Unternehmen

Betriebliche Ausbildung - was alles zu beachten ist

Die Ausbildung von Fachkräften spielt eine entscheidende Rolle in der langfristigen Erfolgssicherung von Unternehmen. Erfahren Sie, wie Ihr als Betrieb von Auszubildenden profitieren kann.
15.02.2024 09:43
Lesezeit: 3 min
Betriebliche Ausbildung - was alles zu beachten ist
Lehrlinge der Deutschen Bahn arbeiten an einer Kupplung. Der Ausbildung von Fachkräften kommt eine wichtige Rolle zu. (Foto: dpa) Foto: Sebastian Willnow

Unternehmen, die ihre eigenen Fachkräfte ausbilden, haben vielfache Vorteile. Denn Auszubildende sichern den Fachkräfte-Nachwuchs für Ihren Betrieb und qualifizieren sich zu zukünftigen Fachkräften, die bereits mit den unternehmensinternen Prozessen bekannt sind. Dadurch steigt die Wettbewerbsfähigkeit und Ihre Innovationsfähigkeit, denn bekanntlich bringen junge Talente frischen Wind ins Unternehmen. Sie als Betrieb lernen den Auszubildenden über mehrere Jahre kennen und können seine Eignung für den Beruf während der Ausbildung feststellen. Durch die lang Zeit in Ihrem Betrieb, fällt eine aufwendige Einarbeitung bei einer Einstellung nach der Ausbildung weg.

Wann dürfen Sie als Betrieb ausbilden

Ein Betrieb darf Auszubildende einstellen, wenn er alle erforderlichen Fähigkeiten für den Beruf vermitteln kann und die Ausstattung stimmt, sowohl organisatorisch, maschinell als auch fachlich. Die gesetzliche Grundlage bietet das BBiG, das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie gegebenenfalls die Forderung der Handwerksordnung (HWO).

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Ausbilder berechtigt sein muss. Mindestens ein Mitarbeiter oder der Firmeninhaber muss also eine Ausbildereignungsprüfung im Ausbildungsberuf ablegen. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Kammer.

Weitere Informationen zu den Kammern lesen Sie auf ausbildernetz.de.

Ihre Pflichten als Ausbildungsbetrieb

Als Ausbildungsbetrieb übernehmen Sie verschiedene Verpflichtungen. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Auzubildenden nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Darüber hinaus haben Sie als Ausbildungsbetrieb allgemeine Pflichten gegenüber Ihren Auszubildenden. Diese legt die Ausbildungsverordnung fest:

Das Ausbildungsverhältnis muss im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Kammer.

  • Der Ausbildungsbetrieb meldet die Auszubildenden bei der Sozialversicherung und Berufsschule an.
  • Der Betrieb ist verpflichtet die Ausbildung angemessen zu vergüten.
  • Der Ausbildungsbetrieb stellt kostenfreie Arbeitsmittel zur Verfügung.
  • Das Ausbildungsunternehmen stellt sicher, dass alle Aufgaben des Auszubildenden auf die Ausbildung bezogen sind.
  • Der Arbeitgeber sorgt für Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Der Arbeitgeber stellt Auszubildende für den Besuch der Berufsschule frei.
  • Er übernimmt Prüfungsgebühren. Werden Werkzeuge für die Abschlussprüfungen benötigen, stellt der Arbeitgeber diese kostenfrei zur Verfügung.
  • Der Ausbildungsbetrieb hält einen Ausbildungsplan bereit, nach dem die Ausbildung organisiert ist.
  • Die Ausbildung wird von einem geeigneten Ausbilder durchgeführt, der fachlich und persönlich qualifiziert ist. Während der Ausbildung sollte der Ausbilder für Fragen zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, dass der Auszubildende auch über weitere weisungsbefugte Personen außer dem Betriebsinhaber und dem verantwortlichen Ausbilder informiert wird.

Der Ausbildungsvertrag

Jeder Auszubildende hat das Recht auf einen schriftlichen Ausbildungsvertrag, der die Bedingungen, Dauer und Inhalte der Ausbildung klar regelt. Darüber hinaus werden externe Ausbildungsmaßnahmen wie der Besuch der Berufsschule sowie die Arbeitszeiten und die Höhe der Vergütung für jedes Ausbildungsjahr festgelegt. Die Vergütung erhöht sich dabei jährlich. Die Probezeit beträgt höchstens vier Monate. Die Kündigungsvoraussetzungen und der Urlaubsanspruch werden in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen geregelt.

