Unternehmen

Saisonarbeit: Was Arbeitgeber wissen sollten

Saisonarbeit bedient den steigenden Bedarf an Arbeitskräften während geschäftiger Zeiten. Erfahren Sie, was Sie als Betrieb zum Thema Saisonarbeit wissen sollten.
26.02.2024 12:37
Lesezeit: 2 min

In vielen Branchen gibt es keine ganzjährigen Arbeitsverhältnisse. Saisonarbeiter werden für die arbeitsintensiven Monate im Jahr eingestellt, zum Beispiel als Erntehelfer oder als Aushilfen in der Urlaubssaison. Erfahren Sie, was Sie als Betrieb wissen müssen, wenn Sie Saisonarbeiter beschäftigen.

Saisonarbeit: Voraussetzungen

Saisonarbeit ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung, die in vielen Branchen, wie der Landwirtschaft, dem Tourismus, dem Einzelhandel, der Logistik oder der Gastronomie, unverzichtbar ist. Arbeitgeber sind auf Saisonarbeiter angewiesen, um den erhöhten Arbeitsaufwand in der Hauptsaison bewältigen zu können. Zusätzliche Erntehelfer, Servicekräfte und Promoter werden eingestellt, um diese Herausforderung zu meistern. Das Arbeitsverhältnis endet, sobald die "heiße Phase" vorbei ist.

Saisonarbeiter schließen in der Regel einen befristeten Saisonarbeitsvertrag mit ihrem Arbeitgeber ab, um sicherzustellen, dass das Arbeitsverhältnis als geringfügig angesehen werden kann.

Voraussetzungen für Saisonarbeit in Deutschland

Für Saisonarbeiter besteht keine Sozialversicherungspflicht, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Arbeitsverhältnis muss befristet sein. Die Frist muss im Arbeitsvertrag festgehalten sein.
  • Saisonarbeiter dürfen bei einer 5-Tage-Woche nicht länger als 3 Monate beschäftigt werden.
  • Wenn die Beschäftigung weniger als 5 Tage pro Woche beträgt, ist die Saisonarbeit auf 70 Arbeitstage pro Jahr begrenzt.
  • Die Saisonarbeit darf nur einen Dazuverdienst darstellen, sie darf keine Haupteinnahmequelle für den Beschäftigten sein.
  • Es ist nicht erlaubt, die Beschäftigung gewerbsmäßig auszuüben.
Um eine etwaige Sozialversicherungspflicht zu ermitteln, werden alle kurzfristigen Beschäftigungen im jeweiligen Kalenderjahr zusammengerechnet. Saisonarbeiter, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, sollten darauf achten, dass sie die oben genannten Arbeitszeitgrenzen einhalten.

Was Sie als Arbeitgeber beachten sollten

Arbeitgeber müssen prüfen, ob die Person in ihrem Heimatland einer anderen Beschäftigung nachgeht. Falls nicht, unterliegt das Arbeitsverhältnis deutschem Recht.

Für Saisonarbeiter, die in ihrem Heimatland angestellt oder selbstständig sind, gelten die Rechtsvorschriften des Heimatlandes. In diesen Fällen ist eine A1-Bescheinigung erforderlich, um nachzuweisen, dass für den Arbeitnehmer die gesetzlichen Regelungen seines Heimatlandes gelten. Für den deutschen Arbeitgeber bestehen keine Sozialversicherungspflichten.

Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung: Was bedeutet saisonal genau?

Mindestlohn

Saisonarbeiter erhalten in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn, das heißt seit 1. Oktober 2022: 12 Euro die Stunde. Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn 12,41 Euro. 2025 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,82 Euro.

Kurzfristige Beschäftigung: Urlaubsanspruch

In Deutschland haben Arbeitnehmer bei einer 5-Tage-Woche auch Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr. Saisonarbeiter haben Anspruch auf Teilurlaub, der sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richtet. Für jeden Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht, haben Saisonarbeiter Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Das bedeutet, dass bei einem Monat Saisonarbeit 2 Tage Urlaub gewährt werden.

