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Betriebliche Ausbildung - was alles zu beachten ist

Die Ausbildung von Fachkräften spielt eine entscheidende Rolle in der langfristigen Erfolgssicherung von Unternehmen. Erfahren Sie, wie Ihr als Betrieb von Auszubildenden profitieren kann.
15.02.2024 09:43
Lesezeit: 3 min
Betriebliche Ausbildung - was alles zu beachten ist
Lehrlinge der Deutschen Bahn arbeiten an einer Kupplung. Der Ausbildung von Fachkräften kommt eine wichtige Rolle zu. (Foto: dpa) Foto: Sebastian Willnow

Unternehmen, die ihre eigenen Fachkräfte ausbilden, haben vielfache Vorteile. Denn Auszubildende sichern den Fachkräfte-Nachwuchs für Ihren Betrieb und qualifizieren sich zu zukünftigen Fachkräften, die bereits mit den unternehmensinternen Prozessen bekannt sind. Dadurch steigt die Wettbewerbsfähigkeit und Ihre Innovationsfähigkeit, denn bekanntlich bringen junge Talente frischen Wind ins Unternehmen. Sie als Betrieb lernen den Auszubildenden über mehrere Jahre kennen und können seine Eignung für den Beruf während der Ausbildung feststellen. Durch die lang Zeit in Ihrem Betrieb, fällt eine aufwendige Einarbeitung bei einer Einstellung nach der Ausbildung weg.

Wann dürfen Sie als Betrieb ausbilden

Ein Betrieb darf Auszubildende einstellen, wenn er alle erforderlichen Fähigkeiten für den Beruf vermitteln kann und die Ausstattung stimmt, sowohl organisatorisch, maschinell als auch fachlich. Die gesetzliche Grundlage bietet das BBiG, das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie gegebenenfalls die Forderung der Handwerksordnung (HWO).

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Ausbilder berechtigt sein muss. Mindestens ein Mitarbeiter oder der Firmeninhaber muss also eine Ausbildereignungsprüfung im Ausbildungsberuf ablegen. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Kammer.

Weitere Informationen zu den Kammern lesen Sie auf ausbildernetz.de.

Ihre Pflichten als Ausbildungsbetrieb

Als Ausbildungsbetrieb übernehmen Sie verschiedene Verpflichtungen. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Auzubildenden nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Darüber hinaus haben Sie als Ausbildungsbetrieb allgemeine Pflichten gegenüber Ihren Auszubildenden. Diese legt die Ausbildungsverordnung fest:

Das Ausbildungsverhältnis muss im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Kammer.

  • Der Ausbildungsbetrieb meldet die Auszubildenden bei der Sozialversicherung und Berufsschule an.
  • Der Betrieb ist verpflichtet die Ausbildung angemessen zu vergüten.
  • Der Ausbildungsbetrieb stellt kostenfreie Arbeitsmittel zur Verfügung.
  • Das Ausbildungsunternehmen stellt sicher, dass alle Aufgaben des Auszubildenden auf die Ausbildung bezogen sind.
  • Der Arbeitgeber sorgt für Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Der Arbeitgeber stellt Auszubildende für den Besuch der Berufsschule frei.
  • Er übernimmt Prüfungsgebühren. Werden Werkzeuge für die Abschlussprüfungen benötigen, stellt der Arbeitgeber diese kostenfrei zur Verfügung.
  • Der Ausbildungsbetrieb hält einen Ausbildungsplan bereit, nach dem die Ausbildung organisiert ist.
  • Die Ausbildung wird von einem geeigneten Ausbilder durchgeführt, der fachlich und persönlich qualifiziert ist. Während der Ausbildung sollte der Ausbilder für Fragen zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, dass der Auszubildende auch über weitere weisungsbefugte Personen außer dem Betriebsinhaber und dem verantwortlichen Ausbilder informiert wird.

Der Ausbildungsvertrag

Jeder Auszubildende hat das Recht auf einen schriftlichen Ausbildungsvertrag, der die Bedingungen, Dauer und Inhalte der Ausbildung klar regelt. Darüber hinaus werden externe Ausbildungsmaßnahmen wie der Besuch der Berufsschule sowie die Arbeitszeiten und die Höhe der Vergütung für jedes Ausbildungsjahr festgelegt. Die Vergütung erhöht sich dabei jährlich. Die Probezeit beträgt höchstens vier Monate. Die Kündigungsvoraussetzungen und der Urlaubsanspruch werden in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen geregelt.

Auszubildende genießen einen besonderen Kündigungsschutz, weshalb eine Kündigung nur während der Probezeit möglich ist. Das Ausbildungsunternehmen kann den Ausbildungsvertrag nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes auflösen. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine Lösung finden werden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.

Wie viele Auszubildende darf ich als Betrieb beschäftigen?

Die Zahl der Auszubildenden richtet sich nach den Fachkräften in Ihrem Betrieb. Dadurch wird ein angemessenes Verhältnis zwischen der Anzahl der Fachkräfte und der Anzahl der Auszubildenden sichergestellt. Um eine optimale Betreuung der Auszubildenden zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen Auszubildenden von zwei Fachkräfte betreuen zu lassen. Beschäftigen Sie drei bis fünf Fachkräfte, können Sie zwei Auszubildende in Ihren Betrieb holen, bei sechs bis acht Fachkräfte drei Auszubildende.

Diese Rechte haben Sie als Ausbildungsbetrieb

Sie als Ausbildungsbetrieb können von Ihrem Auszubildenden Motivation und Engagement erwarten. Sie als Ausbilder haben das Recht, Ordnung, Sauberkeit, Pünktlichkeit und Verschwiegenheit vom Auszubildenden einzufordern. Sollten diese Rechte und Pflichten wiederholt missachtet werden, haben Sie das Recht dem Auszubildenden eine schriftliche Abmahnung auszusprechen.

Eine Abmahnung wird in der Personalakte vermerkt und kann beispielsweise eine Übernahme nach der Ausbildung gefährden. Allerdings haben Auszubildende das Recht auf eine schriftliche Gegendarstellung, die ebenfalls in der Personalakte aufgenommen wird. Im Wiederholungsfall kann eine Abmahnung zur Kündigung führen.

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Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

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