Immobilien

BGH zur Frage der Zerrüttung: Mietverhältnis bei Streit nicht automatisch kündbar

Wenn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zerrüttet ist und der Vermieter deshalb den Mietvertrag kündigen will, geht das nur, wenn der Mieter pflichtschuldrig gehandelt hat. So der Tenor eines neuen Urteils vom Bundesgerichtshof.
23.02.2024 07:57
Lesezeit: 1 min

Zwist und Ärger allein rechtfertigen keine Kündigung. Man mag sich sogar anschreien, wüst beschimpfen, auch sich nicht mehr ausstehen können. Doch zwischen Mietern und Vermietern muss es mindestens ein schweres pflichtschuldiges Vorkommnis gegeben haben, bevor nach Abmahnungen zum Mittel der Kündigung gegriffen werden kann.

Vor Gericht ging es mal wieder um einen Streit, der 2011 seinen Ursprung im Rheinland nahm. Gegenüber standen sich Vermieter aus dem Erdgeschoss und die Mieter im ersten Stock. Gestritten wurde darüber, ob die Hausordnung eingehalten wurde, ob die Mülltonnen richtig befüllt und korrekt abgestellt wurden. Lärm war auch ein Streitpunkt und die Frage, ob die Einfahrt zugeparkt worden war. Genug Anlässe für lautstarke Auseinandersetzungen.

Doch für ein Mietverhältnis kommt es darauf nicht an. Es gab zwar schriftliche Abmahnungen, einen Prozess um Mieterhöhungen, Beschimpfungen und auch Gezeter. Zum Schluss sogar eine Strafanzeige der Mieter gegen den Eigentümer. Sie wehrten sich dagegen, dass die Vermieterin den Mieter mit dem Schimpfwort "Penner" herabgewürdigt und im Treppenhaus angeschrien habe. Um das Putzen des Treppenhauses ging es obendrein. Vor allem verwahrten sich die Mieter gegen Vorwürfe, sie hätten sich angeblich rassistisch über türkische Mieter im Mietshaus geäußert.

Nun versuchen die Vermieter den Mietern zunächst ordentlich und dann auch fristlos zu kündigen, weil das Verhältnis zerrüttet sei. Auch die Räumungsklage war auf den Weg gebracht worden. Aber der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht ließ diese Begründung nicht gelten. Es fehle für das Räumungsbegehren ein wichtiger Grund im Sinne von Paragraph 543 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Vermieter könnten nur fristlos kündigen, wenn klar sei, dass vor allem die Mieter schuld seien und sich pflichtschuldig verhalten hätten. Das stehe hier aber keinesfalls fest, so der Tenor des Urteils.

(BGH, Urteil vom 29. November 2023, VIII ZR 211/22)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Gold erlebt ein Comeback: Wie das MTS Money Transfer System Sicherheit und digitale Freiheit verbindet

Steigende Staatsverschuldung, Inflation und geopolitische Spannungen stärken die Bedeutung von Gold als Vermögenswert. Das MTS Money...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

avtor1
Peter Schubert

Peter Schubert ist stellv. Chefredakteur und schreibt seit November 2023 bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Immobilienthemen. Er hat in Berlin Publizistik, Amerikanistik und Rechtswissenschaften an der Freien Universität studiert, war lange Jahre im Axel-Springer-Verlag bei „Berliner Morgenpost“, „Die Welt“, „Welt am Sonntag“ sowie „Welt Kompakt“ tätig. 

Als Autor mit dem Konrad-Adenauer-Journalistenpreis ausgezeichnet und von der Bundes-Architektenkammer für seine Berichterstattung über den Hauptstadtbau prämiert, ist er als Mitbegründer des Netzwerks Recherche und der Gesellschaft Hackesche Höfe (und Herausgeber von Architekturbüchern) hervorgetreten. In den zurückliegenden Jahren berichtete er als USA-Korrespondent aus Los Angeles in Kalifornien und war in der Schweiz als Projektentwickler tätig.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Alarmstufe Rot bei Tech-Aktien
30.10.2026

Unerwartete Turbulenzen erschüttern die Märkte – was Anleger jetzt über die aktuellen Entwicklungen wissen müssen.

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Drohnen-Shows: Das Start-up Skydance will mit 1.000 Drohnen Europas Himmel erobern
30.10.2026

400 Drohnen über einem Megafestival, ein QR-Code am Himmel und bald eine Flotte mit 1.000 Fluggeräten: Das slowenische Unternehmen...

DWN
Finanzen
Finanzen Verwirrung bei Rentenzahlung: Wer das November-Geld bekommt – und wem ein Zahlungsstopp droht
30.10.2026

An diesem Freitag werden die gesetzlichen Renten überwiesen. Doch die Zahlung betrifft je nach Rentenbeginn unterschiedliche Monate. Für...

DWN
Finanzen
Finanzen Wenn Paris brennt, denkt man an Anlageratschläge, Straßen und Blut
30.10.2026

Kann ein brennendes Paris gute Nachrichten für Anleger bedeuten? Auf den ersten Blick klingt diese Frage zynisch. Doch an den...

DWN
Finanzen
Finanzen Tankrabatt dämpft Inflation - aber noch keine Entwarnung
30.10.2026

Mit dem erneuten Tankrabatt ist die Inflationsrate in Deutschland deutlich gesunken. Doch eine Trendwende sehen Volkswirte nicht.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Das ist Russlands neuer Albtraum
30.10.2026

Das deutsche Verteidigungsunternehmen Helsing bringt zwei neue Luftabwehrraketen und ein KI-gestütztes Abwehrsystem auf den Markt. Ziel...

DWN
Politik
Politik DWN-Podcast Folge 49: Die Woche im Rückblick – KW 44
30.10.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Finanzen
Finanzen Silberpreis fällt zum Monatsende deutlich: Warum selbst ein Angebotsdefizit den Kurs nicht stützt
30.10.2026

Der Silberpreis steht zum Monatsende erneut unter Druck. Am Freitagmorgen rutschte der Kurs des Edelmetalls zeitweise nur rund 50,65...