Die Urlaubsansprüche richten sich nach der Dauer der Saisonarbeit: Bei zwei Monaten Saisonarbeit stehen 3 Tage Urlaub zu, bei drei Monaten 5 Tage.

Krankheit

Saisonarbeiter haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Anspruch besteht jedoch nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen dauert. Wer als Saisonarbeiter nur 3 Wochen arbeitet und dann erkrankt, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Kündigung und Arbeitslosengeld bei Saisonarbeit

Die Saisonbeschäftigung ist, wie bereits weiter oben erwähnt, eine Form der geringfügigen Beschäftigung, die auch als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet wird. Saisonarbeit ist folglich eine Form des Minijobs. Ein Kündigungsschutz besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate dauert. Da Saisonarbeiter in der Regel nur drei Monate beschäftigt sind, greift dieser Schutz nicht.

Auch wenn Saisonarbeit ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis ist, besteht (theoretisch) ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I nach der Saisonarbeit beträgt ein halbes Jahr. Der Haken: Es besteht die Grundbedingung, dass die Saisonarbeit mindestens sechs Monate dauert - und das ist selten der Fall.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Wie schützt man seine Krypto-Wallet? CLS Mining ermöglicht Nutzern eine stabile tägliche Rendite von 6.300 €.

Der Kryptowährungsmarkt erholte sich heute umfassend, die Stimmung verbesserte sich deutlich. Meme-Coins führten den Markt erneut an....

 

 

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Finanzen
Finanzen DAX-Kurs aktuell: Nvidia-Euphorie verpufft – Aktienmärkte rutschen weltweit ab
21.11.2025

Der DAX-Kurs steht am Freitag stark unter Druck, obwohl Nvidia zur Wochenmitte mit beeindruckenden Zahlen überraschte und den Anlegern die...

DWN
Politik
Politik Bundesrat prüft Sparpaket für Krankenkassen – Länder erhöhen den Druck
21.11.2025

Die Länder stellen sich erstmals offen gegen ein zentrales Vorhaben der Regierung Merz: Im Bundesrat steht an diesem Freitag das...

DWN
Finanzen
Finanzen Teurer Überziehungs-Kredit: Fast 20 Prozent Zinsen
21.11.2025

Das Girokonto dauerhaft in den Miesen stehenzulassen, ist keine gute Idee. Eine Auswertung zeigt, dass vor allem bei kleineren Banken der...

DWN
Politik
Politik Geheimplan für die Ukraine: Wie weit geht Amerika für ein Ende des Krieges?
21.11.2025

Laut Medienberichten haben Diplomaten aus den USA und Russland einen neuen Friedensvorschlag ausgearbeitet. Er verlangt von der Ukraine...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie und Microsoft-Aktie: Anthropic-Deal stärkt Position bei künstlicher Intelligenz
20.11.2025

Microsoft und Nvidia setzen mit Milliardeninvestitionen auf das KI-Start-up Anthropic. Die US-Giganten stärken damit ihre Position im...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Arbeitsmarkt-Trend: Fähigkeiten statt Abschlüsse - Zeugnisse verlieren an Bedeutung
20.11.2025

Immer mehr Firmen rücken bei der Personalsuche von klassischen Lebensläufen und Abschlüssen ab: Laut einer Stepstone-Befragung wollen 77...

DWN
Politik
Politik Friedensverhandlungen in Sicht? USA arbeiten an Ideen für Kriegsende in der Ukraine – Kritik von der EU
20.11.2025

Ein angeblicher 28-Punkte-Plan für ein Kriegsende in der Ukraine sorgt für Aufsehen. Kiew sieht sich unter Druck. In der EU regt sich...

DWN
Politik
Politik Trump erhält freie Hand: USA bereiten massive Strafzölle und Sanktionen gegen Russlands Handelspartner vor
20.11.2025

Präsident Donald Trump unterstützt ein Gesetz, das weltweite Schockwellen auslösen könnte: Die USA wollen Staaten bestrafen, die...