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EU-Lieferkettengesetz: Die neuen Regelungen und ihre Folgen

Nach langem Ringen gibt es einen offensichtlich mehrheitsfähigen Kompromiss für ein abgeschwächtes europäisches Lieferkettengesetz. Das EU-Parlament stimmt darüber ab, während Deutschland das Vorhaben nicht unterstützt, es jedoch umsetzen müsste.
24.04.2024 07:57
Aktualisiert: 24.04.2024 08:21
Lesezeit: 1 min
EU-Lieferkettengesetz: Die neuen Regelungen und ihre Folgen
Mit dem EU-Lieferkettengesetz wird ein neuer Weg für Unternehmen eingeschlagen – doch was bedeutet das konkret? (Foto: dpa) Foto: Rolf Vennenbernd

EU-Lieferkettengesetz: Was sind die Ziele?

Das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes besteht darin, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Zudem müssen sie Berichte über die Vereinbarkeit ihres Geschäftsmodells mit dem Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen, vorlegen.

Abschwächung im Verhandlungsprozess

Im Verhandlungsprozess wurde das Gesetz abgeschwächt: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollten ursprünglich betroffen sein, doch diese Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben.

Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren werden die Vorgaben dann für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro gelten.

Unterschiede zwischen EU- und deutschem Lieferkettengesetz

Ein bedeutender Unterschied zwischen dem europäischen und dem deutschen Lieferkettengesetz ist die Haftbarkeit. Während im deutschen Gesetz Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen nicht haftbar sind, erlaubt die EU-Version dies.

Zudem gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen mit 1000 oder mehr Mitarbeitenden, was in den kommenden Jahren mehr Unternehmen betrifft als die EU-Variante.

Strafen bei Verstößen gegen das Gesetz

Bei Verstößen gegen das Gesetz sollen die EU-Staaten eine Aufsichtsbehörde benennen, die Strafen gegen Unternehmen verhängen kann. Dies können Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens sein.

Einschätzungen von Wirtschaftsexperten

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht das Vorhaben trotz Änderungen kritisch. DIHK-Präsident Peter Adrian betont, dass auch in abgespeckter Form die EU-Lieferkettenrichtlinie wenig praxistauglich sei und mit viel Bürokratie verbunden wäre. Rechtsunsicherheit bestehe weiterhin.

Hingegen spricht sich der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, deutlich für das Vorhaben aus. Ohne eine EU-Version des Gesetzes würde Deutschland wirtschaftlichen Schaden erleiden, so seine Einschätzung.

Rolle Deutschlands und politische Positionen

Deutschland hat sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten enthalten, was an Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung liegt. Dies schwächt Deutschlands Verhandlungsposition in Brüssel.

In diesem Fall drängte die FDP darauf, dass Deutschland dem Gesetz nicht zustimmt, aus Sorge vor Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen. Politiker von SPD und Grünen hingegen befürworteten das Vorhaben.

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