrere europäische Kriegsschiffe und luftgestützte Frühwarnsysteme zum Schutz von Frachtschiffen in die Region zu entsenden. Diese sollen dann dort Handelsschiffe vor Angriffen der militant-islamistischen Huthi aus dem Jemen schützen.
Die Miliz will mit dem Beschuss von Schiffen ein Ende der israelischen Flächenbombardements im Gazastreifen erzwingen, die auf den Überfall der islamistischen Hamas in Israel am 7. Oktober folgten und denen bislang rund 27.000 Menschen zum Opfer fielen.
Europäer: Keine Teilnahme an Offensivaktionen
Angesichts der Gefahren meiden große Reedereien zunehmend die kürzeste Verbindung auf dem Seeweg zwischen Asien und Europa durch das Rote Meer und den Suezkanal. Dies hat mittlerweile erhebliche Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Die USA und Großbritannien haben deswegen zuletzt Ziele der Huthi im Jemen angegriffen. Bei solchen proaktiven Einsätzen will die EU nach derzeitigem Planungsstand allerdings nicht mitmachen.
Die Bundeswehr soll sich nach Angaben aus Regierungskreisen mit der Fregatte "Hessen" an der Militäroperation beteiligen - vorausgesetzt, dass der Bundestag das entsprechende Mandat erteilt.
Das Schiff ist unter anderem mit Flugabwehrraketen ausgerüstet. Es wurde speziell für den Geleitschutz und die Seeraumkontrolle konzipiert. Mit seinem speziellen Radar kann es nach Angaben der Bundeswehr einen Luftraum von der Größe der gesamten Nordsee überwachen.
Am 19. Februar kommen in Brüssel die Außenminister der EU-Staaten zusammen, die das Mandat für den Einsatz beschließen könnten. Denkbar ist allerdings auch, dass es bereits vorher bei einem anderen Ministerrat oder im schriftlichen Verfahren angenommen wird.