Unternehmen

EU-Lieferkettengesetz: Die neuen Regelungen und ihre Folgen

Nach langem Ringen gibt es einen offensichtlich mehrheitsfähigen Kompromiss für ein abgeschwächtes europäisches Lieferkettengesetz. Das EU-Parlament stimmt darüber ab, während Deutschland das Vorhaben nicht unterstützt, es jedoch umsetzen müsste.
24.04.2024 07:57
Aktualisiert: 24.04.2024 08:21
Lesezeit: 1 min
EU-Lieferkettengesetz: Die neuen Regelungen und ihre Folgen
Mit dem EU-Lieferkettengesetz wird ein neuer Weg für Unternehmen eingeschlagen – doch was bedeutet das konkret? (Foto: dpa) Foto: Rolf Vennenbernd

EU-Lieferkettengesetz: Was sind die Ziele?

Das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes besteht darin, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Zudem müssen sie Berichte über die Vereinbarkeit ihres Geschäftsmodells mit dem Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen, vorlegen.

Abschwächung im Verhandlungsprozess

Im Verhandlungsprozess wurde das Gesetz abgeschwächt: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollten ursprünglich betroffen sein, doch diese Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben.

Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren werden die Vorgaben dann für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro gelten.

Unterschiede zwischen EU- und deutschem Lieferkettengesetz

Ein bedeutender Unterschied zwischen dem europäischen und dem deutschen Lieferkettengesetz ist die Haftbarkeit. Während im deutschen Gesetz Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen nicht haftbar sind, erlaubt die EU-Version dies.

Zudem gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen mit 1000 oder mehr Mitarbeitenden, was in den kommenden Jahren mehr Unternehmen betrifft als die EU-Variante.

Strafen bei Verstößen gegen das Gesetz

Bei Verstößen gegen das Gesetz sollen die EU-Staaten eine Aufsichtsbehörde benennen, die Strafen gegen Unternehmen verhängen kann. Dies können Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens sein.

Einschätzungen von Wirtschaftsexperten

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht das Vorhaben trotz Änderungen kritisch. DIHK-Präsident Peter Adrian betont, dass auch in abgespeckter Form die EU-Lieferkettenrichtlinie wenig praxistauglich sei und mit viel Bürokratie verbunden wäre. Rechtsunsicherheit bestehe weiterhin.

Hingegen spricht sich der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, deutlich für das Vorhaben aus. Ohne eine EU-Version des Gesetzes würde Deutschland wirtschaftlichen Schaden erleiden, so seine Einschätzung.

Rolle Deutschlands und politische Positionen

Deutschland hat sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten enthalten, was an Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung liegt. Dies schwächt Deutschlands Verhandlungsposition in Brüssel.

In diesem Fall drängte die FDP darauf, dass Deutschland dem Gesetz nicht zustimmt, aus Sorge vor Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen. Politiker von SPD und Grünen hingegen befürworteten das Vorhaben.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

 

DWN
Unternehmen
Unternehmen Suzuki GSX-8R im Test: Gewinner und Opfer der Plattformökonomie
08.02.2026

Die Suzuki GSX-8R präsentiert sich als zugänglicher, vielseitiger und unkomplizierter Sporttourer. Technisch eng verwandt mit der V-Strom...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Top-Ökonom warnt: Wie die US-Außenpolitik Europas Wirtschaft belastet
07.02.2026

Die Europäische Union steht unter geopolitischem Druck, während wirtschaftliche Unsicherheit und geldpolitische Erwartungen neu justiert...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Geldanlage: Diese US-Aktien sollten Sie jetzt besitzen
07.02.2026

Ein wichtiger Sektor der US-Wirtschaft sorgt derzeit für überraschend starke Ergebnisse – trotz geopolitischer Risiken und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Datenhunger der Finanzämter: Wann Unternehmen E-Mails herausgeben müssen – und wann nicht
07.02.2026

Der Bundesfinanzhof hat Unternehmen im Streit um steuerrelevante E-Mails den Rücken gestärkt. Zwar bleibt die Pflicht zur Vorlage...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kove 800 X Pro: Chinesische Hersteller im europäischen Enduro-Markt
07.02.2026

Das Enduro-Segment gilt als besonders anspruchsvoll und stellt hohe Anforderungen an Technik, Qualität und Fahrverhalten. Kann ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft LNG: Warum Europas neue Gasabhängigkeit brandgefährlich ist
07.02.2026

Europas Gaspreise steigen, während politische Spannungen mit den USA zunehmen. LNG aus Amerika gilt als Rettungsanker, entpuppt sich aber...

DWN
Finanzen
Finanzen Begrenzung für Kreditkartenzinsen: Airlines und Investoren warnen vor Trumps Plan
07.02.2026

US-Präsident Donald Trump will Kreditkartenzinsen in den USA auf 10 Prozent begrenzen. Was als Verbraucherschutz verkauft wird, könnte...

DWN
Politik
Politik Ganz nah an Russland können Kinder nach der Schule zum Drohnentraining gehen
07.02.2026

In Litauen wächst der Druck, sich auf neue Bedrohungen einzustellen, und selbst Schulen geraten dabei in den Fokus. Was bedeutet es, wenn...