Wie viele Ferien-Wohnungen es genau gibt in Berlin, weiß keiner so genau. In der Innenstadt und den Touristen-Hotspots Prenzlauer Berg und Friedrichshain sind es viele. Angesichts der Wohnungskrise in der Hauptstadt versuchen Senat und Bezirke, sich gegen die illegale Fehlnutzung von herkömmlichen Wohnungen zur Wehr zur setzen. Ein schwieriges Unterfangen für die Behörden. Erst die Bereitschaft von Vermietungs-Portalen wie Airbnb, die ihre Daten für die Anbieter neuerdings mit der Finanzverwaltung teilt, hat für etwas Entspannung bei der Fehlnutzung von Wohnungen gesorgt.
30.000 Wohnungen für Feriengäste?
Jetzt kommt ganz unverhofft Unterstützung durch eine Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht Berlin. Eine Hauseigentümerin mit einem ganzen Haus am Weinbergsweg, dass in 37 Ferien-Apartments verwandelt werden sollte, war schon vor Jahren vor Gericht gezogen, um ihre Pläne partout gegen die Verwaltung durchsetzen. Sie scheiterte mehrfach - zunächst beim Verwaltungsgericht, dann vor das Oberverwaltungsgericht (OVG), was die Sache jedoch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in Karlsruhe vorlegte.
Vom Bundesverfassungsgericht ging es nun zurück an das OVG in Berlin, und das unterschied erneut zugunsten der Verwaltung. Ferien-Apartments seien grundsätzlich etwas anderes als Wohnraum, so die Richter. Nun steht der Klägerin formell nur noch die Revision offen, insofern ist es zwar noch nicht rechtskräftig, aber zeichnet klar die Richtung vor. Das jüngste Urteil ist bereits im September 2023 ergangen, aber erst jetzt an das prozessbeteiligte Bezirksamt Berlin-Mitte zugestellt worden.
Die Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger (Grüne), nennt es denn auch „ein wegweisendes Urteil", das erhebliche Entlastung am Wohnungsmarkt bringen könnte, hofft sie. Remlinger rechnet mit hunderten neuen Wohnungen, die dem Bezirk künftig zur Verfügung stehen werden, und zehntausenden in Berlin. Illegale Ferienwohnungen können nun wieder in Mietwohnungen umgewandelt werden - auch wenn sie bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsgesetzes bestanden hätten. Ihre Zuversicht ist nicht unberechtigt: Die Entscheidung hätte weitreichende Konsequenzen im Beherbergungsgeschäft und in Sachen Wohnungsnot in Berlin.
Bezirk Mitte überprüft jetzt 1.700 Fälle
Das Bezirksamt Mitte, überprüfe jetzt 1.700 Fälle. „Ein Gewerbe darf nur in einem Gewerbegebiet, in Gewerbe-Immobilien stattfinden", betont die Grünen-Politikerin. Anno 2014 bei Erlass der Verordnung waren etwa 1700 Bestandswohnungen allein in Mitte dem Amt angezeigt worden. Bis heute wurden erst 624 Wohnungen überprüft, 164 Wohnungen seien wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt worden, so die statistische Auswertung des Bezirks. Im Rechtsamt befürchtet man derweil, dass es in Wirklichkeit gut 10.000 Wohnungen gibt, die als Gästezimmer genutzt werden - 30.000 Wohnungen in der ganzen Stadt. Mit dem Urteil im Rücken könnte dies für neuen Schwung in der Verwaltung sorgen, den Verdachtsfällen konsrquent nachzugehen.
Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, appellierte an den Senat, wie das Urteil geschlossen in ganz Berlin angewendet werden kann. Bausenator Christian Gaebler von der SPD mahnte indessen, zunächst abzuwarten, bis das Urteil tatsächlich Bestand hat. Gaebler gab immerhin zu Protokoll: „Grundsätzlich ist es richtig, dass alle Wege gegangen werden, um Ferienwohnungen wieder für den regulären Mietmarkt zurück zu gewinnen." Man könnte es als das Delegieren von Zuständigkeiten verstehen. Der Herr Senator möchte lieber neu bauen, so scheint es.
Das rund zehn Jahre alte Zweckentfremdungsgesetz soll verhindern, dass der Mietwohnungsmarkt schrumpft - ob durch Leerstand oder die Umwandlung in Gewerbe- und Ferienimmobilien. Das Gesetz verbietet es Mietern, ihren gemieteten Wohnraum anderweitig zu nutzen als für reine Wohnzwecke, insbesondere, wenn die Lage am Markt der Mietwohnungen so angespannt ist wie derzeit.
Das Gesetz ist nunmehr bald zehn Jahre in Kraft und soll verhindern, dass der Mietwohnungsmarkt schrumpft - egal ob durch Leerstand oder die Umwandlung in Gewerbeflächen und Ferienimmobilien. Das Gesetz verbietet es Mietern, den gemieteten Wohnraum für etwas anderes zu nutzen als zu Wohnzwecken, insbesondere, wenn die Wohnungsmarktlage angespannt ist.