Auszubildende genießen einen besonderen Kündigungsschutz, weshalb eine Kündigung nur während der Probezeit möglich ist. Das Ausbildungsunternehmen kann den Ausbildungsvertrag nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes auflösen. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine Lösung finden werden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.

Wie viele Auszubildende darf ich als Betrieb beschäftigen?

Die Zahl der Auszubildenden richtet sich nach den Fachkräften in Ihrem Betrieb. Dadurch wird ein angemessenes Verhältnis zwischen der Anzahl der Fachkräfte und der Anzahl der Auszubildenden sichergestellt. Um eine optimale Betreuung der Auszubildenden zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen Auszubildenden von zwei Fachkräfte betreuen zu lassen. Beschäftigen Sie drei bis fünf Fachkräfte, können Sie zwei Auszubildende in Ihren Betrieb holen, bei sechs bis acht Fachkräfte drei Auszubildende.

Diese Rechte haben Sie als Ausbildungsbetrieb

Sie als Ausbildungsbetrieb können von Ihrem Auszubildenden Motivation und Engagement erwarten. Sie als Ausbilder haben das Recht, Ordnung, Sauberkeit, Pünktlichkeit und Verschwiegenheit vom Auszubildenden einzufordern. Sollten diese Rechte und Pflichten wiederholt missachtet werden, haben Sie das Recht dem Auszubildenden eine schriftliche Abmahnung auszusprechen.

Eine Abmahnung wird in der Personalakte vermerkt und kann beispielsweise eine Übernahme nach der Ausbildung gefährden. Allerdings haben Auszubildende das Recht auf eine schriftliche Gegendarstellung, die ebenfalls in der Personalakte aufgenommen wird. Im Wiederholungsfall kann eine Abmahnung zur Kündigung führen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Offshore-Windkraft vor Comeback: Energieriesen setzen wieder auf Europa
23.05.2026

Die Offshore-Windkraft hat schwere Jahre hinter sich. Jetzt wittern Energieriesen in Europa wieder Chancen, doch aus Optimismus wird nur...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft 39 Billionen Dollar Schulden: Amerikas größter Gläubiger heißt Amerika
23.05.2026

Die USA häufen alle drei Monate eine Billion US-Dollar Schulden an und zahlen inzwischen mehr als eine Billion Dollar Zinsen pro Jahr. Wer...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Fußball-WM 2026: Sporthändler hoffen auf Umsatzboom durch Trikotverkäufe – ist das realistisch?
23.05.2026

Fußball-WM als Umsatzmotor? Die Sporthändler setzen auf Fans, die nicht nur zum Public Viewing, sondern auch in die Geschäfte kommen....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Netzplan im Projektmanagement: Wie Unternehmen ihre Projekte planbar machen
23.05.2026

Der Netzplan macht im Projektmanagement sichtbar, was Bauchgefühl übersieht. Warum die Netzplantechnik 2026 wieder Konjunktur hat – und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Cupra Terramar im Test: Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens ist nur noch Erinnerung
23.05.2026

Der Cupra Terramar will nicht brav sein. Er kombiniert SUV-Format, Premium-Gefühl und sportliche Optik mit einem Benziner, der mehr kann,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Hohe Ölpreise: IEA erwartet neuen Wachstumsschub für Elektroautos
23.05.2026

Elektroautos verkaufen sich weltweit so stark wie nie zuvor. Hohe Energiepreise und die Krise im Nahen Osten könnten diesen Trend...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ökonomen ratlos: Stehen wir vor einer großen Weltwirtschaftskrise?
23.05.2026

Pessimisten warnen vor Stagflation, Optimisten vertrauen auf KI und starke Unternehmen. Die Wahrheit über die Weltwirtschaft könnte...

DWN
Unternehmen
Unternehmen DreiMeister-Insolvenz: Traditionsreicher Schokoladenproduzent unter Druck – 150 Jobs bedroht
22.05.2026

Mit der DreiMeister-Insolvenz gerät ein bekannter deutscher Pralinenhersteller in schwere Turbulenzen. Trotz internationaler Kunden und...