Unternehmen

Betriebliche Ausbildung - was alles zu beachten ist

Die Ausbildung von Fachkräften spielt eine entscheidende Rolle in der langfristigen Erfolgssicherung von Unternehmen. Erfahren Sie, wie Ihr als Betrieb von Auszubildenden profitieren kann.
15.02.2024 09:43
Lesezeit: 3 min
Betriebliche Ausbildung - was alles zu beachten ist
Lehrlinge der Deutschen Bahn arbeiten an einer Kupplung. Der Ausbildung von Fachkräften kommt eine wichtige Rolle zu. (Foto: dpa) Foto: Sebastian Willnow

Unternehmen, die ihre eigenen Fachkräfte ausbilden, haben vielfache Vorteile. Denn Auszubildende sichern den Fachkräfte-Nachwuchs für Ihren Betrieb und qualifizieren sich zu zukünftigen Fachkräften, die bereits mit den unternehmensinternen Prozessen bekannt sind. Dadurch steigt die Wettbewerbsfähigkeit und Ihre Innovationsfähigkeit, denn bekanntlich bringen junge Talente frischen Wind ins Unternehmen. Sie als Betrieb lernen den Auszubildenden über mehrere Jahre kennen und können seine Eignung für den Beruf während der Ausbildung feststellen. Durch die lang Zeit in Ihrem Betrieb, fällt eine aufwendige Einarbeitung bei einer Einstellung nach der Ausbildung weg.

Wann dürfen Sie als Betrieb ausbilden

Ein Betrieb darf Auszubildende einstellen, wenn er alle erforderlichen Fähigkeiten für den Beruf vermitteln kann und die Ausstattung stimmt, sowohl organisatorisch, maschinell als auch fachlich. Die gesetzliche Grundlage bietet das BBiG, das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie gegebenenfalls die Forderung der Handwerksordnung (HWO).

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Ausbilder berechtigt sein muss. Mindestens ein Mitarbeiter oder der Firmeninhaber muss also eine Ausbildereignungsprüfung im Ausbildungsberuf ablegen. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Kammer.

Weitere Informationen zu den Kammern lesen Sie auf ausbildernetz.de.

Ihre Pflichten als Ausbildungsbetrieb

Als Ausbildungsbetrieb übernehmen Sie verschiedene Verpflichtungen. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Auzubildenden nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Darüber hinaus haben Sie als Ausbildungsbetrieb allgemeine Pflichten gegenüber Ihren Auszubildenden. Diese legt die Ausbildungsverordnung fest:

Das Ausbildungsverhältnis muss im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Kammer.

  • Der Ausbildungsbetrieb meldet die Auszubildenden bei der Sozialversicherung und Berufsschule an.
  • Der Betrieb ist verpflichtet die Ausbildung angemessen zu vergüten.
  • Der Ausbildungsbetrieb stellt kostenfreie Arbeitsmittel zur Verfügung.
  • Das Ausbildungsunternehmen stellt sicher, dass alle Aufgaben des Auszubildenden auf die Ausbildung bezogen sind.
  • Der Arbeitgeber sorgt für Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Der Arbeitgeber stellt Auszubildende für den Besuch der Berufsschule frei.
  • Er übernimmt Prüfungsgebühren. Werden Werkzeuge für die Abschlussprüfungen benötigen, stellt der Arbeitgeber diese kostenfrei zur Verfügung.
  • Der Ausbildungsbetrieb hält einen Ausbildungsplan bereit, nach dem die Ausbildung organisiert ist.
  • Die Ausbildung wird von einem geeigneten Ausbilder durchgeführt, der fachlich und persönlich qualifiziert ist. Während der Ausbildung sollte der Ausbilder für Fragen zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, dass der Auszubildende auch über weitere weisungsbefugte Personen außer dem Betriebsinhaber und dem verantwortlichen Ausbilder informiert wird.

Der Ausbildungsvertrag

Jeder Auszubildende hat das Recht auf einen schriftlichen Ausbildungsvertrag, der die Bedingungen, Dauer und Inhalte der Ausbildung klar regelt. Darüber hinaus werden externe Ausbildungsmaßnahmen wie der Besuch der Berufsschule sowie die Arbeitszeiten und die Höhe der Vergütung für jedes Ausbildungsjahr festgelegt. Die Vergütung erhöht sich dabei jährlich. Die Probezeit beträgt höchstens vier Monate. Die Kündigungsvoraussetzungen und der Urlaubsanspruch werden in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen geregelt.

