Unternehmen

EU-Lieferkettengesetz: Die neuen Regelungen und ihre Folgen

Nach langem Ringen gibt es einen offensichtlich mehrheitsfähigen Kompromiss für ein abgeschwächtes europäisches Lieferkettengesetz. Das EU-Parlament stimmt darüber ab, während Deutschland das Vorhaben nicht unterstützt, es jedoch umsetzen müsste.
24.04.2024 07:57
Aktualisiert: 24.04.2024 08:21
Lesezeit: 1 min
EU-Lieferkettengesetz: Die neuen Regelungen und ihre Folgen
Mit dem EU-Lieferkettengesetz wird ein neuer Weg für Unternehmen eingeschlagen – doch was bedeutet das konkret? (Foto: dpa) Foto: Rolf Vennenbernd

EU-Lieferkettengesetz: Was sind die Ziele?

Das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes besteht darin, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Zudem müssen sie Berichte über die Vereinbarkeit ihres Geschäftsmodells mit dem Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen, vorlegen.

Abschwächung im Verhandlungsprozess

Im Verhandlungsprozess wurde das Gesetz abgeschwächt: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollten ursprünglich betroffen sein, doch diese Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben.

Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren werden die Vorgaben dann für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro gelten.

Unterschiede zwischen EU- und deutschem Lieferkettengesetz

Ein bedeutender Unterschied zwischen dem europäischen und dem deutschen Lieferkettengesetz ist die Haftbarkeit. Während im deutschen Gesetz Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen nicht haftbar sind, erlaubt die EU-Version dies.

Zudem gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen mit 1000 oder mehr Mitarbeitenden, was in den kommenden Jahren mehr Unternehmen betrifft als die EU-Variante.

Strafen bei Verstößen gegen das Gesetz

Bei Verstößen gegen das Gesetz sollen die EU-Staaten eine Aufsichtsbehörde benennen, die Strafen gegen Unternehmen verhängen kann. Dies können Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens sein.

Einschätzungen von Wirtschaftsexperten

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht das Vorhaben trotz Änderungen kritisch. DIHK-Präsident Peter Adrian betont, dass auch in abgespeckter Form die EU-Lieferkettenrichtlinie wenig praxistauglich sei und mit viel Bürokratie verbunden wäre. Rechtsunsicherheit bestehe weiterhin.

Hingegen spricht sich der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, deutlich für das Vorhaben aus. Ohne eine EU-Version des Gesetzes würde Deutschland wirtschaftlichen Schaden erleiden, so seine Einschätzung.

Rolle Deutschlands und politische Positionen

Deutschland hat sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten enthalten, was an Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung liegt. Dies schwächt Deutschlands Verhandlungsposition in Brüssel.

In diesem Fall drängte die FDP darauf, dass Deutschland dem Gesetz nicht zustimmt, aus Sorge vor Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen. Politiker von SPD und Grünen hingegen befürworteten das Vorhaben.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

 

DWN
Finanzen
Finanzen Wall Street gibt nach, während die Anleiherenditen sinkentitle
29.09.2026

Erfahren Sie, welche überraschenden Impulse die US-Märkte im späten Handel bewegten.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Förderprogramm für Azubi-Vermittlung vor dem Aus – trotz offener Ausbildungsplätze
29.09.2026

Viele offene Lehrstellen, viele Jugendliche ohne Perspektive – und trotzdem soll ein bewährtes Förderprogramm für die Azubivermittlung...

DWN
Finanzen
Finanzen Geldvermögen: Haushalte so reich wie nie - Rekordsumme ungleich verteilt
29.09.2026

Das weltweite Geldvermögen erreicht laut Allianz ein Rekordhoch. Doch der Zuwachs kommt bei Milliarden Menschen nicht an. Die Unterschiede...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Funflation: Warum selbst der Spaß immer teurer wird
29.09.2026

Urlaub, Restaurant oder Hobby: Wer seine Freizeit genießen will, muss immer tiefer in die Tasche greifen. Eine Analyse der Bank of America...

DWN
Politik
Politik Kippt der Länderfinanzausgleich? Union droht bei Linksregierung mit Geldentzug
29.09.2026

Nach dem Wahlsieg der Linkspartei in Berlin könnte diese bald die Regierung anführen. Die CDU- und CSU-geführten Bundesländer drohen...

DWN
Finanzen
Finanzen Reicher Westen, armer Osten: Enorme Vermögensungleichheit verschärft sich 2025
29.09.2026

Am 36. Jahrestag der Wiedervereinigung herrschen enorme Unterschiede bei der Vermögensverteilung: Alleine im Jahr 2025 entfielen 95...

DWN
Politik
Politik Deutschland vergreist: Kinderwunsch sinkt – das sind die Folgen
29.09.2026

In Deutschland sinkt nicht nur kontinuierlich die Geburtenrate, sondern erstmals seit vielen Jahren sogar auch der Wunsch nach eigenen...

DWN
Finanzen
Finanzen Lateinamerika-Aktien: Das Comeback, das kaum jemand auf dem Radar hat
29.09.2026

Jahrelang mieden Anleger Lateinamerika, nun schlägt die Region sogar den S&P 500. Rohstoffe, Banken und überraschend niedrige Bewertungen...