Unternehmen

EU-Lieferkettengesetz: Die neuen Regelungen und ihre Folgen

Nach langem Ringen gibt es einen offensichtlich mehrheitsfähigen Kompromiss für ein abgeschwächtes europäisches Lieferkettengesetz. Das EU-Parlament stimmt darüber ab, während Deutschland das Vorhaben nicht unterstützt, es jedoch umsetzen müsste.
24.04.2024 07:57
Aktualisiert: 24.04.2024 08:21
Lesezeit: 1 min
EU-Lieferkettengesetz: Die neuen Regelungen und ihre Folgen
Mit dem EU-Lieferkettengesetz wird ein neuer Weg für Unternehmen eingeschlagen – doch was bedeutet das konkret? (Foto: dpa) Foto: Rolf Vennenbernd

EU-Lieferkettengesetz: Was sind die Ziele?

Das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes besteht darin, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Zudem müssen sie Berichte über die Vereinbarkeit ihres Geschäftsmodells mit dem Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen, vorlegen.

Abschwächung im Verhandlungsprozess

Im Verhandlungsprozess wurde das Gesetz abgeschwächt: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollten ursprünglich betroffen sein, doch diese Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben.

Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren werden die Vorgaben dann für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro gelten.

Unterschiede zwischen EU- und deutschem Lieferkettengesetz

Ein bedeutender Unterschied zwischen dem europäischen und dem deutschen Lieferkettengesetz ist die Haftbarkeit. Während im deutschen Gesetz Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen nicht haftbar sind, erlaubt die EU-Version dies.

Zudem gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen mit 1000 oder mehr Mitarbeitenden, was in den kommenden Jahren mehr Unternehmen betrifft als die EU-Variante.

Strafen bei Verstößen gegen das Gesetz

Bei Verstößen gegen das Gesetz sollen die EU-Staaten eine Aufsichtsbehörde benennen, die Strafen gegen Unternehmen verhängen kann. Dies können Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens sein.

Einschätzungen von Wirtschaftsexperten

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht das Vorhaben trotz Änderungen kritisch. DIHK-Präsident Peter Adrian betont, dass auch in abgespeckter Form die EU-Lieferkettenrichtlinie wenig praxistauglich sei und mit viel Bürokratie verbunden wäre. Rechtsunsicherheit bestehe weiterhin.

Hingegen spricht sich der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, deutlich für das Vorhaben aus. Ohne eine EU-Version des Gesetzes würde Deutschland wirtschaftlichen Schaden erleiden, so seine Einschätzung.

Rolle Deutschlands und politische Positionen

Deutschland hat sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten enthalten, was an Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung liegt. Dies schwächt Deutschlands Verhandlungsposition in Brüssel.

In diesem Fall drängte die FDP darauf, dass Deutschland dem Gesetz nicht zustimmt, aus Sorge vor Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen. Politiker von SPD und Grünen hingegen befürworteten das Vorhaben.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen DeFi-Hashing nutzt die Rechenleistung künstlicher Intelligenz, um das Vermögen der Nutzer zu mehren.

Major economies are actively promoting the establishment of a unified capital market regulatory framework and plan to strengthen the...

 

DWN
Finanzen
Finanzen Deutsche Bank-Analyse: S&P 500 wird zur Milliardenfalle für sorglose Anleger
05.06.2026

Der S&P 500 rennt von Rekord zu Rekord, doch ausgerechnet die Deutsche Bank sieht darin ein Warnsignal. Der rasante Anstieg erinnert an...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Astrolight: Laser statt Funk für Militär und Weltraum
05.06.2026

Klingt nach "Star Wars": Das litauische Start-up Astrolight entwickelt Lasertechnologie für den Weltraum, die sich aber auch auf der Erde...

DWN
Finanzen
Finanzen Anthropic-IPO: Der KI-Boom bekommt seinen Börsentest
05.06.2026

Erst kam ChatGPT, jetzt drängt Claude an die Börse. Das Anthropic IPO könnte zeigen, ob der KI-Boom wirklich tragfähig ist oder Anleger...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Gegenwind für den Standort: Bund verteidigt Kurs nach Pharma-Investitionsstopps
05.06.2026

Nachdem große Pharmakonzerne angekündigt haben, geplante Milliardeninvestitionen in Deutschland auf Eis zu legen, bezieht die...

DWN
Politik
Politik "Ein reines Belastungspaket": Scharfe Kritik an Warkens Pflegereform - "erschüttert und wütend"
05.06.2026

Für die Pflegeversicherung liegt jetzt ein Sanierungskonzept vor, das den Alltag für viele teurer macht. Nun erhält Warken starken...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EY-Analyse: Deutsche Autobauer verlieren Umsatz und hinken hinterher
05.06.2026

Fehlstart ins Jahr: Während die internationale Konkurrenz beim Umsatz zulegen kann, verlieren Volkswagen, Mercedes-Benz und BMW deutlich...

DWN
Politik
Politik Rentenreform: Abschaffung der Frührente würde Milliarden sparen
05.06.2026

Kommt das Aus für die Frührente? 9,5 Milliarden Euro an Einsparungen, 125.000 erhaltene Arbeitskräfte: Das Forschungsinstitut DIW nennt...

DWN
Politik
Politik Milliarden-Spritze: Neue Finanzhilfen für die ukrainische Wirtschaft
05.06.2026

Russlands Angriffe treffen auch die Unternehmen der Ukraine hart. Ein neues Hilfsprogramm von EU und EBRD steuert nun mit Garantien und...