Auszubildende genießen einen besonderen Kündigungsschutz, weshalb eine Kündigung nur während der Probezeit möglich ist. Das Ausbildungsunternehmen kann den Ausbildungsvertrag nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes auflösen. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine Lösung finden werden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.

Wie viele Auszubildende darf ich als Betrieb beschäftigen?

Die Zahl der Auszubildenden richtet sich nach den Fachkräften in Ihrem Betrieb. Dadurch wird ein angemessenes Verhältnis zwischen der Anzahl der Fachkräfte und der Anzahl der Auszubildenden sichergestellt. Um eine optimale Betreuung der Auszubildenden zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen Auszubildenden von zwei Fachkräfte betreuen zu lassen. Beschäftigen Sie drei bis fünf Fachkräfte, können Sie zwei Auszubildende in Ihren Betrieb holen, bei sechs bis acht Fachkräfte drei Auszubildende.

Diese Rechte haben Sie als Ausbildungsbetrieb

Sie als Ausbildungsbetrieb können von Ihrem Auszubildenden Motivation und Engagement erwarten. Sie als Ausbilder haben das Recht, Ordnung, Sauberkeit, Pünktlichkeit und Verschwiegenheit vom Auszubildenden einzufordern. Sollten diese Rechte und Pflichten wiederholt missachtet werden, haben Sie das Recht dem Auszubildenden eine schriftliche Abmahnung auszusprechen.

Eine Abmahnung wird in der Personalakte vermerkt und kann beispielsweise eine Übernahme nach der Ausbildung gefährden. Allerdings haben Auszubildende das Recht auf eine schriftliche Gegendarstellung, die ebenfalls in der Personalakte aufgenommen wird. Im Wiederholungsfall kann eine Abmahnung zur Kündigung führen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Tagesgeld-Vergleich (09/2026): Diese Banken bieten die besten Tagesgeld-Zinsen

Ein Tagesgeld-Konto gilt als sichere und flexible Geldanlage. Doch hinter manchem Spitzenangebot verbergen sich nicht selten Bedingungen,...

 

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Technologie
Technologie Mit chinesischem Auto in die Mine gefahren: Der Wagen verband sich weiter mit China
28.09.2026

Forscher fuhren mit einem elektrischen SUV vom Typ NIO ES8 tief in eine norwegische Untertagemine, um das Auto von externen Verbindungen...

DWN
Finanzen
Finanzen Wölfe der Wall Street: Europäischer Medtech ist günstig, Goldrückgang ist vorübergehend
27.09.2026

Die Wall Street glänzt nahe seinen Rekordhöhen, doch unter der Oberfläche brodelt es. Während Künstliche Intelligenz die...

DWN
Politik
Politik Kanada und EU: Von der Leyens Plan könnte den Binnenmarkt verändern
27.09.2026

Kanada soll enger an die Europäische Union rücken als je zuvor. Ursula von der Leyen bringt dafür sogar eine "assoziierte...

DWN
Politik
Politik Gelockerter Kündigungsschutz für Hochverdiener: Was Arbeitgeber für 2027 wissen sollten
27.09.2026

Die Bundesregierung plant eine Reform des Kündigungsschutzes, in der Hochverdiener leichter kündbar werden sollen. Arbeitgeber können...

DWN
Panorama
Panorama Auswandern nach Andalusien: „In meinem Herzen habe ich zwei Seelen“
27.09.2026

Jens Halbroth und seine Frau Claudia suchten jahrelang nach einem neuen Lebensmittelpunkt. Sie reisten mit Motorrad und Wohnmobil durch...

DWN
Finanzen
Finanzen Weltweite Schulden mit Gold tilgen? Dann müsste es 400.000 Dollar kosten
27.09.2026

Die Goldpreise erreichen 2026 Rekordstände. Doch was wäre, wenn Staaten ihre Schulden theoretisch mit ihren Goldreserven decken wollten?...

DWN
Technologie
Technologie KI und Burnout: Warum ausgerechnet Entlastung krank machen kann
27.09.2026

KI soll Beschäftigte entlasten, Routinearbeit übernehmen und Unternehmen produktiver machen. Doch ausgerechnet die neue Effizienz schafft...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitsmarkttrend „Boomerang Hiring“ – erst gekündigt, dann zurückgeholt
27.09.2026

Die Wiedereinstellung ehemaliger Arbeitnehmer wird auch in Deutschland zum wachsenden Trend auf dem Arbeitsmarkt: Wie Arbeitgeber mit...