Unternehmen

EU-Lieferkettengesetz: Die neuen Regelungen und ihre Folgen

Nach langem Ringen gibt es einen offensichtlich mehrheitsfähigen Kompromiss für ein abgeschwächtes europäisches Lieferkettengesetz. Das EU-Parlament stimmt darüber ab, während Deutschland das Vorhaben nicht unterstützt, es jedoch umsetzen müsste.
24.04.2024 07:57
Aktualisiert: 24.04.2024 08:21
Lesezeit: 1 min
EU-Lieferkettengesetz: Die neuen Regelungen und ihre Folgen
Mit dem EU-Lieferkettengesetz wird ein neuer Weg für Unternehmen eingeschlagen – doch was bedeutet das konkret? (Foto: dpa) Foto: Rolf Vennenbernd

EU-Lieferkettengesetz: Was sind die Ziele?

Das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes besteht darin, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Zudem müssen sie Berichte über die Vereinbarkeit ihres Geschäftsmodells mit dem Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen, vorlegen.

Abschwächung im Verhandlungsprozess

Im Verhandlungsprozess wurde das Gesetz abgeschwächt: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollten ursprünglich betroffen sein, doch diese Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben.

Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren werden die Vorgaben dann für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro gelten.

Unterschiede zwischen EU- und deutschem Lieferkettengesetz

Ein bedeutender Unterschied zwischen dem europäischen und dem deutschen Lieferkettengesetz ist die Haftbarkeit. Während im deutschen Gesetz Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen nicht haftbar sind, erlaubt die EU-Version dies.

Zudem gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen mit 1000 oder mehr Mitarbeitenden, was in den kommenden Jahren mehr Unternehmen betrifft als die EU-Variante.

Strafen bei Verstößen gegen das Gesetz

Bei Verstößen gegen das Gesetz sollen die EU-Staaten eine Aufsichtsbehörde benennen, die Strafen gegen Unternehmen verhängen kann. Dies können Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens sein.

Einschätzungen von Wirtschaftsexperten

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht das Vorhaben trotz Änderungen kritisch. DIHK-Präsident Peter Adrian betont, dass auch in abgespeckter Form die EU-Lieferkettenrichtlinie wenig praxistauglich sei und mit viel Bürokratie verbunden wäre. Rechtsunsicherheit bestehe weiterhin.

Hingegen spricht sich der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, deutlich für das Vorhaben aus. Ohne eine EU-Version des Gesetzes würde Deutschland wirtschaftlichen Schaden erleiden, so seine Einschätzung.

Rolle Deutschlands und politische Positionen

Deutschland hat sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten enthalten, was an Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung liegt. Dies schwächt Deutschlands Verhandlungsposition in Brüssel.

In diesem Fall drängte die FDP darauf, dass Deutschland dem Gesetz nicht zustimmt, aus Sorge vor Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen. Politiker von SPD und Grünen hingegen befürworteten das Vorhaben.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Das Thema Datenschutz ist als Verkaufsargument erneut in den Fokus gerückt

Nicht nur im Bankwesen oder in den sozialen Medien spielt der Datenschutz bei alltäglichen Kaufentscheidungen eine wichtige Rolle. Auch...

 

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Wall Street feiert Comeback, da Sorgen um Waffenruhe durch Israel-Libanon-Gespräche gelindert wurden
09.04.2026

Nach anfänglichen Turbulenzen drehen die Kurse plötzlich ins Plus – was hinter der Erleichterung der Anleger steckt und welche...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Inflation steigt kurzfristig: IWF warnt vor Risiken für Märkte
09.04.2026

Der Iran-Krieg drückt auf das globale Wachstum und treibt die Preise. Selbst das optimistischste Szenario des IWF sieht jetzt eine...

DWN
Politik
Politik Waffenruhe im Golf: Straße von Hormus weiterhin eingeschränkt
09.04.2026

Die Waffenruhe im Golf sorgt weiterhin für Unsicherheit auf zentralen Handelsrouten und belastet Reedereien sowie Energiemärkte. Warum...

DWN
Politik
Politik 5 Prozent Inflation: Trotz Waffenstillstand droht erheblicher Kaufkraftverlust
09.04.2026

Es ist laut IEA die "schwerste fossile Energiekrise unserer Zeit" – und die Inflation zieht bereits spürbar an. Experten warnen vor...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Firmenpleiten auf höchstem Stand seit mehr als 20 Jahren
09.04.2026

Mehr als 4.500 Firmen meldeten im ersten Quartal Insolvenz an – so viele wie seit 2005 nicht mehr. Besonders stark betroffen sind...

DWN
Politik
Politik Nach Waffenruhe: Wie ist der Stand in der Straße von Hormus?
09.04.2026

Der Iran will Maut verlangen. Was ist erlaubt, und wer könnte die Passage sichern? Antworten auf zentrale Fragen.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Spritpreise fallen kaum: Ölpreis stürzt, Zapfsäule bremst
09.04.2026

Der Ölpreis bricht ein – doch an der Zapfsäule kommt davon kaum etwas an. Jetzt wächst der Druck auf Konzerne und Politik, die Preise...

DWN
Politik
Politik Streit um Rundfunkbeitrag: VGH prüft Programmvielfalt
09.04.2026

Neun Kläger vor dem VGH Baden-Württemberg weigern sich, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sie bezweifeln die Ausgewogenheit der...